Phishing-Welle: BKA schaltete 15.000-Kampagnen-Plattform ab
Veröffentlicht am: 27.07.2026 um 10:52 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Kriminelle nutzen aktuell gefälschte Behördenportale, manipulierte Hotelbuchungen und Phishing-Mails – mit steigender Schlagzahl.
Die Stadt Telgte warnte am Montag vor unseriösen Online-Portalen. Diese geben vor, kostenlose Verwaltungsleistungen wie Wohngeldanträge oder Gewerbeanmeldungen gegen Gebühr zu übernehmen. Die Stadtverwaltung stellt klar: Anträge über offizielle Webseiten sind grundsätzlich kostenfrei.
KBA-Erhebung als Einfallstor für Betrüger
Parallel dazu verschickt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) rund 200.000 Briefe für eine Fahrleistungserhebung. Experten warnen: Kriminelle könnten die Aktion für Phishing-Versuche nutzen. Ein echtes KBA-Schreiben erkennt man an einer persönlichen Referenznummer und einem Link zur offiziellen Webseite. Gebühren fallen nicht an.
Auch die Finanzverwaltung ist betroffen. Das Finanzministerium Sachsen-Anhalt informierte am Sonntag über gefälschte E-Mails zu angeblichen Steuerprüfungen. Die Angreifer locken Empfänger mit dem Vorwand einer Prüfungsanordnung auf schädliche Links.
Booking.com: Betrug mit echten Buchungsdaten
Besonders perfide ist eine Betrugswelle auf Reiseplattformen. Kriminelle kapern Hotelkonten bei Booking.com und nutzen echte Buchungsdaten. Per Messenger oder E-Mail fordern sie Gäste zur Zahlung auf Phishing-Seiten auf. Da die Nachrichten korrekte Reisedetails enthalten, wirken sie extrem glaubwürdig. In Singapur wurden seit September 2025 mindestens 30 Fälle mit einem Schaden von rund 41.000 Singapur-Dollar gemeldet.
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Im Bankensektor warnen Verbraucherschützer vor gefälschten DKB-Mails. Diese fordern Kunden unter dem Vorwand verbesserter Betrugserkennung zur Eingabe sensibler Daten auf. Zudem verbreitet sich „Quishing“ – manipulierte QR-Codes führen auf gefälschte Banking-Seiten.
BKA schaltet globale Phishing-Plattform ab
Ein Erfolg gegen die Internetkriminalität gelang am Sonntag: Das Bundeskriminalamt (BKA) schaltete gemeinsam mit US-Behörden die Plattform „Kratos“ ab. Über sie wurden monatlich bis zu 15.000 Phishing-Kampagnen abgewickelt. Mehr als 200 Server wurden deaktiviert, ein mutmaßlicher Entwickler in Indonesien festgenommen. Die Plattform wurde von über 1.800 Tätern genutzt, die Opfer in mehr als 30 Ländern schädigten.
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Wer eine TAN weitergibt, haftet selbst
Bei Finanzschäden durch Betrug gilt eine klare Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof entschied im März 2026 (Az. XI ZR 20/24): Wer eine TAN telefonisch an Unbekannte weitergibt, handelt grob fahrlässig. Der Erstattungsanspruch gegenüber der Bank erlischt – selbst bei sicheren Verfahren wie chipTAN.
Juristen raten Betroffenen dennoch: Bank sofort informieren, Konto sperren und Anzeige erstatten. Die Frage der groben Fahrlässigkeit prüfen Gerichte stets im Einzelfall.
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