Ratenkauf ab 20. November: PayPal und Klarna müssen Bonität prüfen
Veröffentlicht am: 06.11.2026 um 09:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deAb dem 20. November 2026 treten in Deutschland deutlich strengere gesetzliche Vorgaben für den Ratenkauf sowie für Zahlungsaufschübe in Kraft. Grundlage dafür ist die EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225. Die Neuregelung erfasst erstmals auch Kleinkredite unter 200 Euro, zins- und gebührenfreie Finanzierungen sowie Verträge mit einer Laufzeit von bis zu drei Monaten. Damit greift die Regulierung künftig tief in den Markt für kurzfristige Bezahlmodelle ein.
Bonitätsprüfung und neue Pflichten für Anbieter
Kernstück der Regelung nach Artikel 18 der Richtlinie ist eine verpflichtende Kreditwürdigkeitsprüfung vor jedem Vertragsabschluss. Diese muss auf verlässlichen Angaben zu Einkommen, Ausgaben und bestehenden finanziellen Verpflichtungen der Kunden basieren.
Werden bei der Bonitätsbewertung automatisierte Verfahren eingesetzt, haben Verbraucher Anspruch auf eine menschliche Überprüfung der Entscheidung. Für die Prüfung dürfen Anbieter weder sensible Informationen wie Gesundheitsdaten noch Erkenntnisse aus sozialen Netzwerken heranziehen.
Darüber hinaus stärkt das Gesetz die Informationsrechte: Anbieter müssen Verbrauchern künftig vor Vertragsschluss ein standardisiertes Merkblatt aushändigen und ein 14-tägiges Widerrufsrecht für die neu erfassten Kreditvarianten einräumen.
In der Werbung ist der Warnhinweis vorgeschrieben, dass eine Kreditaufnahme Geld kostet. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, erklärte zu den Neuregelungen, dass Verbraucher künftig nur noch Kredite erhalten sollten, die sie voraussichtlich auch bedienen können.
Große Kundenzahlen bei Klarna und PayPal betroffen
Die Neuregelung betrifft insbesondere marktführende Bezahldienste. Bei Klarna fallen darunter Angebote wie das Bezahlen in 30 Tagen oder die Aufteilung in drei Monatsraten. Für das Unternehmen ist Deutschland nach Volumen der größte Markt und stand im Jahr 2025 für fast ein Viertel der Konzernerlöse.
Im selben Geschäftsjahr beliefen sich die konzernweiten Verwaltungs- und Mahngebühren auf rund 227 Millionen Euro. Das Unternehmen bietet zur Einhaltung der Vorgaben einen Budgetcheck in der eigenen App an.
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Bei PayPal sind die Modelle der Bezahlung nach 30 Tagen, die klassische Ratenzahlung sowie die Funktion Ratenzahlung To Go von der Reform erfasst. PayPal zählt in Deutschland mehr als 15 Millionen Kunden bei Angeboten zur späteren Bezahlung oder Ratenfinanzierung.
Untersuchungen unterstreichen die Verbreitung der Zahlungsart: Laut einer im April 2026 durchgeführten Civey-Umfrage nutzte zuletzt jeder sechste Erwachsene in Deutschland entsprechende Dienste, wobei 59 Prozent davon auf PayPal und 52 Prozent auf Klarna entfielen.
Eine Erhebung der Finanzaufsicht BaFin aus dem April 2025 ergab zudem, dass 14 Prozent der Nutzer den Überblick über offene Posten verloren hatten – bei den unter 30-Jährigen betrug dieser Anteil knapp ein Viertel. Bei 12 Prozent der Nutzer lagen die Verbindlichkeiten demnach über 500 Euro, während 29 Prozent der Ratenzahler das nötige Geld fehlte.
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Ausnahmen für Händler und weitere Kreditbereiche
Für den klassischen Händler-Rechnungskauf sieht das Regelwerk eng begrenzte Ausnahmen vor. Ein zinsfreies Zahlungsziel bleibt nur dann von der Pflichtprüfung befreit, wenn Händler die Frist von maximal 50 Tagen selbst einräumen.
Große Händler im Fernabsatz dürfen höchstens 14 Tage gewähren; zudem darf die Forderung nicht an Dienstleister abgetreten werden. Als Abgrenzung dienen die KMU-Schwellenwerte mit weniger als 250 Jahresarbeitseinheiten sowie höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder maximal 43 Millionen Euro Bilanzsumme.
Änderungen gibt es auch bei Banken: Bei Inanspruchnahme eines Dispokredits müssen Geldinstitute künftig genauer prüfen und eine Rückführung in zwölf gleichen Monatsraten anbieten.
Für Kreditvermittler gilt zudem eine Erlaubnispflicht mit einer Antragsfrist bis zum 31. Mai 2027. Bei vorzeitigen Kreditrückzahlungen ist die Entschädigung nach Artikel 29 künftig auf höchstens ein Prozent der Restsumme begrenzt, bei Laufzeiten unter zwölf Monaten auf maximal 0,5 Prozent. Der Anwendungsbereich der Richtlinie, die die Vorgängerregelung aus dem Jahr 2008 ablöst, reicht bis zu einer Kreditsumme von 100.000 Euro.
