Psychische, Erkrankungen

Psychische Erkrankungen: 74.800 NeuzugÀnge bei Erwerbsminderungsrente

25.06.2026 - 02:10:21 | boerse-global.de

Psychische Störungen sind mit 42 Prozent der hĂ€ufigste Grund fĂŒr FrĂŒhverrentung. Die Politik plant Reformen und mehr PrĂ€vention am Arbeitsplatz.

Psychische Leiden: Rekord bei Erwerbsminderungsrenten 2025
Psychische - Eine einsame, nachdenkliche Person sitzt an einem Schreibtisch in einem schwach beleuchteten BĂŒro, was psychische Belastung symbolisiert. 25.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

Knapp 74.800 NeuzugĂ€nge verzeichnete die Deutsche Rentenversicherung – so viele wie seit zehn Jahren nicht mehr.

Jeder zweite FrĂŒhrentner hat eine psychische Diagnose

Damit sind psychische Störungen inzwischen fĂŒr 42 Prozent aller Erwerbsminderungsrenten verantwortlich. Zum Vergleich: 2024 lag der Wert noch bei gut 72.000 FĂ€llen. Psychische Erkrankungen sind damit der hĂ€ufigste Grund fĂŒr ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Berufsleben.

Auch bei den Krankschreibungen zeigt sich das Problem deutlich: 2024 verursachten psychische Leiden 16,7 Prozent aller ArbeitsunfĂ€higkeitstage. Das macht sie zur dritthĂ€ufigsten Ursache fĂŒr Fehlzeiten.

Die Zahlen des Robert Koch-Instituts untermauern den Trend: Rund 40,9 Prozent der Erwachsenen erhielten 2024 in ambulanter Behandlung die Diagnose einer psychischen Störung. Hochgerechnet sind das etwa 25 Millionen Menschen. Besonders hĂ€ufig diagnostizierten Ärzte Depressionen, somatoforme Störungen und Anpassungsstörungen.

PTBS-FĂ€lle steigen um 60 Prozent

Ein besonders drastischer Anstieg zeigt sich bei Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS). Waren es 2016 noch weniger als 2.000 FĂ€lle, stieg die Zahl bis 2025 auf 3.200 – ein Plus von rund 60 Prozent.

Die Politik reagiert: Es gibt Forderungen, PTBS offiziell als Berufskrankheit anzuerkennen. Das wĂŒrde die Absicherung der Betroffenen deutlich verbessern.

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Experten legen 33 ReformvorschlÀge vor

Am 23. Juni 2026 ĂŒbergab eine Expertenkommission ihre VorschlĂ€ge zur Reform der Alterssicherung. Die Regierung plant unter anderem, den Erprobungszeitraum fĂŒr Erwerbsminderungsrentner auf ein Jahr zu verlĂ€ngern. Das soll den Wiedereinstieg in den Job erleichtern, ohne den Rentenanspruch sofort zu gefĂ€hrden. Auch ein vereinfachter Zugang zur Rente fĂŒr Ă€ltere Arbeitnehmer nach GesundheitsprĂŒfung ist im GesprĂ€ch.

Parallel diskutierten ĂŒber 200 Fachleute auf einem PrĂ€ventionsforum in Berlin ĂŒber Strategien fĂŒr psychische Gesundheit am Arbeitsplatz. Im Fokus: die Digitalisierung und ihre Risiken wie „Technostress“. Weitere Themen waren FĂŒhrungskultur, Mobbing und SuchtprĂ€vention.

„Rente mit 63“ unter Druck

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Neben der Erwerbsminderungsrente steht auch die „Rente mit 63“ in der Kritik. 2024 nutzten 28,7 Prozent der Neurentner – rund 269.000 Personen – die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Die Option nutzen vor allem mĂ€nnliche Versicherte mit mittlerem Einkommen, hĂ€ufig in Ostdeutschland.

Die Rentenkommission schlĂ€gt eine Abschaffung vor. Das wĂŒrde die Rentenkasse um jĂ€hrlich etwa zehn Milliarden Euro entlasten.

FĂŒr Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente, die zusĂ€tzlich Grundsicherung brauchen, gelten 2026 spezielle Zuverdienst-Regeln: 30 Prozent eines Minijob-Verdienstes sind anrechnungsfrei, maximal 281,50 Euro. Bei einem Verdienst von 603 Euro blieben demnach 180,90 Euro extra.

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