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Smartwatches und Smart Glasses: EU befreit Wearables vom Akkutausch

Veröffentlicht: 17.07.2026 um 10:47 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die EU-Kommission befreit Smartwatches und medizinische GerĂ€te von der Pflicht zu wechselbaren Akkus. Grund sind technische HĂŒrden bei der Miniaturisierung.

EU-Kommission lockert Akku-Regeln: Ausnahmen fĂŒr Wearables
Nahaufnahme einer modernen Smartwatch am Handgelenk, die schlankes Design und digitales Display zeigt. Illustration mit AI erstellt ĂŒbermittelt durch boerse-global.de

Die EU-Kommission macht eine Kehrtwende bei den strengen Regeln fĂŒr austauschbare Akkus. Sechs Produktkategorien erhalten Ausnahmen – darunter Wearables und medizinische GerĂ€te.

Am 14. Juli 2026 verabschiedete die Kommission einen delegierten Rechtsakt, der Smartwatches, Fitness-Tracker, Smart Glasses und kleidungsintegrierte Elektronik von der Pflicht befreit, dass Verbraucher die Batterien selbst wechseln können. Auch medizinische KörpergerĂ€te, elektronisches Spielzeug, Lebensmittelthermometer, Dach-Telematik sowie GerĂ€te fĂŒr explosionsgefĂ€hrdete Bereiche (ATEX) fallen unter die neuen Ausnahmen.

Miniaturisierung als Hauptargument

Die Entscheidung folgt einem Konsultationsprozess aus dem Jahr 2025, an dem Hersteller, Mitgliedsstaaten und VerbraucherschutzverbĂ€nde beteiligt waren. Kern der BegrĂŒndung: Die technischen Herausforderungen bei der Abdichtung und Miniaturisierung kleiner GerĂ€te.

Regulierungsbeamte verwiesen darauf, dass der Akku-Ausbau durch Laien bei Smartwatches riskant sei. Versiegelte GehĂ€use seien oft notwendig, um hohe Wasserschutzklassen wie IP67 zu erreichen. WĂŒrde man diese GerĂ€te benutzerfreundlich gestalten, könnte das ihre Haltbarkeit beeintrĂ€chtigen oder Sicherheitsrisiken bergen.

Betroffen sind direkt Produkte wie die Apple Watch, Samsung Galaxy Watch und kabellose Kopfhörer wie die AirPods. Die Kommission betont jedoch: Die Batterien mĂŒssen weiterhin von Fachpersonal austauschbar sein.

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Smartphones unter Sonderbedingungen

Andere tragbare ElektronikgerÀte bleiben grundsÀtzlich reguliert. So soll etwa die kommende Nintendo Switch 2 bis Februar 2027 einen benutzerwechselbaren Akku erhalten.

Smartphones genießen eine Sonderregelung: Handys mit hohen Haltbarkeitsstandards – definiert als 83 Prozent AkkukapazitĂ€t nach 500 Ladezyklen oder 80 Prozent nach 1.000 Zyklen – und IP67-Zertifizierung dĂŒrfen auf professionelle Reparaturdienste setzen, anstatt benutzerzugĂ€ngliche FĂ€cher zu benötigen.

Schub fĂŒr die Wearable-Industrie

Die Entscheidung kommt Unternehmen wie Meta entgegen, das seine Smart Glasses stark vorantreibt. SchĂ€tzungen zufolge verkaufte Meta 2025 rund sieben Millionen Smart Glasses – Europa ist dabei der zweitgrĂ¶ĂŸte Markt.

Beobachter hatten zuvor diplomatischen und industriellen Widerstand gegen die Batteriepflicht registriert. Internationale Handelsvertreter kritisierten mögliche Auswirkungen auf die Innovation im Wearable-Segment. Die Kommission wies jedoch VorwĂŒrfe zurĂŒck, die Ausnahmen seien Ergebnis unangemessenen Drucks der Industrie. Die Entscheidung basiere auf technischen Bewertungen von Sicherheit und ProduktfunktionalitĂ€t.

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Zeitplan bis zur Umsetzung

Die ursprĂŒngliche EU-Batterieverordnung stammt aus dem Jahr 2023 und soll im Februar 2027 vollstĂ€ndig in Kraft treten. Der nun verabschiedete delegierte Rechtsakt durchlĂ€uft eine PrĂŒfungsphase: Das EuropĂ€ische Parlament und der Rat haben zwei Monate Zeit, EinwĂ€nde zu erheben.

Bleiben diese aus, wird der Akt im Amtsblatt veröffentlicht und tritt 20 Tage spĂ€ter in Kraft. Damit haben Hersteller rechtzeitig Klarheit ĂŒber die Designanforderungen vor dem Stichtag 2027.

Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und MĂ€rkten ohne GewĂ€hr; Änderungen jederzeit möglich. BörsengeschĂ€fte können zu hohen Verlusten fĂŒhren. Unsere BeitrĂ€ge werden ganz oder teilweise automatisiert mit UnterstĂŒtzung von AI erstellt und geprĂŒft.

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