Psychotherapie: Gesundheitsausschuss nimmt Kinder und dringende FĂ€lle von Sparvorgaben aus
Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 12:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat Anpassungen bei den geplanten Sparvorgaben fĂŒr die psychotherapeutische Versorgung auf den Weg gebracht. Die Neuregelungen sehen vor, psychotherapeutische Behandlungen fĂŒr Kinder, Jugendliche sowie schwer psychisch erkrankte Menschen von der Budgetierung auszunehmen.
Zudem sollen dringende BehandlungsfĂ€lle kĂŒnftig nach einheitlichen Kriterien ohne restriktive Budgetvorgaben versorgt werden. FĂŒr bereits begonnene Psychotherapien gilt der Grundsatz, dass diese bis zum regulĂ€ren Abschluss vollstĂ€ndig weiterfinanziert werden dĂŒrfen.
Die BeschlĂŒsse des Gesundheitsausschusses
Hintergrund der parlamentarischen Beratungen ist das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause 2026 verabschiedet wurde. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens, das nun ĂŒber ĂnderungsantrĂ€ge an das Notfallreformgesetz gekoppelt ist, befasste sich der Gesundheitsausschuss mit zwölf ĂnderungsantrĂ€gen der Koalition.
Neben der Psychotherapie berĂŒhren diese Vorhaben unter anderem Finanzhilfen fĂŒr Kliniken und Unikliniken, die Streichung des Fixkostendegressionsabschlags fĂŒr Haus- und Kinderarztpraxen, die Streichung der Hybrid-DRGs sowie Konkretisierungen zur Cannabis-Verordnung.
SPD-Gesundheitssprecher Christos Pantazis bezeichnete die Anpassungen als Umsetzung der im Sommer mit dem Koalitionspartner vereinbarten Punkte. FĂŒr dringliche BehandlungsfĂ€lle, schwer psychisch erkrankte Personen mit besonderem Versorgungsbedarf sowie Behandlungen von Kindern und Jugendlichen soll kĂŒnftig eine extrabudgetĂ€re VergĂŒtung greifen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde beauftragt, zeitnah klare Kriterien fĂŒr die Feststellung dieser Dringlichkeit zu entwickeln.
Reaktionen und Kritik der FachverbÀnde
Die Bundespsychotherapeutenkammer begrĂŒĂte in ihrer Stellungnahme die extrabudgetĂ€re VergĂŒtung aller Leistungen in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie, mahnte jedoch weitergehende Schritte an. So forderte die Kammer, dringliche FĂ€lle nicht allein auf die Akutbehandlung zu verengen, sondern auch Richtlinienpsychotherapien und kurze stabilisierende Kontakte extrabudgetĂ€r abzubilden.
Zudem verlangte der Verband eine Ausnahme von Gruppenpsychotherapien von den Budgetbegrenzungen sowie eine VergĂŒtung fĂŒr Vernetzung, Koordination und Fallbesprechungen. Die Kammer kritisierte zudem die Koppelung von Ausnahmen an eine Vermittlung ĂŒber die Terminservicestelle sowie die Streichung der AngemessenheitsprĂŒfung.
Der Gesundheitsausschuss hat Anpassungen an den Sparvorgaben fĂŒr die psychotherapeutische Versorgung auf den Weg gebracht: Behandlungen von Kindern, Jugendlichen und schwer psychisch erkrankten Menschen sollen von der Budgetierung ausgenommen werden, dringende FĂ€lle nach einheitlichen Kriterien ohne restriktive Budgetvorgaben versorgt werden. Wie Sie diese Ausnahmen in Ihrer Praxis sauber abbilden, zeigt der kostenlose Leitfaden. Jetzt kostenlosen Praxis-Leitfaden zur extrabudgetĂ€ren Abrechnung anfordern
Auch die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) Ă€uĂerte deutliche Bedenken. Die Bundesvorsitzenden Dr. Christina Jochim und Dr. Enno MaaĂ warnten vor einer SchwĂ€chung der ambulanten Versorgung von Erwachsenen. Einsparungen drohten lediglich zu einer Verschiebung in teurere stationĂ€re Behandlungen, lĂ€ngeren Krankengeldbezug oder FrĂŒhberentungen zu fĂŒhren.
