Steuerreform 2027: Sonn- und FeiertagszuschlÀge werden beitragsfrei
Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 18:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der im August 2026 vorgestellte Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sieht punktuelle Entlastungen für Arbeitnehmer vor, die insbesondere bei der Sonn- und Feiertagsarbeit sowie durch Anpassungen bei Freibeträgen wirksam werden sollen.
Während das Bundesfinanzministerium den Fokus auf kleine und mittlere Einkommen legt, bewerten Wirtschaftsfachleute und Oppositionspolitiker die Gesamtwirkung der Reform als begrenzt. Ein zentraler Kritikpunkt bleibt der unvollständige Ausgleich der kalten Progression.
Neuregelungen bei der Sonn- und Feiertagsarbeit
Ein wesentlicher Bestandteil der Reformpläne ist die steuerliche Behandlung von Zuschlägen für Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Der Entwurf sieht vor, diese Zuschläge ab dem 1. Januar 2027 in der Sozialversicherung beitragsfrei zu stellen. Parallel dazu soll die Grenze für den maximal zulässigen Grundlohn, der für die Berechnung dieser steuerfreien Zuschläge herangezogen werden kann, von bisher 50 Euro auf 75 Euro angehoben werden.
Laut Berechnungen des Finanzwissenschaftlers Frank Hechtner wird die Steuerentlastung durch die Reform im Jahr 2027 knapp 3 Mrd. Euro betragen und bis zum Jahr 2028 auf 7 Mrd. Euro ansteigen.
Bundesfinanzminister Klingbeil verteidigte den Entwurf Mitte August 2026 gegen Kritik und bezifferte das jährliche Entlastungsvolumen auf insgesamt rund 10 Mrd. Euro. Er verwies dabei auf die angespannte Haushaltslage, die keinen Spielraum für weitergehende Maßnahmen lasse.
Anpassungen der Einkommensteuer und des Kindergelds
Die geplante Reform umfasst zudem Verschiebungen bei den Eckwerten des Einkommensteuertarifs. Der Schwellenwert für den Spitzensteuersatz soll auf über 70.000 Euro steigen, wobei konkrete Entwürfe einen Wert von 70.600 Euro nennen. Diese Maßnahme wird mit einer Entlastungswirkung von 0,7 Mrd. Euro veranschlagt. Gleichzeitig soll der Arbeitnehmer-Pauschbetrag erhöht werden, was zu einer Entlastung von 1,1 Mrd. Euro führen soll.
Für Bezieher sehr hoher Einkommen sieht der Entwurf hingegen Verschärfungen vor. Ein neuer Reichensteuersatz von 47 % soll ab einem Einkommen von 280.000 Euro greifen, während der Steuersatz von 45 % bereits ab 250.000 Euro angewendet wird. Diese Anpassung soll Mehreinnahmen von 2,6 Mrd. Euro generieren.
Weitere Entlastungen sind beim Grundfreibetrag und dem Kindergeld vorgesehen:
- Der Grundfreibetrag soll bis zum Jahr 2028 auf 12.900 Euro angehoben werden.
- Das Kindergeld soll im Jahr 2027 auf 267 Euro und im Jahr 2028 auf 272 Euro steigen.
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Ursprünglich angedachte Belastungen, wie etwa die Senkung von Freibeträgen für Vereine oder bei Belegschaftsrabatten, wurden im aktuellen Entwurf verworfen. Der Freibetrag für Vereine soll bei 5000 Euro bleiben, der für Belegschaftsrabatte bei 1080 Euro.
Kritik am Ausgleich der kalten Progression
Trotz der geplanten Maßnahmen gibt es deutliche Kritik an der Nettoentlastung der Reform. Berechnungen der schwarz-roten Koalition sowie Einschätzungen von Fachleuten deuten darauf hin, dass die kalte Progression nicht vollständig ausgeglichen wird. Dies führt dazu, dass Arbeitnehmer trotz nominaler Entlastungen real an Kaufkraft verlieren könnten.
Beispielrechnungen zeigen, dass ein Single mit einem Bruttoeinkommen von 50.000 Euro durch die Reform effektiv 114 Euro verlieren würde. Bei einem Bruttoeinkommen von 80.000 Euro beläuft sich der rechnerische Verlust auf 265 Euro.
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Kritik kam unter anderem vom CDU-Politiker Güntzler, der anführte, dass für einen vollständigen Ausgleich der kalten Progression ein Volumen von 8 Mrd. Euro notwendig wäre, während für das Jahr 2027 lediglich eine Entlastung von 2,635 Mrd. Euro vorgesehen sei.
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) forderte in diesem Zusammenhang sogar ein Entlastungsvolumen von 15 Mrd. Euro, um die inflationsbedingten Mehrbelastungen für die Steuerzahler adäquat abzufedern.
