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Public Procurement Act: EU spart 650 Mio. Euro durch Beschaffungs-Reform

Veröffentlicht am: 10.09.2026 um 07:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die EU-Kommission bündelt Beschaffungsregeln, plant digitale Verfahren und erwartet Einsparungen von jährlich bis zu 649 Millionen Euro.

EU-Kommission beschließt Reform für einfachere öffentliche Beschaffung
Ein minimalistisches, modernes Regierungsgebäude mit einer Fassade aus grauem Stein und großen Glasflächen bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine neue Verordnung zur öffentlichen Beschaffung (Public Procurement Act) verabschiedet. Diese Initiative zielt darauf ab, drei bestehende EU-Beschaffungsrichtlinien aus dem Jahr 2014 sowie verschiedene sektorale Regeln in einem einzigen, direkt anwendbaren Rechtsrahmen zu bündeln.

Wie aus Berichten vom 9. September 2026 hervorgeht, soll die Reform die Effizienz steigern und den administrativen Aufwand für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen massiv senken.

Effizienzsteigerung und finanzielle Entlastung

Die öffentliche Beschaffung stellt einen wesentlichen Wirtschaftsfaktor dar und macht etwa 15 % des Bruttoinlandsprodukts der EU aus, was einem Volumen von rund 2,5 Bio. € pro Jahr entspricht. Davon unterliegen etwa 600 Mrd. € den spezifischen EU-Regeln.

Durch die Vereinheitlichung des Rechtsrahmens erwartet die EU-Kommission jährliche Einsparungen in Höhe von 650 Mio. €. Davon sollen 80 Mio. € auf öffentliche Käufer und 570 Mio. € auf Unternehmen entfallen. Eine Quelle beziffert die erwarteten Einsparungen auf bis zu 649 Mio. €.

Ein KernstĂĽck der Reform ist die drastische Reduzierung der regulatorischen Anforderungen. Die entsprechenden Vorgaben sollen von bisher 900 auf etwa 200 Seiten gekĂĽrzt werden.

Gleichzeitig wird die Anzahl der Vergabeverfahren von fünf auf zwei beziehungsweise drei Verfahren (offen, dynamisch und Innovation) reduziert. Das Verhandlungsverfahren soll dabei zum neuen Regelfall werden, um flexiblere und passgenauere Beschaffungsprozesse zu ermöglichen.

Zentraler Marktplatz und Qualitätskriterien

Geplant ist zudem die Einführung eines integrierten „Once-Only“-eProcurement-Marktplatzes für alle 27 Mitgliedstaaten. Auf dieser Plattform sollen sämtliche öffentlichen Aufträge veröffentlicht werden, die über den EU-Schwellenwerten liegen.

Die Kommission prognostiziert durch diesen digitalen Marktplatz zusätzliche jährliche Einsparungen von 220 Mio. € für öffentliche Beschaffungsstellen. Dies entspreche einer Entlastung von 4.700 € pro Beschaffer beziehungsweise 700 € pro Verfahren.

Ein weiterer Schwerpunkt der Verordnung liegt auf der Abkehr vom reinen Niedrigstpreisprinzip. Das beste Preis-Leistungs-Verhältnis (Best Price-Quality Ratio, BPQR) soll zum Standard erhoben werden.

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Die EU-Kommission will fünf Vergabeverfahren auf drei reduzieren und 900 Seiten Regelwerk auf rund 200 kürzen — wer sein Angebot jetzt auf das Verhandlungsverfahren als neuen Regelfall ausrichtet, verschafft sich einen Vorsprung vor Mitbewerbern, die weiter auf den Niedrigstpreis setzen. Unser kostenloser Report zeigt Ihnen die konkreten Schritte. Vergabe-Report jetzt anfordern

Qualitätskriterien müssen dabei eine Mindestgewichtung von 30 % erhalten. Bei arbeitsintensiven Verträgen steigt diese Mindestgewichtung sogar auf 50 %. Ergänzend sieht der Entwurf Schutzmaßnahmen vor, um den Zuschlag für abnorm niedrig kalkulierte Angebote zu verhindern.

Strategische Autonomie und europäische Präferenz

Die neue Verordnung beinhaltet zudem Regelungen zur Stärkung der europäischen Wirtschaft. Mit der Einführung einer „Europäischen Präferenz“ beziehungsweise „Buy European“-Regeln sollen öffentliche Auftraggeber insbesondere bei kritischen Diensten wie Häfen dazu angehalten werden, europäische Produkte zu bevorzugen. Dies diene auch der Eindämmung chinesischer Importe bei öffentlichen Aufträgen.

Die Präferenz gilt dabei für Länder, die dem Agreement on Government Procurement (GPA) angehören oder Freihandelsabkommen (FTA) mit der EU geschlossen haben.

Berichten zufolge gehen diese Pflichten jedoch nicht über bestehende Texte hinaus. Die Schwellenwerte für die Anwendung der Regeln liegen für Konzessionen bei 5,4 Mio. € und für Lieferungen sowie Dienstleistungen bei 140.000 €.

Reaktionen aus Wirtschaft und Verbänden

Branchenverbände wie Bitkom begrüßten den Public Procurement Act und verwiesen darauf, dass der Staat der größte Käufer digitaler Technologien sei. Besonders positiv bewertete der Verband den Vorrang von Qualitätskriterien gegenüber dem Preis sowie das „Once-Only“-Prinzip für Eignungsnachweise. Der Bitkom-Präsident Wintergerst forderte in diesem Zusammenhang zudem europaweit einheitliche Resilienzstandards.

Die Organisation BusinessEurope äußerte sich ebenfalls positiv zu den Aspekten der Digitalisierung und Transparenz, warnte jedoch vor steigenden Kosten. Unter Verweis auf Angaben der EU-Kommission wurde angemerkt, dass die Regulierungskosten pro Ausschreibung von 34.600 € auf 43.200 € gestiegen seien. Der Fokus müsse daher auf echtem Wettbewerb liegen.

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Der geplante „Once-Only“-eProcurement-Marktplatz für alle 27 Mitgliedstaaten verlangt neue Nachweis- und Onboarding-Prozesse — wer seine Eignungsunterlagen nicht rechtzeitig digital aufstellt, verliert bei Ausschreibungen über den EU-Schwellenwerten wertvolle Zeit. Dieser Leitfaden führt Sie durch die Umstellung. Once-Only-Onboarding-Leitfaden sichern

Auch die International Road Transport Union (IRU) sowie die Landwirtschaftsvereinigung Copa-Cogeca signalisierten Unterstützung für die Reform. Während die IRU die Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialkriterien hervorhob, sieht Copa-Cogeca Potenzial zur Förderung der europäischen Produktion und forderte spezifische Qualitätsregelungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und das Tierwohl.

Der Gewerkschaftsbund ETUC mahnte an, im weiteren Verfahren die Rolle von Tarifverhandlungen und die Kontrolle von Subunternehmerketten weiter zu stärken.

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