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Rente nach 45 Jahren: Kommission empfiehlt Abschaffung ohne festen Beschluss

Veröffentlicht am: 02.10.2026 um 01:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Kommission schlägt einen früheren Systemwechsel vor; politische Übergangsregeln und die Arbeitsmarktchancen Älterer bleiben strittig.

Rente nach 45 Beitragsjahren: Abschaffung empfohlen, Folgen umstritten
Leere, modern ausgestattete Werkshalle mit ordentlichen Arbeitsplätzen und natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

Die Alterssicherungskommission hat empfohlen, die abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren möglichst früh und unter Vertrauensschutz abzuschaffen. Laut einem Bericht der Bundesregierung soll ein Gesetzentwurf bis Ende 2026 erarbeitet werden – beschlossen ist bislang jedoch nichts.

Die Debatte berührt unmittelbar die Frage, wie gut ältere Fachkräfte überhaupt am Arbeitsmarkt bestehen können, sollte der vorzeitige Renteneintritt erschwert werden.

Vorschlag der Kommission im Detail

Als Ersatz schlägt die Kommission einen Gesundheitszugang mit mindestens 35 Versicherungsjahren vor: zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei, bis zu drei Jahre früher mit Abschlägen.

Bei einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren entspräche das einem Zugang mit 65 beziehungsweise frühestens 62 Jahren. Zusätzlich empfiehlt die Kommission, den frühesten Zugang zur Rente nach 35 Jahren zeitnah von 63 auf 64 Jahre anzuheben.

Nach Schätzungen der Kommission ließen sich je neuem Rentenjahrgang und Bezugsjahr rund 430 Millionen Euro einsparen, sollte ein Wechsel zu einer Rente mit Abschlägen erfolgen; verschieben alle Betroffenen eines Zugangsjahrgangs den Rentenbeginn um ein Jahr, wären es rund 6,5 Milliarden Euro.

Seit 2015 nutzten laut Rentenversicherung rund 30 Prozent der neuen Altersrentner die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren; deren durchschnittliche Zugangsrente lag 2025 bei 1.677 Euro.

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Eine DIW-Auswertung des Jahrgangs 1957 zeigt zudem soziale Unterschiede: Nur rund 4 Prozent in der niedrigsten Einkommensgruppe erfüllten die 45-Jahre-Voraussetzung, in der höchsten Gruppe fast zwei Drittel. Laut einer DIW-Studie könnte eine vollständige Abschaffung bis zu 10 Milliarden Euro je Rentnerjahrgang sparen und rund 125.000 Arbeitskräfte im Erwerbsleben halten.

Nach der Rentenversicherungsstatistik des Bundesarbeitsministeriums für 2025 hatten rund 55 Prozent der Bezieher der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte mindestens 47 Beitragsjahre – 134.645 von insgesamt 244.695 Renten.

Politischer Streit um Übergangsfristen

Sarah Vollath, rentenpolitische Sprecherin der Linken, kritisierte die geplante Abschaffung und forderte die Bundesregierung auf, den Plan aufzugeben; Kritik gibt es laut Berichten auch in Union und SPD.

Ein bekannt gewordenes Arbeitspapier eines Ministeriums mit Stand 21. August sah Schutz für die Jahrgänge 1964 bis 1966 sowie Sonderfälle für 1967 bis 1971 vor, keinen allgemeinen Anspruch jedoch ab 1972; das zuständige Ministerium bezeichnete das Papier als überholt.

In Union und SPD werden als Kompromisse 46 oder 47 erforderliche Beitragsjahre, weniger anrechenbare Erziehungszeiten oder berufsspezifische Ausnahmen diskutiert. Im Gespräch ist zudem eine Übergangsfrist von etwa fünf Jahren, ohne dass konkrete Jahrgänge verbindlich zugesagt wären.

Der Ökonom Martin Werding warnte, weniger anrechenbare Erziehungszeiten träfen vor allem Frauen, und hält eine Übergangsfrist von höchstens drei Jahren für ausreichend. Er prognostizierte Sozialabgaben von 50 Prozent im Jahr 2040 und 54 Prozent im Jahr 2050, gegenüber derzeit 42,3 Prozent. 46 Ökonomen forderten in einem von Monika Schnitzer, Martin Werding, Jörg Rocholl und Constanze Janda initiierten Aufruf, das Rentenreformpaket mit den von der Kommission vorgelegten 33 Vorschlägen vollständig umzusetzen.

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Die Rente nach 45 Beitragsjahren bezeichnen sie als teure Sonderleistung, die überdurchschnittlich Männern, Besserverdienenden und gesundheitlich weniger belasteten Beschäftigten zugutekomme.

Werde eine Maßnahme gestrichen, müsse es gleichwertigen Ersatz geben, sonst würden die Probleme zulasten jüngerer Beitragszahler vertagt. Arbeitsministerin Bärbel Bas forderte dagegen längere Übergangsfristen und Ausnahmen. Der DGB kritisierte neben der geplanten Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren auch die faktische Abschaffung der Altersteilzeit.