Der Verband fordert, die gesamte psychotherapeutische Versorgung weiterhin extrabudgetĂ€r zu vergĂŒten. Die DPtV verwies darauf, dass sich die Fallzahlen der Gruppenpsychotherapie seit 2021 mehr als verdreifacht haben und im Jahr 2025 um 23,6 Prozent gegenĂŒber dem Vorjahr auf 464.041 BehandlungsfĂ€lle gestiegen sind. Zudem seien die Patientenzahlen im Jahr 2026 um 10 bis 15 Prozent gewachsen.
Bedenken von G-BA, KBV und Krankenkassen
Kritik an den Umsetzungsdetails kam ebenfalls vom Gemeinsamen Bundesausschuss. Der G-BA warnte, dass die Koppelung der extrabudgetĂ€ren VergĂŒtung der Akutbehandlung â die auf bis zu 600 Minuten in zwölf Monaten begrenzt ist â an eine Vermittlung ĂŒber Terminservicestellen strukturelle Fehlanreize schaffen könnte, da Dringlichkeit kaum an objektiven Kriterien festzumachen sei.
Als Alternative schlug das Gremium vor, alle Leistungen innerhalb der KSVPsych-Richtlinie extrabudgetĂ€r zu vergĂŒten. Nach Angaben des G-BA machen Gruppenpsychotherapien derzeit weniger als zehn Prozent aller psychotherapeutischen Leistungen aus.
Die VorstĂ€nde der KassenĂ€rztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner, bemĂ€ngelten, der Erhalt extrabudgetĂ€rer VergĂŒtungsteile geschehe lediglich halbherzig und bleibe auf wenige FĂ€lle beschrĂ€nkt. Zudem kritisierten sie das geplante Auslaufen der Hybrid-DRGs ab dem Jahr 2028.
Die Koppelung der extrabudgetĂ€ren VergĂŒtung an eine Vermittlung ĂŒber die Terminservicestelle und die noch fehlenden Dringlichkeitskriterien des G-BA sorgen in vielen Praxen fĂŒr Unsicherheit bei der Abrechnung. Der kostenlose Leitfaden zeigt in fĂŒnf Schritten, wie Sie dringende BehandlungsfĂ€lle dokumentieren und die Vermittlungswege rechtssicher nutzen. 5-Schritte-Checkliste zur Dringlichkeits-Vermittlung jetzt sichern
Der GKV-Spitzenverband sieht die MaĂnahmen hingegen unter finanziellen Gesichtspunkten kritisch. Die finanziellen Auswirkungen seien gegenwĂ€rtig kaum abschĂ€tzbar, und das erforderliche Gegenfinanzierungsvolumen dĂŒrfte allenfalls knapp erreicht werden. Durch das ZurĂŒcknehmen von SparbeitrĂ€gen in einzelnen Versorgungsbereichen wĂŒrden neue Unsicherheiten geschaffen und Belastungen einseitig verlagert.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums werden bislang extrabudgetĂ€re VergĂŒtungen ab dem 1. Januar 2027 zum ĂŒberwiegenden Teil wieder in die morbiditĂ€tsbedingte GesamtvergĂŒtung ĂŒberfĂŒhrt. Das Volumen der betroffenen Leistungen belĂ€uft sich fĂŒr das Jahr 2025 auf 3,9 Milliarden Euro. Zudem entfallen zum Jahresbeginn 2027 im Einheitlichen BewertungsmaĂstab (EBM) die ZuschlĂ€ge im ersten Therapieblock neu beginnender Kurzzeittherapien.
