Psychotherapie, StraftÀtern

Psychotherapie bei StraftĂ€tern: Studie belegt RĂŒckgang von AggressivitĂ€t

Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 04:21 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Studie belegt: Psychotherapie bei antisozialer Persönlichkeitsstörung senkt RĂŒckfallquote und entlastet die Justizkasse deutlich.

Therapie fĂŒr StraftĂ€ter: Kosten senken, RĂŒckfĂ€lle vermeiden
Ein heller, minimalistischer Besprechungsraum in einer Justizvollzugsanstalt mit zwei gegenĂŒberstehenden StĂŒhlen. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Die psychotherapeutische Behandlung von StraftĂ€tern rĂŒckt zunehmend in den Fokus der Kriminalpolitik. Aktuelle Studien belegen: Gezielte Therapie senkt nicht nur die RĂŒckfallquote, sondern entlastet auch die Staatskasse massiv.

NRW-GefÀngnisse am Limit: Psychologen fehlen

Am Beispiel Nordrhein-Westfalens wird das Ausmaß des Problems deutlich. Die Zahl stationĂ€rer psychiatrischer Behandlungen im dortigen Strafvollzug explodierte: von 69 FĂ€llen im Jahr 2021 auf 288 im Jahr 2025.

Von den rund 14.000 Gefangenen in NRW haben etwa 30 Prozent eine psychiatrische Diagnose. 80 Prozent davon entfallen auf Suchterkrankungen. Doch das System stĂ¶ĂŸt an seine Grenzen: Von 231 Planstellen fĂŒr Psychologen im Justizvollzug waren im Juli 2026 rund 25 Prozent unbesetzt.

Die medizinischen Kosten pro Gefangenem und Tag stiegen auf 14,37 Euro im Jahr 2025 – ein Plus von 1,59 Euro gegenĂŒber 2021. Wolfgang Retz, Leiter der Forensischen Psychiatrie am Uniklinikum Homburg, fordert daher mehr PrĂ€ventions- und Therapieangebote. Sonst drohe die dauerhafte Überlastung forensischer Einrichtungen.

Studie belegt: Therapie bei Persönlichkeitsstörungen lohnt sich

Eine am 29. Juli 2026 veröffentlichte Studie liefert neue Belege fĂŒr den ökonomischen Nutzen therapeutischer Maßnahmen. Die Untersuchung konzentrierte sich auf StraftĂ€ter mit antisozialer Persönlichkeitsstörung (ASPD).

Das Ergebnis: Konsequente Psychotherapie reduziert nicht nur die AggressivitĂ€t der TĂ€ter. Sie senkt auch die gesellschaftlichen Gesamtkosten. Die Entlastung von Justiz, Gesundheitswesen und Opferschutzsystemen ĂŒbersteigt demnach die Kosten fĂŒr die Therapiesitzungen deutlich.

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Die psychotherapeutische Behandlung von StraftĂ€tern senkt nachweislich die RĂŒckfallquote und entlastet die Justizkasse. Eine aktuelle Studie belegt den ökonomischen Nutzen bei antisozialer Persönlichkeitsstörung. Kostenlosen Report zur Kosteneffizienz anfordern

Doch die Versorgungslage ist kritisch. In Hessen warnten Therapeuten Ende Juli vor einem drohenden Versorgungskollaps. Die Zahl verfĂŒgbarer TherapieplĂ€tze könne mit der Zunahme psychischer Erkrankungen nicht Schritt halten.

Deradikalisierung: 5 Millionen Euro fĂŒr PrĂ€ventionsarbeit

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Deradikalisierung extremistischer TÀter. In deutschen GefÀngnissen sitzen derzeit dutzende Islamisten, allein in NRW werden etwa 40 GefÀhrder gezÀhlt. Organisationen wie das Violence Prevention Network setzen auf Biografiearbeit und Vertrauensaufbau.

Bundesfamilienministerin Karin Prien kĂŒndigte Ende Juli zusĂ€tzliche Mittel an: 5 Millionen Euro aus dem Programm „Demokratie leben!“ fließen in die Deradikalisierungsarbeit.

Dass die Praxis komplex ist, zeigen aktuelle FĂ€lle. Nach einem Anschlag auf eine CSD-Veranstaltung wurde bekannt, dass ein beteiligter PĂ€dagoge Zweifel am Erfolg der Deradikalisierung eines VerdĂ€chtigen hatte – diese aber nicht direkt an die Behörden weitergab. Ein weiteres Beispiel: Ein 20-JĂ€hriger, der am 23. Juli 2026 in Regensburg einen Bankmitarbeiter tötete, wurde nach einer ersten Untersuchung in eine psychiatrische Klinik verlegt. Gutachter sahen Hinweise auf verminderte SchuldfĂ€higkeit.

Gericht bremst: Anti-Gewalt-Training muss verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig sein

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Im NRW-Strafvollzug stiegen die medizinischen Kosten pro Gefangenem auf 14,37 Euro pro Tag. Gleichzeitig sind 25% der Psychologenstellen unbesetzt. Erfahren Sie, wie gezielte Therapie die Kosten senken kann. Report: Therapie senkt Kosten im Strafvollzug

Doch es gibt auch rechtliche Grenzen. Das Oberlandesgericht Stuttgart hob mit Beschluss vom 17. MĂ€rz 2026 (Az. 15 UF 29/26) eine Anordnung fĂŒr ein 52-stĂŒndiges Anti-Gewalt-Training gegen eine Mutter auf.

Die BegrĂŒndung: Es fehle die Gesetzesgrundlage fĂŒr eine solche Maßnahme bei ausbleibender Mitwirkungsbereitschaft – solange keine unmittelbare KindeswohlgefĂ€hrdung vorliege. Das Urteil zeigt: Therapieangebote mĂŒssen stets im Rahmen der individuellen Rechtslage und der tatsĂ€chlichen GefĂ€hrdung bewertet werden.

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