Schwerbehinderung, GdB

Schwerbehinderung: Ab GdB 50 gibt es den Schwerbehindertenausweis

Veröffentlicht am: 25.10.2026 um 10:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Ärztliche Verordnung und medizinischer Bedarf sind zentrale Bedingungen für die Kostenübernahme; der GdB wird vom Versorgungsamt festgestellt.
Ein helles, modern eingerichtetes Wohnzimmer mit einem bequemen Sessel und einem großen Fenster mit Blick in einen Garten. Illustration mit AI erstellt.

Die Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln wie Rollstühlen oder Hörgeräten ist für viele Menschen ein zentraler Bestandteil des Alltags. Berichte vom 25. Oktober 2026 fassen zusammen, unter welchen gesetzlichen Voraussetzungen die Krankenkassen die Kosten dafür übernehmen und welche Bedeutung den Einstufungen nach dem Grad der Behinderung (GdB) zukommt.

Voraussetzungen und Kostenverteilung bei Hilfsmitteln

Grundsätzlich erfolgt die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung. Voraussetzung hierfür sind eine ärztliche Verordnung sowie der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit.

Zudem muss das jeweilige Produkt im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung gelistet sein. Nach § 33 SGB V sind die Kassen gesetzlich verpflichtet, darin aufgeführte Hilfsmittel zu bezahlen. Für Versicherte fallen in der Regel lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen an.

Nach § 61 SGB V beläuft sich die reguläre Zuzahlung auf 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Stück. Liegt eine Zuzahlungsbefreiung vor, gilt diese sowohl für die Kranken- als auch für die Pflegeversicherung.

Bei bestimmten Hilfsmitteln greifen jedoch gesonderte Regeln: Für Hörgeräte tragen die Kassen häufig lediglich einen festgelegten Festbetrag. Entscheiden sich Versicherte für ein teureres Modell, müssen sie die Differenz selbst finanzieren.

Anzeige

Warum Schwerhörigkeit gefährlicher ist als Bluthochdruck – und was Ärzte selten sagen. Unbehandelter Hörverlust gilt als größter vermeidbarer Risikofaktor für Demenz. Ein kostenloser Report zeigt, wie Sie jetzt gegensteuern können. Zusammenhang zwischen Hören und geistiger Gesundheit entdecken

Neben klassischen Reha-Hilfsmitteln für zu Hause wie Pflegebetten, Rollatoren oder Aufstehhilfen gibt es Unterstützung durch die Pflegekasse. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe zahlt die Pflegekasse monatlich einen Zuschuss von bis zu 31,00 Euro.

Waschbare Bettschutzeinlagen der Produktgruppe 51 (PG 51), die bis zu etwa 200 Wäschen genutzt werden können, werden separat zur 42-Euro-Pflegebox nach § 40 SGB XI abgerechnet. Hier ist eine Bezuschussung von bis zu vier Stück pro Jahr vorgesehen, wobei die Zuzahlung rund 2,50 Euro pro Stück beträgt, sofern keine Befreiung vorliegt.

Antragstellung, Fristen und Widerspruchsverfahren

Die Beantragung eines Hilfsmittels kann grundsätzlich formlos erfolgen. Notwendig sind die Angabe der Versichertennummer sowie die Einreichung der ärztlichen Dokumentation und Rezepte. Verordnungen können durch den Hausarzt erfolgen, bei Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalten auch direkt vor Ort. Fachleute empfehlen für den postalischen Antrag den Versand per Einschreiben mit Rückschein.

Lehnt die Krankenkasse einen Antrag ab, bleibt Versicherten ab Erhalt des Bescheids ein Monat Zeit für einen Widerspruch. Diesem sollte eine ärztliche Stellungnahme beigelegt werden; zudem besteht das Recht, ein eventuell erstelltes Gutachten des Medizinischen Dienstes in Kopie anzufordern.

Anzeige

Wer sich mit dem Erhalt der Arbeitskraft bei gesundheitlichen Einschränkungen befasst, findet in diesem Leitfaden wichtige Informationen für das Berufsleben. Erfahren Sie, wie Sie sich rechtssicher auf Gespräche vorbereiten und Ihren Arbeitsplatz wirksam schützen. Kostenlosen BEM-Leitfaden jetzt herunterladen

Für die Entscheidung über den Widerspruch hat die Krankenkasse drei Wochen Zeit, bei Einbindung des Medizinischen Dienstes verlängert sich diese Frist auf five Wochen. Wird der Widerspruch zurückgewiesen, steht der Weg zum Sozialgericht offen. Eine entsprechende Klage muss innerhalb eines Monats eingereicht werden; sie ist für Versicherte kostenfrei und erfordert keinen Anwalt.

Die Bedeutung des Grads der Behinderung

Parallel zur Hilfsmittelversorgung spielt der Grad der Behinderung eine wesentliche Rolle bei dauerhaften Einschränkungen. Maßgeblich sind die Richtwerte der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). Eine Schwerbehinderung liegt ab einem GdB von 50 vor, was zur Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises berechtigt. Bei einem GdB von 30 oder 40 kann ein Antrag auf Gleichstellung gestellt werden.

Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen. Das Spektrum der Richtwerte reicht von Einschränkungen wie Bluthochdruck oder Herzleistungsminderungen (GdB 0 bis 100) über Diabetes mellitus (GdB 0 bis 50) bis hin zu Blindheit mit einem festen GdB von 100. Mehrere Leiden werden dabei nicht mathematisch addiert, sondern in einer Gesamtbewertung zusammengefasst.

Die Feststellung trifft nicht der behandelnde Hausarzt, sondern das zuständige Versorgungsamt per Feststellungsbescheid auf Basis ärztlicher Gutachten.

Disclaimer...
de | wissenschaft | 70408281 |