Rentenreform, VorschlÀge

Rentenreform: 33 VorschlÀge sollen Renteneintritt bis 70 Jahre anheben

24.06.2026 - 11:33:46 | boerse-global.de

Die Rentenkommission schlĂ€gt tiefgreifende Änderungen vor: Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung, Abschaffung der Rente mit 63 und eine neue Kapitalrente.

Rentenreform 2026: Höheres Alter, Ende der Rente mit 63
Rentenreform - Eine nachdenkliche Ă€ltere Person betrachtet verschwommene Finanzdiagramme, die Rentenreform und die Zukunft des Rentensystems symbolisieren. 24.06.2026 - Bild: ĂŒber boerse-global.de

33 VorschlĂ€ge sollen das deutsche Rentensystem langfristig sichern. Das Gremium empfiehlt tiefgreifende Änderungen: höhere Altersgrenzen, eine Neugestaltung der Minijobs und mehr Kapitaldeckung.

Kanzler Merz und Arbeitsministerin Bas drÀngen auf eine vollstÀndige Umsetzung. Aus Gewerkschaften und Teilen der Politik kommt bereits Widerstand.

Lebenserwartung bestimmt das Rentenalter

Anzeige: Die Rentenreform sieht vor, dass das Renteneintrittsalter bis 2090 auf 70 Jahre steigen kann. Gleichzeitig soll die Rente mit 63 abgeschafft werden. Wer jetzt handelt, kann seine Altersvorsorge noch rechtzeitig anpassen. Jetzt kostenlosen Renten-Check anfordern

Ein Kernpunkt: Das gesetzliche Renteneintrittsalter soll an die Lebenserwartung gekoppelt werden – im VerhĂ€ltnis zwei zu eins. Konkret bedeutet das: Pro Jahrzehnt steigt die Altersgrenze um etwa sechs Monate.

Ab 2041 lÀge das Eintrittsalter bei 67,5 Jahren, bis 2051 bei 68 Jahren. In den 2090er Jahren könnte die Marke von 70 Jahren erreicht werden.

Der Wirtschaftswissenschaftler Felbermayr begrĂŒĂŸt den Schritt. Eine solche Erhöhung ermögliche Einsparungen von rund zehn Milliarden Euro pro Jahr. Gleichzeitig sieht der Plan vor, dass die Renten ab 2032 langsamer steigen sollen – durch einen modifizierten Nachhaltigkeitsfaktor.

Aus fĂŒr die Rente mit 63

Die Kommission schlĂ€gt das Ende der abschlagsfreien Rente mit 63 vor. Stattdessen soll die Altersgrenze fĂŒr besonders langjĂ€hrig Versicherte auf 64 Jahre steigen. Eine HĂ€rtefallregelung fĂŒr gesundheitlich eingeschrĂ€nkte BeschĂ€ftigte ist vorgesehen.

Juso-Chef TĂŒrmer und Vertreter des DGB Nord kritisieren das Vorhaben scharf. Es sei ungerecht gegenĂŒber Arbeitnehmern mit langen Erwerbsbiografien.

Minijobs werden sozialversicherungspflichtig

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft die rund 6,55 Millionen Minijobber. Die Kommission empfiehlt die weitgehende Abschaffung des Sonderstatus. Ausnahme: SchĂŒlerjobs. KĂŒnftig sollen diese Stellen voll sozialversicherungspflichtig werden.

Bisher befreien sich rund 80 Prozent der Minijobber von der Rentenversicherungspflicht. Die Bundesagentur fĂŒr Arbeit und Gewerkschaften wie die IG BAU argumentieren: Minijobs verhinderten eine lebensfĂ€hige Rente und blockierten sozialversicherungspflichtige BeschĂ€ftigung.

ArbeitgeberverbÀnde warnen vor den Folgen. Der Branchenverband Dehoga rechnet vor: Allein im Gastgewerbe wÀren bundesweit 1,1 Millionen BeschÀftigte betroffen.

Neue Gruppen mĂŒssen einzahlen

Um die Einnahmebasis zu verbreitern, sollen bisher nicht systempflichtige Gruppen einbezogen werden. Dazu zÀhlen SelbststÀndige, Beamte, Parlamentarier und VorstÀnde.

AWO-PrĂ€sident Groß bezeichnet die Einbeziehung aller Berufsgruppen als notwendig. Gleichzeitig kritisiert er die geplanten Einschnitte beim Rentenalter.

Kapitalrente als zweite SĂ€ule

ZusĂ€tzlich zur Umlagefinanzierung ist eine obligatorische Kapitalrente geplant. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen dafĂŒr einen paritĂ€tischen Zusatzbeitrag von zwei Prozent. Ziel: Das Rentenniveau stabil bei mindestens 48 Prozent halten.

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Die CDU lobt das Paket als Ganzes. Die SozialverbĂ€nde ParitĂ€tischer und Caritas zeigen sich gespalten: Sie begrĂŒĂŸen den Fokus auf die Vermeidung von Altersarmut, warnen aber vor einer sozialen Unausgewogenheit der Einschnitte.

Fahrplan steht

Arbeitsministerin Bas kĂŒndigte an: Die Verhandlungen ĂŒber den Umsetzungsfahrplan sollen Anfang Juli im Koalitionsausschuss fortgefĂŒhrt werden. Ziel ist ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis zum Jahresende.

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