Pflegeversicherung, Defizit

Pflegeversicherung: Für 2027 droht ein Defizit von bis zu 10 Milliarden Euro

Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 20:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das 13-köpfige Gremium soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge zur Stabilisierung der Pflegeversicherung vorlegen.
Ein leerer, modern gestalteter Konferenzraum mit Blick auf eine urbane Kulisse, der eine sachliche und neutrale Atmosphäre vermittelt. Illustration mit AI erstellt.

Die neu konstituierte Pflegestrukturkommission hat in Berlin ihre Beratungen aufgenommen, während der Reformdruck auf das deutsche Pflegesystem weiter wächst. Nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann sind drei Anhörungen mit Betroffenen, Leistungserbringern sowie Kommunen verabredet, deren genaue Termine noch offen sind und zeitnah stattfinden sollen.

Parallel zur Arbeit des Gremiums verdeutlichen aktuelle Berechnungen die strukturellen Wechselwirkungen zwischen Pflegebedarf und Arbeitsmarkt: Eine gemeinsame Analyse der Bertelsmann Stiftung und Prognos beziffert den Umfang der durch Angehörigenpflege eingeschränkten Erwerbstätigkeit auf rechnerisch rund 184.000 Vollzeitstellen.

Auftrag und Besetzung des Expertengremiums

Das vom Bundeskabinett am 14. Oktober berufene Gremium umfasst 13 Fachleute und setzt sich ohne Abgeordnete zusammen. Den gemeinsamen Vorsitz führen Georg Cremer, der frühere Generalsekretär der Caritas, und Gabriele Kuhn-Zuber, Präsidentin der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin. Die Kommission soll Vorschläge erarbeiten, um den Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung bis nach 2030 stabil zu halten.

Im Mittelpunkt stehen dabei die Untersuchung der Ausgabenentwicklung der sozialen und privaten Pflegepflichtversicherung, effizientere Versorgungsstrukturen, die Stärkung der häuslichen Pflege sowie der Ausbau von Prävention und Frührehabilitation. Die Ergebnisse sollen bis Ende Januar 2027 vorliegen, damit die Strukturreform zum 1. Juli 2027 in Kraft treten kann.

Zum Auftakt äußerten Pflegeverbände deutliche Kritik an der personellen Zusammensetzung: Die aktive Pflege sei nicht ausreichend vertreten, da Betroffene und Pflegende nicht am Tisch säßen. Bundesgesundheitsminister Linnemann verwies diesbezüglich auf die drei geplanten Anhörungen.

Auch die Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler bewertete den Zeitplan als sehr knapp bemessen. Sie forderte einen klaren Fokus auf tragfähige Versorgungsstrukturen statt Leistungskürzungen – etwa bei Pflege-Wohngemeinschaften – und mahnte einen Abbau von Bürokratie, insbesondere für ambulante Dienste, an.

Debatten um Deckel und Zusatzabsicherungen

Innerhalb der Kommission und im politischen Raum zeigen sich unterschiedliche Ansätze. Kommissionsvorsitzender Georg Cremer sprach sich gegen einen allgemeinen Kostendeckel für Pflegeheime aus und plädierte stattdessen für höhere Zuschüsse für Bedürftige.

Demgegenüber unterstützt Kommissionsmitglied Heinz Rothgang eine Begrenzung der Heimkosten sowie einen Finanzausgleich. Kommissionsmitglied Christine Arentz brachte ein sogenanntes „Pflege+“-Modell ins Gespräch: eine zusätzliche Pflichtversicherung mit Kapitalmarktanlage, bei der für heute 40-Jährige monatlich rund 67 Euro fällig würden.

Die Arbeitgeber sollten die Hälfte übernehmen, während im Pflegefall bis zu 90 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils im Heim – je nach Bundesland rund 1.800 Euro im Monat – abgedeckt werden könnten.

Auf politischer Ebene sorgt die Finanzierung für anhaltende Reibungen in der schwarz-roten Koalition. Während die SPD Leistungskürzungen ablehnt und eine über Privatkassen finanzierte Obergrenze für den Eigenanteil verlangt, sperrte sich die CDU gegen einen solchen Deckel.

Bayern fordert unterdessen eine Steuerfinanzierung. Dass die Belastungen der öffentlichen Hand bereits spürbar zunehmen, verdeutlichte der Städtetag: Die Ausgaben der Kommunen für Sozialhilfe-Empfänger in Heimen stiegen seit 2015 um 67 Prozent.

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Kurzfristige Finanzlücken und das geplante Gesetz

Die Arbeit der Kommission vollzieht sich vor dem Hintergrund akuter Budgetprobleme. Nach Angaben des Spitzenverbands der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung drohe ohne weitere Zuschüsse ab Oktober die Zahlungsunfähigkeit; für 2026 werde ein Defizit von 4,4 Milliarden Euro erwartet, das 2027 auf 10 Milliarden Euro anwachsen könnte.

Das Bundesgesundheitsministerium beziffert die erwartete Finanzlücke für 2027 auf rund 7,6 Milliarden Euro. Zudem warnte vdek-Chefin Ulrike Elsner, dass der Pflegeversicherung trotz des Pflegeneuordnungsgesetzes im Jahr 2027 ein Defizit von über einer Milliarde Euro drohe.

Kurzfristig soll das Pflegeneuordnungsgesetz gegensteuern. Der Entwurf sieht Anpassungen auf der Einnahmeseite vor: Während der allgemeine Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung bei 3,6 Prozent verharren soll, ist zum 1. Januar 2027 ein Anstieg des Kinderlosenzuschlags von 0,6 auf 0,9 Prozent auf insgesamt 4,5 Prozent geplant, was zunächst 3,3 Milliarden Euro erbringen soll.

Zudem steigt die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro monatlich. Ab einem Bruttogehalt von 5.812,50 Euro zahlen Beschäftigte bis zu 10 Euro mehr im Monat, was 500 Millionen Euro einbringen soll, während Beiträge aus Minijobs weitere 1,4 Milliarden Euro beisteuern sollen. Ab 2028 ist zudem ein Zuschlag von 0,52 Prozent für mitversicherte Partner vorgesehen.

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Auf der Leistungsseite plant das Ministerium unter anderem den Wegfall des Entlastungsbetrags von 131 Euro im Monat in Pflegegrad 1, während in den Graden 2 bis 5 Pflegegeld und ambulante Sachleistungen gebündelt werden sollen.

Kritische Stimmen wie CDA-Chef Radtke warnten vor einem reinen Spargesetz, während die Gewerkschaft Verdi die geplante Aussetzung der Tariflohnpflicht rügte. Für die Kommission markiert dieser Zustand eine anspruchsvolle Ausgangslage, um tragfähige Antworten bis 2027 zu finden.

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