Rentenreform, Rente

Rentenreform: Rente mit 63 fÀllt weg, Alter steigt bis 67,5

Veröffentlicht am: 24.06.2026 um 23:28 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Rentenkommission schlÀgt das Ende der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren vor. Eine Pflicht zur Kapitalrente und höheres Eintrittsalter sind geplant.

Rentenkommission: Rente mit 63 vor dem Aus
Ältere FachkrĂ€fte arbeiten in einem modernen BĂŒro zusammen, symbolisch fĂŒr lĂ€ngere ErwerbstĂ€tigkeit und Rentenreformen. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Kern der Reform: Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren soll wegfallen.

Bundeskanzler Friedrich Merz und Arbeitsministerin BÀrbel Bas nahmen das Gutachten am 23. Juni 2026 entgegen. Ziel ist es, die finanzielle StabilitÀt der Rentenversicherung trotz demografischem Wandel zu sichern und den FachkrÀftemangel abzumildern.

Aus fĂŒr die Rente mit 63

Die Expertenkommission empfiehlt die schrittweise Abschaffung der Rente mit 63. Zuletzt nutzten rund 260.000 bis 270.000 BeschĂ€ftigte diese Option im Jahr 2024. Bisher konnten Versicherte nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei frĂŒher in Rente gehen. Das soll kĂŒnftig nicht mehr möglich sein.

Gleichzeitig steigt die Altersgrenze fĂŒr langjĂ€hrig Versicherte (35 Beitragsjahre) von 63 auf 64 Jahre. Hier bleiben allerdings AbschlĂ€ge bestehen.

Die Regelaltersgrenze soll kĂŒnftig an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Ab 2031 oder 2032 greift ein 2:1-Modell: Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, entfallen acht Monate auf lĂ€ngere Arbeit und vier Monate auf mehr Rente. Das regulĂ€re Renteneintrittsalter könnte so bis 2041 auf 67,5 Jahre steigen.

Das Deutsche Institut fĂŒr Wirtschaftsforschung (DIW) rechnet vor: Allein die Abschaffung der Rente mit 63 spart bis zu 10 Milliarden Euro pro Jahr und erhĂ€lt dem Arbeitsmarkt rund 125.000 zusĂ€tzliche FachkrĂ€fte.

Pflicht zur Kapitalrente kommt

Um das Rentenniveau zu stabilisieren, schlĂ€gt die Kommission eine verpflichtende Kapitalrente vor. Nach schwedischem Vorbild sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 1 Prozent des Bruttolohns einzahlen – insgesamt also 2 Prozent.

Der Versichertenkreis wird deutlich ausgeweitet. KĂŒnftig mĂŒssen auch SelbststĂ€ndige, Abgeordnete und VorstĂ€nde in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Langfristig sollen sogar Beamte einbezogen werden.

Minijobs stehen vor dem Aus. Das Gremium empfiehlt, sie weitgehend abzuschaffen – mit Ausnahme von SchĂŒlerjobs. Alle anderen geringfĂŒgigen BeschĂ€ftigungen sollen voll versicherungspflichtig werden.

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HĂ€rtefallregelungen schĂŒtzen Belastete

Die pauschale Anhebung des Rentenalters trifft vor allem Menschen in körperlich belastenden Berufen. Deshalb sieht der Entwurf eine neue Schutzrente vor. Wer gesundheitliche EinschrĂ€nkungen oder besonders schwere Arbeitsbiografien nachweisen kann, darf bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze abschlagsfrei in Rente. Die Details dieser GesundheitsprĂŒfung mĂŒssen aber noch konkretisiert werden.

Vertrauensschutz gilt fĂŒr Versicherte, die kurz vor dem Renteneintritt stehen. Wer etwa im kommenden Jahr die Voraussetzungen fĂŒr die abschlagsfreie Rente erfĂŒllt, bleibt von den Neuregelungen unberĂŒhrt.

Eine Umsetzung der Reformen wird frĂŒhestens 2027 erwartet. Juristen weisen darauf hin: Rentenanwartschaften stehen zwar unter Eigentumsschutz, bieten aber keinen dauerhaften Schutz vor SystemĂ€nderungen in der ferneren Zukunft.

Geteilte Reaktionen von Politik und VerbÀnden

Die Reaktionen auf die PlĂ€ne fallen gespalten aus. Die Bundesregierung bezeichnet die VorschlĂ€ge als notwendiges Gesamtwerk, das ohne „Rosinenpicken“ umgesetzt werden solle.

DGB-Chefin Yasmin Fahimi kritisiert: Menschen mit sehr langen Erwerbsbiografien wĂŒrden durch den Wegfall der abschlagsfreien Rente benachteiligt. Auch die verpflichtende Kapitalrente stĂ¶ĂŸt bei Arbeitnehmervertretern auf Vorbehalte – sie fordern stattdessen den Ausbau betrieblicher Lösungen.

Die ArbeitgeberverbĂ€nde (BDA) kritisieren die zusĂ€tzliche Belastung durch die paritĂ€tisch finanzierte Kapitalrente. Der geplante Wegfall von Minijobs könnte besonders im Gastgewerbe zu Personalproblemen fĂŒhren.

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Trotz der Kontroversen signalisieren sowohl die Unionsfraktion als auch Teile der SPD GesprĂ€chsbereitschaft. Ein erster Koalitionsausschuss zur Beratung ist fĂŒr den 1. Juli geplant. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Jahresende abgeschlossen sein.

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