Pflegestrukturreform, Kritik

Pflegestrukturreform: Kritik an fehlender Praxiserfahrung der 13-köpfigen Kommission

Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 13:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das 13-köpfige Gremium soll bis Ende Januar 2027 erste Reformvorschläge für die Pflegeversicherung vorlegen; Praxisvertreter fehlen.
Ein minimalistischer, leerer Raum mit großen Fenstern und Blick auf einen herbstlichen Wald. Illustration mit AI erstellt.

Die finanzielle und organisatorische Zukunft der sozialen Pflegeversicherung steht vor tiefgreifenden Weichenstellungen. Mit der Einsetzung einer 13-köpfigen Pflegestrukturkommission durch das Bundeskabinett soll der Weg für eine umfassende Reform geebnet werden.

Das Gremium sieht sich jedoch bereits zu Beginn seiner Arbeit deutlicher Kritik aus der Pflegepraxis gegenüber, während Kassenvertreter und Politik auf konkrete Lösungen und einen engen Zeitplan drängen.

Ein wissenschaftlich geprägtes Expertengremium

Die Kommission soll Vorschläge erarbeiten, um den Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung bis nach 2030 stabil zu halten. Zudem stehen die finanzielle Stabilisierung, die Ausgabenentwicklung, die Stärkung der häuslichen Versorgung sowie eine engere Verzahnung von Prävention, Frührehabilitation und Pflege auf der Agenda. Berücksichtigt werden dabei auch Erkenntnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Zukunftspakt Pflege sowie der Finanzkommission Gesundheit.

Den Vorsitz übernimmt der Volkswirtschaftler und frühere Caritas-Generalsekretär Prof. Dr. Georg Cremer gemeinsam mit der Juristin Prof. Gabriele Kuhn-Zuber als Co-Vorsitzender. Insgesamt tragen neun der 13 Mitglieder einen Professorentitel.

Dem Gremium gehören zudem Christine Arentz, Michaela Evans-Borchers, Jürgen Graalmann, Martina Hasseler, Dörte Heger, Stefan Huster, Thorsten Kingreen, Hans-Dieter Nolting, Heinz Rothgang, Gregor Thüsing und Rita Zöllner an.

Der Reformdruck ist hoch: In Deutschland gelten mehr als sechs Millionen Menschen als pflegebedürftig, was mehr als einer Verdreifachung gegenüber 2005 entspricht.

Parallel dazu kletterten die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung von rund 17 Milliarden Euro im Jahr 2005 auf mehr als 70 Milliarden Euro im Jahr 2026. Ende September sah das Pflegeneuordnungsgesetz bereits eine Anhebung des Beitragszuschlags für Kinderlose von 0,6 auf 0,9 Prozent des Bruttolohns vor, wobei der Anstieg um 0,3 Prozentpunkte zum 1. Januar 2027 wirksam werden soll.

Getreide Debatte um fehlende Praxisnähe

Die starke akademische Prägung löst bei Leistungserbringern Unmut aus. Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), kritisierte die fehlende Einbindung von Einrichtungen sowie das Fehlen praktischer Expertise.

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Pflegerische Versorgung lasse sich weder am grünen Tisch noch an Universitäten oder in Amtsstuben organisieren. Auch Thomas Knieling vom Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) bemängelte das Fehlen von Praxisvertretern.

Gemeinsam mit dem BAD und dem Evangelischen Verband Diakonie und Pflege (Devap) wurde davor gewarnt, die akute wirtschaftliche Lage und den Personalmangel zu vernachlässigen. Der Devap mahnte zudem einen verbindlichen Stufenplan an. Vom Pflegebündnis Mittelbaden wurde gerügt, dass weder die Pflegepraxis noch der Deutsche Pflegerat vertreten seien.

Andere Stimmen äußerten sich wohlwollender. Die Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler bewertete das Gremium als Chance für eine wirkliche Veränderung, während Bundesminister Linnemann den Fokus auf die häusliche Pflege und pflegende Angehörige richtete. Der Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland (VKAD) lobte die Berufung von Cremer und Kuhn-Zuber, und die Ruhrgebietskonferenz Pflege begrüßte die Ernennung von Evans-Borchers und Rothgang.

Prüfaufträge, Finanzen und ein enger Zeitplan

Inhaltlich hatten sich Union und SPD darauf verständigt, die Begrenzung der Eigenanteile in Heimen lediglich als Prüfauftrag zu verankern und keinen festen Pflegedeckel vorzugeben. Untersucht werden sollen verfassungskonforme soziale Ausgleichsmechanismen, Modelle einer Kapitaldeckung sowie Maßnahmen gegen das Abrutschen von Heimbewohnern in die Sozialhilfe.

Während Ersatzkassenchefin Ulrike Elsner eine Begrenzung der Eigenanteile forderte, warnte der Verband der Privaten Krankenversicherung vor Verfassungsverstößen bei einem Finanzausgleich.

Niedersachsens Sozialminister Dr. Andreas Philippi forderte tragfähige Konzepte bis zum Jahresende; das Gremium dürfe nicht als Feigenblatt dienen. Die Evangelische Heimstiftung forderte zudem eine Corona-Kostenerstattung von 5,2 Milliarden Euro durch den Bund.

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Der Zeitplan gilt als ambitioniert: Erste Vorschläge sollen bis Ende Januar 2027 vorliegen, damit die Strukturreform zum 1. Juli 2027 in Kraft treten kann. Oliver Blatt vom GKV-Spitzenverband verlangte den Beginn der Gesetzgebung direkt nach der Vorlage im Januar.

Simone Borchardt aus der Unionsfraktion pochte auf konkrete Ergebnisse, während Andreas Storm, Chef der DAK-Gesundheit, Zweifel am Zeitplan anmeldete und AOK-Chefin Carola Reimann vor einer Finanzierungslücke im Sommer 2027 warnte.

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