Solarpflicht kommt gestaffelt: Neue GebÀude ab Januar 2027
28.05.2026 - 09:32:01 | boerse-global.deDas Bundeskabinett hat am Mittwoch weitreichende GesetzesĂ€nderungen auf den Weg gebracht, die den Wohnungsbau beschleunigen und gleichzeitig strengere Umweltauflagen einfĂŒhren sollen. Die Reform des Baugesetzbuchs steht im Zentrum der Initiative.
Bauvorhaben erhalten Vorrang
Die Novelle des Baugesetzbuchs erlaubt Kommunen mit angespannten WohnungsmĂ€rkten kĂŒnftig, Wohnprojekte als âĂŒberragendes öffentliches Interesse" einzustufen. Diese Einstufung gibt dem Wohnungsbau Vorrang vor anderen Planungsbelangen. Ziel ist es, die Dauer der Bauleitplanung von derzeit fĂŒnf bis 15 Jahren auf rund zwei Jahre zu verkĂŒrzen. Die neuen Regelungen sollen Anfang 2027 in Kraft treten.
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Um dieses Tempo zu erreichen, werden UmweltprĂŒfungen gestrafft â die Schwelle dafĂŒr liegt kĂŒnftig bei 30.000 Quadratmetern. BĂŒrgerbeteiligungen sollen digitalisiert und auf einen einzigen Durchgang beschrĂ€nkt werden. Zudem erhalten Gemeinden erweiterte Rechte bei verwahrlosten GrundstĂŒcken: Sie können Vorkaufsrechte geltend machen und Reparaturanordnungen erlassen. Im Extremfall ist sogar eine Enteignung möglich. Der Handlungsdruck ist enorm: 2025 wurden nur rund 207.000 Wohnungen fertiggestellt.
Förderung fĂŒr Umwandlung von GewerbeflĂ€chen
Ab Juli 2026 startet das Programm âGewerbe zu Wohnen" der Merz-Regierung. Es gewĂ€hrt nicht rĂŒckzahlbare ZuschĂŒsse fĂŒr die Umwandlung leerstehender BĂŒros und LĂ€den in Wohnraum. Pro neuer Wohneinheit sind bis zu 30.000 Euro möglich, maximal 30 Prozent der Kosten. Die förderfĂ€higen Kosten sind auf 100.000 Euro gedeckelt.
Der Bund stellt dafĂŒr 2026 insgesamt 300 Millionen Euro bereit. Voraussetzung fĂŒr die Förderung ist der Energieeffizienzstandard EH 85 EE. FĂŒr Unternehmen gilt eine Obergrenze von 300.000 Euro nach der De-minimis-Verordnung. Die Abwicklung ĂŒbernimmt die KfW. Das Programm soll gleich drei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Leerstand reduzieren, Wohnraum schaffen und Klimaziele voranbringen.
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Solarpflicht kommt in Stufen
Mit der Verabschiedung des § 106 GModG im Mai 2026 wird die Solarpflicht bundesweit eingefĂŒhrt. Der Stufenplan sieht vor:
- Ab 1. Januar 2027: Neue öffentliche und gewerbliche GebÀude ab 250 Quadratmetern
- Ab 1. Januar 2028: Bestehende Gewerbebauten ĂŒber 500 Quadratmeter
- Ab 1. Januar 2030: Alle neuen WohngebÀude
Parallel dazu hat die Deutsche Gesellschaft fĂŒr Nachhaltiges Bauen (DGNB) am 26. Mai 2026 ein aktualisiertes Zertifizierungssystem fĂŒr Neubauten veröffentlicht. Die Version 2023.2 verspricht einen um mindestens zehn Prozent geringeren Dokumentationsaufwand und konzentriert sich auf 28 wesentliche Nachhaltigkeitskriterien. Neu sind die verpflichtende Lebenszyklusanalyse, ein Ausstiegsplan fĂŒr fossile Brennstoffe und eine Klimarisikoanalyse.
Forschung fĂŒr klimaneutrale StĂ€dte
In Berlin startete am 26. Mai 2026 das Forschungsprojekt âWĂ€rmSchöNâ im Schöneberger Norden. Das Reallabor untersucht sozialvertrĂ€gliche und klimaneutrale WĂ€rmeversorgung in dicht besiedelten Gebieten â mit Schwerpunkt auf Geothermie und AbwĂ€rme.
An der TU Graz haben Forscher ein wiederverwendbares Ziegelsystem mit lösbaren Verbindungen entwickelt. WĂ€nde lassen sich damit demontieren und neu aufbauen. Ăber drei Nutzungszyklen könnten so bis zu 60 Prozent CO2 eingespart werden. Die Idee: Die Lebensdauer einzelner Ziegel soll nicht mehr an die Lebensdauer des GebĂ€udes gekoppelt sein.
Die Stadt Graz hat zudem das Programm âKlimaeuro+â aufgelegt. Es fördert Einzelpersonen und Vereine, die als Multiplikatoren fĂŒr einen klimafreundlichen Lebensstil wirken. Bis zu 1.500 Euro gibt es fĂŒr MaĂnahmen zur Energieeffizienz, nachhaltigen Konsum und Ressourcenschonung. Die lokalen Initiativen fallen in eine politisch bewegte Zeit: Die Grazer Gemeinderatswahl am 28. Juni 2026 steht ganz im Zeichen von BauzurĂŒckhaltung und GrĂŒnflĂ€chenschutz.
