EU-Vorgaben, Elfenbein-Handel

Trotz neuer EU-Vorgaben: Elfenbein-Handel geht weiter

11.04.2024 - 10:55:34

Seit Januar 2022 gelten in der EU neue Leitlinien zur BeschrÀnkung des Elfenbeinhandels. Obwohl die Ein- und Ausfuhr dadurch erheblich beschrÀnkt wurde, wird Elfenbein online weiter angeboten.

Trotz neuer EU-Vorgaben geht der Handel mit Elfenbein in der EU weiter. Das geht aus einem Bericht hervor, den das unabhÀngige Forschungsunternehmen MK Wildlife Consultancy im Auftrag der Tier- und Artenschutzorganisation IFAW (International Fund for Animal Welfare) erstellt hat.

Analysiert wurde darin die Menge an Elfenbein, die auf Online-Plattformen in sieben EU-Mitgliedstaaten angeboten wird: Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien, Portugal, die Niederlande und Spanien, wie die Organisation mitteilte.

Immer noch viel Angebot

Seit 2022 ist der Handel mit unbearbeitetem und verarbeitetem Elfenbein in der EU erheblich eingeschrĂ€nkt, mit sehr begrenzten Ausnahmen fĂŒr AntiquitĂ€ten und Musikinstrumente. «Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass in der EU immer noch erhebliche Mengen an Elfenbein online angeboten werden», sagte Robert Kless, IFAW Regionalvertreter Deutschland & Europa. In nur 23 Tagen wurden 1330 Elfenbein- und mutmaßliche Elfenbeinartikel in 831 Anzeigen auf 49 Online-MarktplĂ€tzen und Auktionshaus-Websites zum Verkauf angeboten.

«FĂŒr keines der 32 gefundenen Exemplare aus unbearbeitetem Elfenbein war dem Angebot ein LegalitĂ€tsnachweis beigefĂŒgt», sagte Kless. Dies lege den Verdacht des illegalen Handels nahe, da die kommerzielle Einfuhr, der Binnenhandel und die Ausfuhr von rohem Elefantenelfenbein aus der EU nur fĂŒr sehr strenge Ausnahmen mit LegalitĂ€tsnachweis erlaubt sind. Dieser wurde fĂŒr nur 10 Prozent der Exemplare aus verarbeitetem Elfenbein und mutmaßlich verarbeitetem Elfenbein erbracht.

«Der Online-Handel geht weiter und wir mĂŒssen alle Beteiligten auffordern, da genauer und besser hinzusehen, um sicherzustellen, dass die neuen Vorgaben auch eingehalten werden», sagte Kless. Besonders gehe es darum, noch bestehende Schlupflöcher zu schließen. So fehle fĂŒr Anbieter die Verpflichtung, dem Online-Angebot einen betreffenden LegalitĂ€tsnachweis beizufĂŒgen.

@ dpa.de