Pflegeversicherung, Grimm

Pflegeversicherung: Grimm will Zuschlag und Entlastungsbetrag streichen

Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 04:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Grimm und Schnitzer skizzieren engere Leistungskriterien, mögliche Bundeshilfen und einen kapitalgedeckten Vorsorgefonds.

Pflegeversicherung: Ökonominnen schlagen Leistungskürzungen und Fonds vor
Ein minimalistisch gestalteter, leerer Flur in einer modernen Pflegeeinrichtung, durchflutet von natürlichem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Angesichts steigender Kosten und demografischer Herausforderungen in der sozialen Pflegeversicherung werden tiefgreifende strukturelle Anpassungen diskutiert. Die Wirtschaftsweisen Veronika Grimm und Monika Schnitzer haben detaillierte Vorschläge unterbreitet, um die finanzielle Tragfähigkeit des Systems langfristig zu sichern. Die Ansätze konzentrieren sich dabei auf eine Straffung des Leistungskatalogs sowie neue Finanzierungsmodelle.

Fokus auf Leistungszuschläge und Entlastungsbeträge

Ein zentraler Punkt der Reformüberlegungen von Veronika Grimm ist die Abschaffung des Leistungszuschlags für die stationäre Pflege sowie des Entlastungsbetrags. Nach vorliegenden Daten machten diese beiden Posten im Jahr 2025 zusammen rund 15 % der Gesamtausgaben der sozialen Pflegeversicherung aus. Eine Streichung dieser Leistungen würde somit ein erhebliches Einsparpotenzial eröffnen.

Ergänzend dazu schlägt Grimm vor, die Schwellenwerte für die Einordnung in Pflegegrade anzuheben. Dabei solle man sich an den ursprünglich fachlich empfohlenen Werten orientieren. Ziel dieser Maßnahme wäre eine stärkere Fokussierung der Leistungen auf jene Versicherten, bei denen ein fachlich begründeter Bedarf in entsprechendem Maße vorliegt.

Kurzfristige Bundeshilfe und strukturelle Defizite

Monika Schnitzer sieht das Grundproblem der Pflegeversicherung in einer strukturellen Schieflage. Die Ausgaben stiegen demnach deutlich schneller als die beitragspflichtigen Einkommen, wobei die Alterung der Gesellschaft den Druck kontinuierlich verschärfe. Schnitzer führt den massiven Kostenanstieg seit 2017 insbesondere auf die Leistungsausweitung durch das zweite Pflegestärkungsgesetz zurück.

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Der Leistungszuschlag für die stationäre Pflege und der Entlastungsbetrag stehen zur Disposition — beide machten 2025 zusammen rund 15 % der Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung aus. Wer wissen will, welche Leistungen betroffen sein könnten und wie sich der eigene Anspruch absichern lässt, findet im kostenlosen Report die wichtigsten Punkte im Überblick. Kostenlosen Pflege-Report anfordern

Um den drohenden Anstieg des Pflegebeitragssatzes im Jahr 2027 zu dämpfen, regt Schnitzer kurzfristige Bundeshilfen an. Der Bund könne die finanzielle Belastung reduzieren, indem er rund 6 Mrd. Euro an pandemiebedingten Mehrausgaben übernimmt, die bislang noch nicht erstattet wurden.

Allerdings wies Schnitzer darauf hin, dass eine solche Maßnahme eine entsprechende Lücke im Bundeshaushalt hinterlassen würde. Einen pauschalen Deckel für die Eigenanteile bei stationärer Pflege lehnt sie ab und plädiert stattdessen für eine gezielte Unterstützung von Bedürftigen.

Kapitalgedeckte Vorsorge und Zugangsbeschränkungen

Für die mittelfristige Zukunft bringt Veronika Grimm das Modell eines zusätzlichen, kapitalgedeckten Pflegevorsorgefonds II ins Gespräch. Dieser Fonds soll durch Zusatzbeiträge einzelner Geburtskohorten finanziert werden. Die so angesparten Mittel dienten dazu, die späteren Pflegeleistungen genau dieser Kohorten abzusichern, um die Belastung künftiger Generationen zu begrenzen.

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Für 2027 wird ein Defizit der sozialen Pflegeversicherung von knapp 8 Mrd. Euro erwartet; diskutiert werden daher auch höhere Beiträge und strengere Pflegegrade. Wer seinen Eigenanteil und die künftige Belastung frühzeitig einordnen will, findet im kostenlosen Report die geplanten Stellschrauben und eine Checkliste zur eigenen Absicherung. Checkliste zur Pflege-Absicherung sichern

Parallel dazu unterstützen beide Expertinnen den Gedanken, den Zugang zu Leistungen stärker zu begrenzen. Monika Schnitzer forderte in diesem Zusammenhang, den Leistungszugang konsequenter auf fachlich empfohlene Werte zu beschränken. Auch sie sieht die Notwendigkeit, den Leistungszuschlag sowie den Entlastungsbetrag kritisch zu überprüfen oder gänzlich abzuschaffen, um die Ausgabendynamik zu brechen.

Die vorliegenden Analysen verdeutlichen, dass eine Stabilisierung der Pflegeversicherung ohne Einschnitte bei den bisherigen Leistungen oder eine Neuausrichtung der Finanzierungsgrundlagen nach Ansicht führender Ökonominnen kaum realisierbar erscheint. Während kurzfristige Steuermittel Zeit erkaufen könnten, zielen die langfristigen Vorschläge auf eine Rückkehr zu engeren Leistungskriterien und den Aufbau kapitalgedeckter Puffer ab.

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