Psychotherapie: Sparpaket gefährdet Versorgung – Kinder ausgenommen
Veröffentlicht am: 07.08.2026 um 09:28 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die gesetzliche Krankenversicherung steht vor einem Milliardenloch. Das neue Stabilisierungsgesetz soll 18,8 Milliarden Euro einsparen – und trifft dabei ausgerechnet die Psychotherapie. Was bedeutet das für Patienten?
Milliardenloch zwingt zum Handeln
Rund 19 Milliarden Euro Defizit drohen der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Gesetzgeber reagiert mit dem GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz. Kern der Reform: Die psychotherapeutische Vergütung wird grundlegend neu geordnet. Die bisherige Finanzierung von rund 3,9 Milliarden Euro fließt künftig in die Morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV).
Eine vollständige Entbudgetierung war ursprünglich geplant, scheiterte jedoch an der Haushaltslage. Fachpolitiker betonen: Es gehe um Ausgabensteuerung, nicht um Mengenbegrenzung. Das vorhandene Volumen solle grundsätzlich erhalten bleiben.
Schutzschirm fĂĽr vulnerable Gruppen
Bestimmte Patientengruppen bleiben von den Einschnitten ausgenommen. Behandlungen für Kinder, Jugendliche und schwer psychisch Kranke werden weiterhin extrabudgetär vergütet. Auch laufende Therapien genießen Bestandsschutz – bis mindestens Ende 2026, teils sogar bis 2027.
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Für dringliche Behandlungsfälle soll der Gemeinsame Bundesausschuss bis zum 31. Dezember 2026 konkrete Kriterien festlegen. Diskutiert werden Merkmale wie drohender Arbeitsplatzverlust oder erhebliche Funktionseinschränkungen bei Menschen mit Sorgeverantwortung.
Juristisches Hickhack um HonorarkĂĽrzung
Die Reform sorgt fĂĽr Streit vor Gericht. Eine geplante HonorarkĂĽrzung von 4,5 Prozent wurde per Eilentscheidung des Landgerichts Berlin ausgesetzt. Ein Eilantrag der GrĂĽnen beim Bundesverfassungsgericht scheiterte dagegen.
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Anfang August forderte das Deutsche Verbände Forum Nachbesserungen. Kritiker warnen: Die Rückführung in die MGV könnte den Beruf unattraktiver machen. Die Regierungsseite hält dagegen: Die Reform sei unumgänglich, kurzfristige Behandlungsplatzverluste nicht zu erwarten.
Ob die Versorgung stabil bleibt, hängt nun von den Kriterien des G-BA ab. Auch die Bedarfsplanung soll zeitnah angepasst werden – insbesondere bei der Kinder- und Jugendpsychotherapie.
