Right, Repair

Right to Repair: Bundestag beschließt 7 Jahre Handy-Reparaturpflicht

25.06.2026 - 16:32:59 | boerse-global.de

Neues Gesetz verpflichtet Hersteller zu sieben Jahren Reparatur für Smartphones und zehn Jahren für Waschmaschinen.

Bundestag beschließt: Längere Reparaturpflicht für Handys und Haushaltsgeräte
Right - Hände reparieren die Platine eines Smartphones auf einer Werkbank, umgeben von Werkzeugen und Ersatzteilen. 25.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

müssen künftig länger reparierbar sein. Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag das Gesetzespaket zum „Right to Repair“ verabschiedet.

Hersteller in der Pflicht: Sieben Jahre fürs Handy, zehn für die Waschmaschine

Die neuen Regeln zwingen Produzenten, ihre Geräte über einen deutlich längeren Zeitraum instand zu setzen als bisher. Statt der üblichen zweijährigen Gewährleistung orientiert sich die Reparaturpflicht künftig an der tatsächlichen Lebensdauer eines Produkts.

Konkret heißt das: Für Smartphones gilt eine Reparaturfähigkeit von mindestens sieben Jahren ab Produktionsstopp. Bei Waschmaschinen sind es sogar zehn Jahre. Auch Kühlschränke, Tablets, Handys und Trockner fallen unter die neuen Vorschriften.

Ein Knackpunkt: Blockade-Software, die Reparaturen durch unabhängige Werkstätten verhindert, ist ab sofort verboten. Hersteller dürfen die Verwendung von Drittanbieter-Ersatzteilen nicht mehr technisch unterbinden.

Gewährleistung verlängert sich – und das zu fairen Preisen

Die Verbraucher profitieren direkt: Wird ein Defekt innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist repariert, verlängert sich diese Frist für das betroffene Gerät um ein Jahr. Die Hersteller müssen die Reparatur zudem zu einem „angemessenen Preis“ und in „angemessener Zeit“ anbieten.

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Hintergrund: Überhöhte Kosten oder monatelange Wartezeiten sollten nicht länger als verstecktes Neukauf-Argument dienen. Die Koalitionsfraktionen versprechen sich davon eine Entlastung für den Geldbeutel und die Umwelt zugleich.

Was noch kommen soll: Reparaturbonus und Fachkräfte-Offensive

Parallel zur gesetzlichen Pflicht diskutiert die Koalition weitere Anreize. Ein staatlicher Reparaturbonus steht auf dem Prüfstand – ähnlich den Modellen, die einige Bundesländer bereits testen. Hinzu kommen sollen Informationskampagnen, die Verbraucher über ihre neuen Rechte aufklären.

Doch die Nachfrage nach Reparaturen wird wohl steigen. Deshalb fordert die Koalition auch eine gezielte Förderung von Fachkräften im Reparatursektor. Ohne genügend qualifizierte Monteure und Techniker nützen die besten Gesetze wenig.

Der große Wurf? Nicht ganz: Umweltklagen werden erschwert

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Der heutige Tag im Bundestag hatte noch eine zweite, weniger verbraucherfreundliche Seite. Am späten Abstand befasste sich das Parlament mit einem Entwurf zur Beschleunigung von Umweltgerichtsverfahren. Ziel: strategisch wichtige Infrastrukturprojekte schneller durchzubringen – notfalls auf Kosten der Klagerechte von Umweltverbänden.

Während das „Recht auf Reparatur“ die Kreislaufwirtschaft stärkt, geht es bei den parallelen Verfahren eher um Tempo als um Beteiligung. Die EU-Richtlinie 2024/1799 muss bis zum 31. Juli vollständig in nationales Recht umgesetzt sein – die Zeit drängt also.

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