Reha vor Pension: 74 Prozent der AntrÀge auf InvaliditÀtspension abgelehnt
Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 18:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die im Jahr 2014 eingefĂŒhrte österreichische Reform des Modells âReha vor Pensionâ sollte betroffene Arbeitnehmer durch Reha- und Umschulungsgeld im Erwerbsleben halten, anstatt befristete InvaliditĂ€ts- und BerufsunfĂ€higkeitspensionen zu gewĂ€hren.
Laut einem Bericht vom 7. Oktober 2026 zieht die Arbeiterkammer Oberösterreich jedoch eine ernĂŒchternde Bilanz: Die erhofften Effekte seien weitgehend ausgeblieben. In der Praxis fungiere das Rehabilitationsgeld ĂŒberwiegend als Vorstufe zur Pension, weshalb die Arbeitnehmervertretung eine grundlegende Neuausrichtung des Systems anmahnt.
Hohe Ablehnungsquoten und Kritik an der Praxis
Als Beleg fĂŒr die Fehlentwicklungen verweist die Arbeiterkammer Oberösterreich auf die statistischen Erhebungen fĂŒr das Jahr 2025. In diesem Zeitraum wurden 48.175 AntrĂ€ge auf Pension wegen geminderter ArbeitsfĂ€higkeit im Rahmen der InvaliditĂ€tspension-Neu ab dem Geburtsjahrgang 1964 gestellt. Rund 74 Prozent dieser AntrĂ€ge wurden abgelehnt.
AuffĂ€llig ist dabei die Verteilung der AblehnungsgrĂŒnde: Unter den abgelehnten AntrĂ€gen erfolgten lediglich 8.109 (rund 23 Prozent) wegen der Zuerkennung von Rehabilitationsgeld und lediglich 23 (rund 0,1 Prozent) aufgrund einer bewilligten beruflichen Rehabilitation.
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AK-PrĂ€sident Andreas Stangl betonte, dass die Zahl der Bezieher von Rehabilitationsgeld damit deutlich gröĂer ausfalle als erwartet. Gleichzeitig herrsche unter den Betroffenen erhebliche Unzufriedenheit ĂŒber die bestehenden AblĂ€ufe, da die MaĂnahmen hĂ€ufig nicht zur erhofften RĂŒckkehr in den Arbeitsmarkt fĂŒhrten.
Konkrete VorschlĂ€ge fĂŒr die soziale Absicherung
GestĂŒtzt auf eine rechtliche Analyse von UniversitĂ€tsprofessorin Barbara Kammler von der Johannes Kepler UniversitĂ€t Linz legte die Arbeiterkammer Oberösterreich konkrete VorschlĂ€ge zur Behebung der Defizite vor. Ein zentraler Punkt sieht vor, dass ein Antrag auf Rehabilitation kĂŒnftig zugleich rechtlich als Pensionsantrag gelten soll, um Verzögerungen und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.
ZusĂ€tzlich fordert die Arbeiterkammer die Einrichtung eines unabhĂ€ngigen Kompetenzzentrums fĂŒr die medizinische Begutachtung in der Sozialversicherung. Um finanzielle HĂ€rten abzufedern, solle das Krankengeld in HĂ€rtefĂ€llen so lange weitergewĂ€hrt werden, bis ein Anspruch auf eine Folgeleistung feststeht.
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Zudem mĂŒsse die Rehabilitation enger an den konkreten Arbeitsplatz im jeweiligen Betrieb gebunden werden. Flankierend sprach sich die Kammer fĂŒr eine deutlich frĂŒhere PrĂ€vention durch die KrankenversicherungstrĂ€ger aus, um gesundheitliche BeeintrĂ€chtigungen bereits im Vorfeld abzufedern.
Der volkswirtschaftliche Kontext arbeitsbedingter Erkrankungen
Die GebĂ€ude um das System der Rehabilitation steht in engem Zusammenhang mit den generellen Belastungen im Berufsalltag. FĂŒr den 14. Oktober 2026 kĂŒndigte die Arbeiterkammer Wien eine Fachtagung sowie eine Pressekonferenz unter dem Titel âKrank durch Arbeit â können wir uns das leisten?â in Wien an.
Dort stellen Ines Stilling, Bereichsleiterin Soziales der Arbeiterkammer Wien, und Christine Mayrhuber, Ăkonomin des Wirtschaftsforschungsinstituts WIFO, die Ergebnisse einer neuen WIFO-Studie vor, welche die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten von ArbeitsunfĂ€llen und arbeitsbedingten Erkrankungen in Ăsterreich beziffert.
