S-ID-Check, Sparkassen-Kunden

S-ID-Check wird abgeschaltet: Sparkassen-Kunden müssen bis 31. Dezember wechseln

10.06.2026 - 00:24:41 | boerse-global.de

Sparkassen stellen S-ID-Check ein, Google und Apple bringen KI-Phishingschutz. BGH verschärft Haftung für Bankkunden bei Fahrlässigkeit.

Sparkassen-App-Aus: Neue KI-Schutzfunktionen und BGH-Urteil
S-ID-Check - Ein stilisiertes, leuchtendes Vorhängeschloss-Symbol über einer digitalen Schnittstelle mit Datenströmen und Zahlungssymbolen. 10.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Gleichzeitig bringen Google und Apple neue KI-Funktionen gegen Phishing und Vishing an den Start. Und der BGH verschärft die Haftungsregeln für Bankkunden.

Sparkassen setzen auf S-pushTAN

Die Sicherheits-App S-ID-Check wird zum 31. Dezember 2026 eingestellt. Kunden müssen ihre Online-Kreditkartenzahlungen künftig über das 3-D-Secure-Verfahren in der S-pushTAN-App freigeben.

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Bereits seit Mitte Januar 2026 können keine neuen Karten mehr in der alten App registriert werden. Die Sparkassen raten, den Wechsel zeitnah über das Online-Banking zu vollziehen. Auf einer Informationsveranstaltung des DSGV in Bobingen warnte Referentin Tanja Trometer vor betrügerischen Anrufen und Nachrichten – und betonte die Bedeutung der Zwei-Faktor-Authentifizierung.

KI erkennt betrügerische Anrufe

Der Zeitpunkt für neue Schutzmechanismen ist günstig: 82,6 Prozent aller Phishing-E-Mails sind inzwischen KI-generiert. Allein im Mai 2026 wurden in Deutschland über 518.000 Spam-Anrufe registriert.

Google bringt im Juni 2026 eine KI-basierte Erkennung für betrügerische Anrufe auf Android-Geräte ab Version 12. Apple stellte auf seiner Entwicklerkonferenz iOS 27 vor – mit Siri 2.0 auf Basis von Google Gemini. Beide Systeme sollen Vishing-Versuche automatisch erkennen und Nutzer warnen.

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BGH und Landgericht: Wer haftet bei Betrug?

Der Bundesgerichtshof entschied bereits im März 2026: Bei grober Fahrlässigkeit haften Bankkunden selbst für Schäden. Doch auch die Institute müssen ihre Sorgfaltspflichten ernster nehmen.

Das Landgericht Frankfurt verurteilte die C24 Bank zur Erstattung der Hälfte eines Schadens von 100.000 Euro nach Festgeldbetrug. Grund: Bei der Kontoeröffnung hatte kein ausreichender Adressabgleich stattgefunden. Die Bank hat Berufung eingelegt.

Ein Fall aus Stuttgart zeigt die dramatischen Folgen: Ein über 80-jähriger Anleger verlor rund 230.000 Euro an eine vermeintliche Krypto-Onlinebank. Nach der Anmeldung im September 2025 täuschten falsche Mitarbeiter das Opfer monatelang über angebliche Gewinne. Der Betrug wurde erst im Juni 2026 angezeigt.

Verbraucherschützer klagen gegen Sparkasse

Nicht nur externe Betrüger, auch interne Vertragsgestaltungen geraten unter Druck. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Unterlassungsklage gegen die Stadtsparkasse München eingereicht.

Streitpunkt: Zinsanpassungsklauseln in langfristigen Sparverträgen aus den Jahren 1994 bis 2004. Die Kläger fordern die Umsetzung von BGH-Vorgaben zur Transparenz. Mögliche Zinsnachzahlungen: durchschnittlich über 4.600 Euro pro Vertrag.

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