Recht auf Reparatur: Bundestag verbietet Software-Sperren bei GerÀten
26.06.2026 - 05:53:23 | boerse-global.de
Der Bundestag hat am Donnerstag ein wegweisendes Gesetz verabschiedet, das Verbraucherrechte stĂ€rkt und Elektroschrott reduzieren soll. Die neue Regelung setzt die EU-Richtlinie 2024/1799 um und zwingt Hersteller, Reparaturen Vorrang vor NeukĂ€ufen zu geben. Eine Koalition aus CDU/CSU, SPD und GrĂŒnen trug das Gesetz, wĂ€hrend AfD und Linke dagegen stimmten.
LĂ€ngere Garantie als Anreiz zur Reparatur
Das HerzstĂŒck des neuen Gesetzes: Wer sein defektes GerĂ€t reparieren lĂ€sst statt es auszutauschen, erhĂ€lt eine verlĂ€ngerte GewĂ€hrleistung von zwölf Monaten auf das instandgesetzte Produkt. Dieser Mechanismus soll Reparaturen finanziell attraktiver machen und den Verbrauchern langfristige Sicherheit geben.
Die Regelung erfasst eine breite Palette von Haushalts- und ElektronikgerĂ€ten: Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, KĂŒhlschrĂ€nke, WĂ€schetrockner und E-Bikes. FĂŒr diese Produkte sind Hersteller kĂŒnftig verpflichtet, Reparaturen zu einem angemessenen Preis und innerhalb einer angemessenen Frist anzubieten. WĂ€hrend der Reparaturzeit mĂŒssen sie zudem kostenlose LeihgerĂ€te bereitstellen.
Klare Regeln fĂŒr Hersteller
Das Gesetz schreibt vor, dass Produkte von Anfang an reparaturfreundlich konstruiert werden mĂŒssen. Besonders brisant: Software-HĂŒrden und Hardware-Sperren sind verboten. Hersteller dĂŒrfen nicht mehr verlangen, dass nur Original-Ersatzteile verwendet werden, und keine programmiertechnischen Blockaden gegen Drittanbieter-Komponenten einsetzen.
Eine europĂ€ische Online-Plattform soll Verbrauchern helfen, lokale Reparaturbetriebe zu finden und Preise zu vergleichen. ZusĂ€tzlich hat der Bundestag die Regierung aufgefordert, weitere nationale MaĂnahmen zu prĂŒfen. Im Raum stehen ein Reparaturbonus zur Bezuschussung der Kosten sowie eine mögliche Mehrwertsteuersenkung auf Reparaturdienstleistungen.
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Lob und Kritik aus Wirtschaft und VerbÀnden
Der Digitalverband Bitkom und mehrere Verbraucherschutzorganisationen begrĂŒĂen das Gesetz grundsĂ€tzlich. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) fordert jedoch einen nationalen Reparaturbonus, um die Dienste fĂŒr alle Haushalte erschwinglich zu machen.
Kritik kommt vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Die Wirtschaftsvertreter bemĂ€ngeln unklare Formulierungen im Gesetzestext â insbesondere den Begriff âangemessener Preisâ. Diese UnschĂ€rfe könne zu Rechtsunsicherheit fĂŒr Hersteller und Dienstleister fĂŒhren.
Internationaler Trend zur Reparierbarkeit
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Deutschland reiht sich mit dem Gesetz in eine globale Bewegung ein. Erst kĂŒrzlich kĂŒndigte Apple Ănderungen an seinem âSelf Service Repairâ-Programm an: Der Konzern will kĂŒnftig den Einbau von Drittbatterien und -displays unterstĂŒtzen, ohne Funktionen wie True Tone oder Batteriezustandsdaten zu blockieren. Branchenbeobachter sehen darin eine Reaktion auf den wachsenden regulatorischen Druck aus der EU und mehreren US-Bundesstaaten.
In Kanada kĂ€mpfen Landwirte weiterhin fĂŒr Ă€hnliche InteroperabilitĂ€tsregeln bei Landmaschinen-Software. Und Neuseeland erwĂ€gt offenbar ein eigenes Recht-auf-Reparatur-Gesetz. Die deutsche Entscheidung könnte nun weiteren LĂ€ndern als Vorbild dienen.
