Rheumatoide Arthritis: EULAR empfiehlt neun Regeln für die Therapie
Veröffentlicht am: 31.10.2026 um 07:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Behandlung der rheumatoiden Arthritis folgt international anerkannten Standards, die in regelmäßigen Abständen an neue wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden. Mit der Veröffentlichung der aktualisierten EULAR-RA-Leitlinie 2025 liegt ein überarbeitetes Regelwerk vor, das die therapeutischen Pfade für Rheumatologen und Betroffene neu absteckt.
Die von einer Autorengruppe um Smolen in der Fachzeitschrift Annals of the Rheumatic Diseases publizierte Fassung stützt sich auf fünf übergeordnete Prinzipien und formuliert insgesamt neun konkrete Empfehlungen für den klinischen Alltag.
Stufenkonzept der medikamentösen Behandlung
Die Leitlinie hält am bewährten schrittweisen Vorgehen fest und definiert klare Standards für den Einstieg in die medikamentöse Intervention. Methotrexat (MTX) fungiert weiterhin als bevorzugte Initialtherapie für Patienten mit neu diagnostizierter rheumatoider Arthritis. Für den Fall, dass Kontraindikationen gegen MTX vorliegen, benennt das Dokument Leflunomid oder Sulfasalazin als Alternativen der ersten Wahl.
Ergänzend zur Basistherapie wird der Einsatz von Glukokortikoiden geregelt: Diese sollen lediglich kurzzeitig und mit einem gezielten, raschen Ausschleichen angewendet werden, um akute Entzündungsschübe abzufedern und gleichzeitig das Risiko langfristiger Nebenwirkungen zu minimieren.
Eskalation und differenzierter Einsatz moderner Wirkstoffe
Reicht die konventionelle synthetische Therapie (csDMARD) nicht aus, empfiehlt die EULAR eine differenzierte Eskalation. Nach einem Versagen von csDMARDs wird der Einsatz biologischer DMARDs (bDMARDs) bevorzugt.
Gezielte synthetische Wirkstoffe, namentlich JAK-Inhibitoren, kommen laut Leitlinie erst nach einer gründlichen individuellen Bewertung spezifischer Risikofaktoren infrage. Hierbei müssen insbesondere kardiovaskuläre Ereignisse (MACE), Malignome sowie Thromboembolierisiken vorab geprüft werden.
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Grundsätzlich sollen bDMARDs und zielgerichtete synthetische DMARDs (tsDMARDs) mit einem csDMARD kombiniert werden. Liegt jedoch eine Unverträglichkeit gegenüber csDMARDs vor, gelten Interleukin-6-Inhibitoren (IL-6-Inhibitoren) sowie JAK-Inhibitoren als vorteilhafte Behandlungsoptionen.
Kommt es unter bDMARDs oder tsDMARDs zu einem Therapieversagen, ist ein Wechsel der Medikation vorgesehen. Nach dem Versagen eines TNF- oder IL-6R-Inhibitors kann dabei sowohl auf einen Wirkstoff mit anderem Wirkmechanismus als auch auf ein Präparat aus derselben Wirkstoffklasse umgestellt werden.
Engmaschige Therapiekontrolle und Remissionsmanagement
Ein zentraler Bestandteil der EULAR-Empfehlungen ist die strukturierte Überwachung des Therapieerfolgs. Die Krankheitsaktivität soll in Intervallen von ein bis drei Monaten engmaschig erfasst werden. Zeigt sich nach drei Monaten keine Besserung oder ist das definierte Therapieziel nach sechs Monaten nicht erreicht, sieht das Regelwerk eine Anpassung der Medikation vor.
Für Patienten, die eine anhaltende Remission erreichen, sieht die Leitlinie vor, die DMARD-Therapie fortzusetzen. In solchen stabilen Phasen kann eine schrittweise Dosisreduktion erwogen werden, während ein vollständiges Absetzen nur mit besonderer Vorsicht erfolgen sollte.
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Die Umsetzung dieser europäischen Therapieempfehlungen und Fragen der medikamentösen Remission stehen auch im Fokus künftiger Fachveranstaltungen. So widmet sich unter anderem die Bundesapothekerkammer im Rahmen des Kongresses Pharmacon Schladming 2027 vom 17. bis 21. Januar 2027 der Pharmakotherapie und der praktischen Anwendung der Leitlinienvorgaben mit Referent Jürgen Braun.
