Rundfunkbeitrag, Befreiung

Rundfunkbeitrag rückwirkend: Bis zu drei Jahre Befreiung und 660 Euro zurück

Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 12:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Sozialleistungen, geringes Einkommen oder das Merkzeichen RF können eine Beitragsbefreiung oder Ermäßigung ermöglichen.

Rundfunkbeitrag: Wer Befreiung oder Ermäßigung beantragen kann
Ein leerer Briefumschlag und ein Stapel Papier auf einem schlichten Holztisch bei natürlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Für Haushalte mit geringem Einkommen oder im Bezug staatlicher Unterstützungsleistungen stellt der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro einen spürbaren Kostenfaktor dar. Gesetzliche Vorgaben regeln detailliert, unter welchen Voraussetzungen Verbraucher eine vollständige Befreiung oder eine Ermäßigung der Abgabe beantragen können.

Insbesondere bei finanziellen Engpässen, Pflegebedürftigkeit oder Schwerbehinderung greifen Entlastungsmechanismen, sofern die entsprechenden Kriterien erfüllt und nachgewiesen sind.

Befreiungstatbestände und anerkannte Sozialleistungen

Eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag erfolgt nicht automatisch, sondern wird gemäß Paragraf 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) ausschließlich auf Antrag gewährt. Zu den anspruchsberechtigten Gruppen zählen Empfänger von Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Personen, die Hilfe zur Pflege oder Blindenhilfe erhalten.

Auch Empfänger von Asylbewerberleistungen und bestimmte Bezieher von Ausbildungsförderung wie BAföG können sich von der Beitragspflicht befreien lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen erstreckt sich eine erteilte Befreiung zudem auf Haushaltsangehörige.

Reguläre Bezieher von Arbeitslosengeld I oder reinem Wohngeld haben hingegen grundsätzlich keinen automatischen Anspruch auf einen Erlass. Allerdings können Rentner oder Personen mit sehr geringen Bezügen, deren Einkommen nur knapp über dem Niveau der Sozialhilfe liegt, eine Härtefallbefreiung prüfen lassen.

Liegt das bereinigte Einkommen nach Abzug der Wohnkosten um weniger als den Monatsbeitrag von 18,36 Euro über dem individuellen Bedarf, kann ein Härtefall vorliegen.

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Der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro monatlich lässt sich in vielen Fällen erlassen — aber nur auf Antrag. Wer die Voraussetzungen kennt und die richtigen Nachweise einreicht, kann sich befreien lassen oder sogar bis zu drei Jahre gezahlte Beiträge zurückholen. Kostenlosen Leitfaden zur Befreiung anfordern

Die Härtefallregelung nach Paragraf 6 Absatz 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) erfasst auch Personen ohne ausdrücklich genannten Sozialleistungsbezug. Dabei stützt sich die Praxis unter anderem auf eine Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren 1 BvR 665/10. Demnach dürfen vergleichbare wirtschaftliche Notlagen nicht allein deshalb schlechter behandelt werden, weil Betroffene keine der standardmäßig gelisteten Sozialleistungen beziehen. Für das Jahr 2026 wird dabei von einem Regelsatz von 563 Euro für Alleinstehende ausgegangen; die Prüfung erfolgt stets im Einzelfall.

Ermäßigung bei Behinderung und Verfahrensabläufe

Neben der vollständigen Befreiung besteht für bestimmte Personengruppen die Option einer Ermäßigung auf ein Drittel der regulären Abgabe. Voraussetzung hierfür ist das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis.

Hinsichtlich der genauen monatlichen Belastung nennen Ratgeberberichte Werte von 5,83 Euro beziehungsweise 6,12 Euro monatlich. Besteht neben dem Merkzeichen RF zusätzlich der Bezug einer anspruchsberechtigten Sozialleistung, ist auch hier eine vollständige Freistellung möglich.

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Sie zahlen den Rundfunkbeitrag, obwohl Ihr Einkommen nur knapp über dem Sozialhilfeniveau liegt? Dann kann ein Härtefall vorliegen — auch ohne klassischen Sozialleistungsbezug. Der Leitfaden zeigt, wie Sie Einkommen und Wohnkosten belegen und den Antrag richtig stellen. Härtefall-Antrag jetzt prüfen

Anträge können online oder bei kommunalen Stellen wie dem Rathaus oder Bürgerbüro eingereicht werden. Erforderlich sind entsprechende Nachweise, etwa ein aktueller Leistungsbescheid, eine Behördenbescheinigung, der Schwerbehindertenausweis oder im Fall von Taubblindheit ein fachärztliches Attest beziehungsweise eine amtliche Bestätigung.

Bei Härtefallanträgen sollten Betroffene Renten- und Wohngeldbescheide sowie Belege über die Wohnkosten einreichen. Zudem besteht die Möglichkeit einer rückwirkenden Befreiung für bis zu drei Jahre; in diesem Zeitraum können geleistete Beiträge zurückerstattet werden, was sich laut Medienberichten aktuell auf Beträge von bis zu rund 660 Euro belaufen kann.

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