Rentenreform, Abschaffung

Rentenreform: Abschaffung von Rente mit 63 spart 9,5 Milliarden Euro

Veröffentlicht am: 11.09.2026 um 20:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die geplante Reform soll die Rentenkasse jährlich um 9,5 Milliarden Euro entlasten, stößt aber wegen Übergangsfristen auf politischen Widerstand.

Rentenreform: Streit um Ende der abschlagsfreien Rente
Ein helles, minimalistisches Treppenhaus in einem modernen Regierungsgebäude mit klaren architektonischen Linien und natürlichem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Im Rahmen der aktuellen Beratungen über die Zukunftsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme steht eine umfassende Rentenreform im Fokus der politischen Debatte. Im Zentrum der Auseinandersetzung steht die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren, die oft als „Rente mit 63“ bezeichnet wird.

Bas (SPD) verteidigte die Reformvorhaben im Bundestag und betonte dabei die Notwendigkeit eines Vertrauensschutzes für jene Arbeitnehmer, die kurz vor dem Renteneintritt stehen.

Finanzielle Notwendigkeiten und demografischer Druck

Die Bundesregierung strebt die Umsetzung der Reform noch innerhalb der laufenden Legislaturperiode an. Bas (SPD) warnte in diesem Zusammenhang vor den Konsequenzen eines Scheiterns der Verhandlungen.

Ohne entsprechende Anpassungen drohten nach ihrer Einschätzung Rentenkürzungen sowie ein massiver Anstieg der Beiträge. Ziel der Koalition sei es, die Anreize für einen frühzeitigen Renteneintritt zu reduzieren, um die Stabilität des Systems zu gewährleisten.

Bereits im Juni 2026 hatte eine Rentenkommission 33 Vorschläge zur Umgestaltung der Altersvorsorge vorgelegt. Darunter befand sich neben der Abschaffung der „Rente mit 63“ auch die Empfehlung, das Altersteilzeit-Blockmodell zu beenden. Während Wirtschaftsverbände an diesem Modell festhalten wollen, zielt der Kabinettsentwurf auf eine stärkere Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmer ab.

Aktuell entfallen rund 30 Prozent aller neuen Altersrenten auf die Gruppe der besonders langjährig Versicherten. Eine abschlagsfreie Rente ist für diese Versicherten derzeit mit 64,5 Jahren möglich, wobei die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre steigt, während das reguläre Rentenalter momentan bei 66 Jahren und vier Monaten liegt.

Volkswirtschaftliche Auswirkungen und der Haushalt 2027

Berechnungen des DIW und der Bertelsmann Stiftung verdeutlichen das wirtschaftliche Potenzial der Reform. Demnach würde der Wegfall der abschlagsfreien Rente die Rentenversicherung jährlich um rund 9,5 Milliarden Euro entlasten. Zudem könnten dadurch pro Jahr etwa 125.000 zusätzliche Fachkräfte für den Arbeitsmarkt gewonnen werden.

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Diese Entlastungen stehen vor dem Hintergrund steigender Ausgaben im Sozialbereich. Für den Etat des Arbeitsministeriums im Jahr 2027 sind geplante Ausgaben in Höhe von 201,46 Milliarden Euro vorgesehen. Dies entspricht einer Steigerung um rund 4,1 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr (197,34 Milliarden Euro). Damit macht dieser Bereich rund ein Drittel des gesamten Bundeshaushalts aus und bleibt der größte Einzelposten.

Politische Kontroversen und Übergangsfristen

Trotz der wirtschaftlichen Argumente stößt der Entwurf auf erheblichen Widerstand. Kritik kommt unter anderem aus Ostdeutschland sowie aus Teilen der SPD-Fraktion. Juso-Chef Türmer forderte in einer Stellungnahme für die ARD, die Frühverrentung nach 45 Beitragsjahren beizubehalten. Auch Kaweh Mansoori (SPD), der stellvertretende Ministerpräsident Hessens, verlangte eine erneute Prüfung des Vorhabens.

Auf Oppositionsseite bezeichnete Schielke-Ziesing (AfD) die Kürzungen als Affront. Kritik an den Plänen äußerten zudem Eckert (Grüne) und Mazzi (Linke). Merz (CDU) signalisierte im Bundestag hingegen Gesprächsbereitschaft hinsichtlich möglicher Änderungen an der Reform.

Ein zentraler Streitpunkt bleibt die Ausgestaltung der Übergangsfristen: Während die SPD einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren fordert, plädiert die CDU für fünf Jahre. Der Wirtschaftsweise Werding hält indes eine Frist von lediglich ein bis drei Jahren für angemessen.

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Alternative Modelle zur Witwenrente im Test

Flankiert wird die Debatte durch Untersuchungen zu weiteren Rentenbestandteilen. Eine Studie des Ifo-Instituts, über die am 11. September 2026 berichtet wurde, befasste sich mit der Überlegung, die Witwenrente durch ein verpflichtendes Rentensplitting zu ersetzen.

Nach Einschätzung von Marcel Thum (ifo Dresden) würde eine solche Umstellung primär der Rentenversicherung zugutekommen, während Ehepaare in fast allen Fällen finanziell schlechtergestellt würden.

Die Barwerte künftiger Rentenzahlungen könnten sich je nach Konstellation um Beträge zwischen plus 153.000 Euro und minus 152.000 Euro verändern. Derzeit sichert die Witwen- oder Witwerrente Hinterbliebenen bis zu 55 Prozent der Rente des verstorbenen Partners.

Laut dem Wirtschaftsweisen Martin Werding belaufen sich die Kosten hierfür auf fast 50 Milliarden Euro jährlich, was etwa einem Achtel der Gesamtausgaben entspricht. Die Alterssicherungskommission hatte bereits im Juni 2026 eine Überarbeitung dieser Leistung angeregt.

Neben den strukturellen Reformen wies Bas (SPD) auf die langfristige Veränderung der Arbeitswelt hin. Sie warb für einen sozialverträglichen Arbeitsplatzabbau und prognostizierte, dass bis zum Ende des Jahrzehnts nahezu jeder Arbeitsplatz in Berührung mit Künstlicher Intelligenz kommen werde.

Mehr zum Thema bei Süddeutsche Zeitung: „Rentenreform: Was kostet die umstrittene Rente mit 63? - Wirtschaft“

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