Die Bundesregierung erklärte auf eine Kleine Anfrage, ihr lägen keine Daten vor, wie viele Menschen aus gesundheitlichen Gründen die Rente für langjährig Versicherte benötigten oder durch eine Anhebung des Rentenalters um ein Jahr einen erforderlichen Renteneintritt verfehlen würden.

Zugleich verwies sie auf verbesserte Arbeitsmarktchancen Älterer und mögliche Alternativen wie die Altersrente für schwerbehinderte oder besonders langjährig Versicherte. Die Empfehlungen der Kommission sehen laut diesem Bericht keine erhöhten Abschläge vor.

Wie es um ältere Beschäftigte am Arbeitsmarkt tatsächlich steht

Regionale Daten zeichnen ein differenziertes Bild. Sachsens Regionaldirektion warnte, ältere Fachkräfte fänden nach Arbeitslosigkeit schwerer in Beschäftigung zurück; knapp jeder vierte Beschäftigte in Sachsen ist über 55. Laut Statistischem Landesamt Sachsen stieg das Durchschnittsalter dort in 15 Jahren um knapp 10 Monate auf 47,2 Jahre, gegenüber einem Bundesschnitt von 45 Jahren.

Jährlich scheiden rund 20.000 Menschen mehr aus dem Erwerbsleben aus, als junge nachrücken – bei einer Beschäftigungsquote der 55- bis 60-Jährigen von 71,5 Prozent, die laut Regionaldirektion bundesweit am höchsten ist. Im September waren in Sachsen 39.976 über 55-Jährige arbeitslos gemeldet, über 1.000 mehr als im Vorjahr; rund 80 Prozent davon gelten als qualifizierte Fachkräfte.

Der Arbeitsklima-Index zeigt zudem, dass ein Drittel der Beschäftigten bezweifelt, bis zur Pension im aktuellen Job durchzuhalten; die Hälfte der Arbeiterinnen und Arbeiter erwartet, nicht bis ins höhere Alter im Job bleiben zu können. Zwei Drittel der über 55-Jährigen rechnen bei Jobverlust mit einer eher oder sehr schwierigen Jobsuche.

Der Ifes-Experte Martin Oppenauer nannte kürzere Arbeitszeiten, weniger Arbeitsdruck, Stressabbau, Gesundheitsförderung, Anerkennung und mehr Mitbestimmung als mögliche Verbesserungen. Die Soziologin Valeria Bordone betonte, Erwerbsarbeit könne kognitive Ressourcen bieten, es gebe aber keine einfache Antwort auf ihren Einfluss auf die kognitive Gesundheit im Alter.

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) rechnet vor, dass mehr als 5 Millionen der über 19 Millionen Babyboomer die Altersgrenze bereits erreicht haben; bis 2036 folgen die übrigen Jahrgänge.

Prognostiziert werden bis 2036 rund 4,3 Millionen weniger Arbeitskräfte, während die Zuwanderung von rund 663.000 im Jahr 2023 auf etwa 235.000 im Jahr 2025 gesunken ist. Als eine Gegenmaßnahme erlaubt die Bundesregierung seit Anfang 2026 im Rahmen der sogenannten Aktivrente bis zu 2.000 Euro steuerfreien Monatsverdienst über der Regelaltersgrenze hinaus.

Vorschläge aus Österreich: „Teilarbeitsfähigkeit“ statt Vollerwerb oder Rente

In Österreich schlagen die Neos eine „Teilarbeitsfähigkeit“ vor, damit gesundheitlich eingeschränkte, besonders ältere Menschen in Beschäftigung bleiben oder zurückkehren können.

Sozialsprecher Johannes Gasser verwies auf eine Arbeitslosenquote von 9,8 Prozent bei den 60- bis 64-Jährigen; fast die Hälfte der älteren Arbeitnehmer habe gesundheitliche Vermittlungshemmnisse. Die Neos schlagen frühzeitige Umschulungen, ein angepasstes Case-Management und eine einheitliche Begutachtungsstelle vor.

Teilweise arbeitsfähige Betroffene könnten demnach etwa 15 Stunden pro Woche oder drei Stunden täglich arbeiten und dabei ein normales Gehalt erhalten, wobei Finanzierung und jährliche Überprüfung noch zu klären wären. Für den 11. November ist eine parlamentarische Enquete mit Best-Practice-Beispielen aus den Niederlanden geplant.

In Thüringen waren laut Statistischem Landesamt im Vorjahr 40.000 Menschen ab 65 Jahren erwerbstätig, das entspricht 6,7 Prozent dieser Altersgruppe; das reguläre Renteneintrittsalter liegt dort derzeit zwischen 66 und 67 Jahren.

Die Debatte um die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren bleibt damit eng verknüpft mit der grundsätzlicheren Frage, ob der Arbeitsmarkt älteren Beschäftigten tatsächlich verlässliche Perspektiven bietet – oder ob eine spätere Rente vor allem gesundheitlich und sozial Belastete träfe, ohne dass ausreichend Ersatzangebote geschaffen würden.

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