Recht, Reparatur

Recht auf Reparatur in Österreich: Hersteller mĂŒssen ab 1. Oktober tĂ€tig werden

Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 00:05 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ab Oktober gelten Reparaturpflichten, lÀngere GewÀhrleistung bei Reparaturen und neue Vorgaben zu Preisen und Ersatzteilen.

Österreichs Reparaturrecht startet: Hersteller mĂŒssen GerĂ€te lĂ€nger instand setzen
Ein aufgerÀumter Werkstatt-Arbeitsplatz mit PrÀzisionswerkzeugen und Ersatzteilen auf einer HolzoberflÀche. Illustration mit AI erstellt.

In Österreich tritt zum 1. Oktober 2026 das Recht auf Reparatur in Kraft. Damit werden Hersteller gesetzlich dazu verpflichtet, beschĂ€digte Produkte auch nach dem Ablauf der regulĂ€ren GewĂ€hrleistungsfrist instand zu setzen. Die Neuregelung basiert auf der Umsetzung der EU-Warenreparaturrichtlinie aus dem Jahr 2024, die vom Nationalrat im Juli 2026 in nationales Recht ĂŒberfĂŒhrt wurde.

Die Reparaturpflicht der Hersteller entfĂ€llt nach den neuen Bestimmungen nur dann, wenn eine Instandsetzung technisch unmöglich ist. Die DurchfĂŒhrung der Reparaturen muss dabei entweder kostenlos oder zu einem angemessenen Preis erfolgen.

Ein wesentlicher Aspekt der Neuregelung ist zudem der Diskriminierungsschutz fĂŒr Verbraucher: Eine vorangegangene Reparatur durch einen unabhĂ€ngigen Fachbetrieb darf fĂŒr den Hersteller kein alleiniger Grund sein, eine spĂ€tere Reparaturanfrage abzulehnen.

VerlĂ€ngerte GewĂ€hrleistung fĂŒr neue KaufvertrĂ€ge

Eine zentrale Neuerung betrifft die Ausgestaltung der GewĂ€hrleistungsansprĂŒche. Wird ein defektes Produkt innerhalb der regulĂ€ren zweijĂ€hrigen GewĂ€hrleistungsfrist repariert, statt es gegen ein NeugerĂ€t auszutauschen, verlĂ€ngert sich die GewĂ€hrleistung einmalig um ein weiteres Jahr auf insgesamt drei Jahre ab der ursprĂŒnglichen Übergabe.

Diese Regelung zur einjĂ€hrigen VerlĂ€ngerung findet jedoch ausschließlich auf KaufvertrĂ€ge Anwendung, die nach dem 30. September 2026 abgeschlossen werden.

ZusĂ€tzlich sieht das Gesetz vor, dass auf reparierte oder im Zuge einer Instandsetzung ausgetauschte Teile eine eigenstĂ€ndige GewĂ€hrleistung von zwei Jahren gewĂ€hrt werden muss. Um die Kosten fĂŒr Verbraucher kalkulierbarer zu machen, sind Hersteller kĂŒnftig dazu verpflichtet, Richtpreise fĂŒr gĂ€ngige Reparaturleistungen zu veröffentlichen.

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Ab dem 1. Oktober 2026 mĂŒssen Hersteller in Österreich beschĂ€digte GerĂ€te auch nach Ablauf der GewĂ€hrleistung reparieren — außer die Reparatur ist technisch unmöglich. Wer Waschmaschine, KĂŒhlschrank, Fernseher, Staubsauger oder Smartphone nicht sofort ersetzen will, braucht eine klare Schritt-fĂŒr-Schritt-Anleitung fĂŒr die Anfrage. Kostenlosen Reparatur-Leitfaden anfordern

Betroffene Produktgruppen und zeitlicher Rahmen

Die Reparaturpflicht gilt je nach Produktkategorie fĂŒr einen Zeitraum von 7 bis 10 Jahren nach dem letzten Inverkehrbringen des jeweiligen Modells. Zu den betroffenen Warengruppen gehören unter anderem:

  • Mobiltelefone und Smartphones
  • Waschmaschinen und WĂ€schetrockner
  • KĂŒhlschrĂ€nke und GefriergerĂ€te
  • Fernseher und Monitore
  • Staubsauger
  • E-Bikes und E-Scooter

Möbel sind von den neuen gesetzlichen Verpflichtungen ausdrĂŒcklich ausgenommen. Zur besseren Orientierung der Konsumenten ist zudem die Einrichtung einer EU-weiten Online-Plattform vorgesehen. Diese soll ab dem 31. Juli 2027 zur VerfĂŒgung stehen und es ermöglichen, Reparaturbetriebe gezielt zu suchen und deren Angebote miteinander zu vergleichen.

Forderungen nach Ausweitung der Maßnahmen

Die Arbeiterkammer begrĂŒĂŸte die EinfĂŒhrung des Reparaturrechts, mahnte jedoch weiteren Handlungsbedarf an. Die Organisation forderte, den Geltungsbereich des Gesetzes kĂŒnftig auch auf Spielzeug und Gartenwerkzeuge auszuweiten. Zudem betonte die Arbeiterkammer die Notwendigkeit einer dauerhaften staatlichen Reparaturförderung.

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Eine vorangegangene Reparatur in einer unabhĂ€ngigen Werkstatt darf kĂŒnftig kein alleiniger Grund mehr sein, eine spĂ€tere Reparaturanfrage abzulehnen. Wer schon einmal abgewiesen wurde, findet in diesem Leitfaden die passenden Argumente und einen fertigen Musterbrief fĂŒr den Hersteller. Musterbrief und Argumente jetzt sichern

Hintergrund dieser Forderung ist das bevorstehende Ende der sogenannten GerĂ€te-Retter-PrĂ€mie, die planmĂ€ĂŸig Ende 2026 auslĂ€uft. Die Arbeitnehmervertreter sprachen sich fĂŒr ein entsprechendes Nachfolgemodell aus, um die finanzielle HĂŒrde fĂŒr Reparaturen dauerhaft zu senken. Des Weiteren pochte die Organisation auf eine konsequente Umsetzung der Preistransparenz durch die Hersteller, um den Wettbewerb im Reparatursektor zu stĂ€rken.

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