Smartwatches und Smart Glasses: EU befreit Wearables vom Akkutausch
Veröffentlicht: 17.07.2026 um 10:47 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die EU-Kommission macht eine Kehrtwende bei den strengen Regeln fĂŒr austauschbare Akkus. Sechs Produktkategorien erhalten Ausnahmen â darunter Wearables und medizinische GerĂ€te.
Am 14. Juli 2026 verabschiedete die Kommission einen delegierten Rechtsakt, der Smartwatches, Fitness-Tracker, Smart Glasses und kleidungsintegrierte Elektronik von der Pflicht befreit, dass Verbraucher die Batterien selbst wechseln können. Auch medizinische KörpergerĂ€te, elektronisches Spielzeug, Lebensmittelthermometer, Dach-Telematik sowie GerĂ€te fĂŒr explosionsgefĂ€hrdete Bereiche (ATEX) fallen unter die neuen Ausnahmen.
Miniaturisierung als Hauptargument
Die Entscheidung folgt einem Konsultationsprozess aus dem Jahr 2025, an dem Hersteller, Mitgliedsstaaten und VerbraucherschutzverbĂ€nde beteiligt waren. Kern der BegrĂŒndung: Die technischen Herausforderungen bei der Abdichtung und Miniaturisierung kleiner GerĂ€te.
Regulierungsbeamte verwiesen darauf, dass der Akku-Ausbau durch Laien bei Smartwatches riskant sei. Versiegelte GehĂ€use seien oft notwendig, um hohe Wasserschutzklassen wie IP67 zu erreichen. WĂŒrde man diese GerĂ€te benutzerfreundlich gestalten, könnte das ihre Haltbarkeit beeintrĂ€chtigen oder Sicherheitsrisiken bergen.
Betroffen sind direkt Produkte wie die Apple Watch, Samsung Galaxy Watch und kabellose Kopfhörer wie die AirPods. Die Kommission betont jedoch: Die Batterien mĂŒssen weiterhin von Fachpersonal austauschbar sein.
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Smartphones unter Sonderbedingungen
Andere tragbare ElektronikgerÀte bleiben grundsÀtzlich reguliert. So soll etwa die kommende Nintendo Switch 2 bis Februar 2027 einen benutzerwechselbaren Akku erhalten.
Smartphones genieĂen eine Sonderregelung: Handys mit hohen Haltbarkeitsstandards â definiert als 83 Prozent AkkukapazitĂ€t nach 500 Ladezyklen oder 80 Prozent nach 1.000 Zyklen â und IP67-Zertifizierung dĂŒrfen auf professionelle Reparaturdienste setzen, anstatt benutzerzugĂ€ngliche FĂ€cher zu benötigen.
Schub fĂŒr die Wearable-Industrie
Die Entscheidung kommt Unternehmen wie Meta entgegen, das seine Smart Glasses stark vorantreibt. SchĂ€tzungen zufolge verkaufte Meta 2025 rund sieben Millionen Smart Glasses â Europa ist dabei der zweitgröĂte Markt.
Beobachter hatten zuvor diplomatischen und industriellen Widerstand gegen die Batteriepflicht registriert. Internationale Handelsvertreter kritisierten mögliche Auswirkungen auf die Innovation im Wearable-Segment. Die Kommission wies jedoch VorwĂŒrfe zurĂŒck, die Ausnahmen seien Ergebnis unangemessenen Drucks der Industrie. Die Entscheidung basiere auf technischen Bewertungen von Sicherheit und ProduktfunktionalitĂ€t.
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Zeitplan bis zur Umsetzung
Die ursprĂŒngliche EU-Batterieverordnung stammt aus dem Jahr 2023 und soll im Februar 2027 vollstĂ€ndig in Kraft treten. Der nun verabschiedete delegierte Rechtsakt durchlĂ€uft eine PrĂŒfungsphase: Das EuropĂ€ische Parlament und der Rat haben zwei Monate Zeit, EinwĂ€nde zu erheben.
Bleiben diese aus, wird der Akt im Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage spĂ€ter in Kraft. Damit haben Hersteller rechtzeitig Klarheit ĂŒber die Designanforderungen vor dem Stichtag 2027.
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