Sachsen digitalisiert fünf Behördengänge: Online-Dienste bis Juni 2027
Veröffentlicht am: 23.10.2026 um 03:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deBürgerinnen und Bürger in Sachsen sollen ausgewählte Behördengänge in absehbarer Zeit vollständig über das Internet erledigen können. Der Freistaat Sachsen und der Bund haben eine Vereinbarung unterzeichnet, nach der bis zum 30.06.2027 fünf Verwaltungsleistungen in allen sächsischen Kommunen flächendeckend digital bereitgestellt werden. Wie Medien am 22.10.2026 berichteten, sieht die Übereinkunft eine verbindliche Einführung der Online-Dienste über alle kommunalen Ebenen hinweg vor.
Ziel des Vorhabens ist ein medienbruchfreier Zugang zu behördlichen Dienstleistungen, der den Gang aufs Amt in den entsprechenden Bereichen künftig erübrigen soll.
Fünf behördliche Prozesse im Fokus
Die gemeinsame Initiative konzentriert sich auf fünf konkrete Verwaltungsleistungen, die für Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltungen eine hohe praktische Relevanz besitzen. Bis Ende Juni 2027 sollen in sämtlichen Kommunen des Landes folgende Verfahren rein digital abgewickelt werden können:
- die Wohnsitzanmeldung,
- waffenrechtliche Erlaubnisse und der Umgang mit Waffen,
- der Aufenthaltstitel,
- die Verpflichtungserklärung sowie
- das Verfahren zur Einbürgerung.
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Bundesdigitalminister Karsten Wildberger betonte zu der Vereinbarung, dass die entsprechenden Anträge in ganz Sachsen digital zugänglich sein sollen. Auf Papierformulare, persönliche Behördengänge und Medienbrüche soll im Rahmen dieser Prozesse künftig vollständig verzichtet werden können.
Rollenteilung zwischen Bund, Land und Kommunen
Um die Umsetzung in der Praxis sicherzustellen, regelt die Vereinbarung eine klare Aufgabenverteilung zwischen den beteiligten Ebenen. Das Bundesdigitalministerium übernimmt dabei die strategische Steuerung des Gesamtprojekts. Auf Landesebene liegt die Koordinierung der Umsetzungsschritte bei der Sächsischen Staatskanzlei, die als Bindeglied zu den Kommunen fungiert.
Ein wesentlicher Faktor bei der praktischen Einführung ist die technische Umsetzung vor Ort. Die Einbindung der neuen digitalen Angebote in die bestehende kommunale IT-Landschaft soll nicht den einzelnen Verwaltungen allein überlassen bleiben.
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Stattdessen übernimmt ein durch den Bund beauftragter und finanzierter Dienstleister die technische Integration der fünf Verwaltungsleistungen in den sächsischen Kommunen. Durch diesen Ansatz soll gewährleistet werden, dass die IT-Systeme rechtzeitig bis zum Stichtag Mitte 2027 funktionsfähig zusammengeschaltet werden.
