Steuerschlupflöcher, Erlass

Steuerschlupflöcher: 95 Prozent Erlass in 45 ErbfÀllen

Veröffentlicht am: 20.06.2026 um 00:21 Uhr | Redaktion boerse-global.de
DIHK fordert Entlastung bei Unternehmensnachfolgen, wÀhrend Gerichte wichtige Rechtsfragen zur Erbschaftsteuer klÀren.
Eine klassische deutsche Villa, teilweise von BĂ€umen verdeckt, mit einem stilisierten Dokument auf einem Holztisch im Vordergrund. Illustration mit AI erstellt.

Aktuelle ReformvorschlĂ€ge und Gerichtsurteile im Juni 2026 sorgen fĂŒr Bewegung.

Erbschaftsteuer: DIHK fordert Entlastung fĂŒr Unternehmen

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat am 18. Juni ein Positionspapier vorgelegt. Der Verband empfiehlt eine Reduktion des Kapitalisierungsfaktors im vereinfachten Ertragswertverfahren. Das soll LiquiditÀtsengpÀsse bei der Unternehmensnachfolge verhindern.

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Zudem fordert der DIHK klarere Regeln fĂŒr operativ genutzte Immobilien. Logistikzentren, Hotels oder Pflegeheime brauchen eine eindeutige steuerliche Einordnung. Auch die Vorgaben zu Lohnsummen und Behaltensfristen sollen flexibler werden.

NordlÀnder wollen Steuerschlupflöcher stopfen

Parallel dazu drĂ€ngen die Finanzminister der norddeutschen BundeslĂ€nder auf eine stĂ€rkere Belastung großer Vermögen. Ihre BegrĂŒndung: Daten aus dem Jahr 2024 zeigen ein massives Ungleichgewicht. In 45 FĂ€llen wurden Steuern von 3,6 Milliarden Euro durch Verschonungsregeln auf rund 200 Millionen Euro reduziert – ein Erlass von etwa 95 Prozent.

Das Bundesverfassungsgericht prĂŒft derzeit die Verschonung von Betriebsvermögen. Eine Entscheidung wird noch fĂŒr dieses Jahr erwartet.

OLG MĂŒnchen: Keine Akteneinsicht fĂŒr Pflichtteilsberechtigte

Zwei aktuelle Gerichtsurteile klĂ€ren wichtige Rechtsfragen. Das Oberlandesgericht MĂŒnchen entschied am 3. Dezember 2024 (Az. 33 W 1034/24 e): Pflichtteilsberechtigte haben keinen Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen, die ein Notar zur Erstellung des Nachlassverzeichnisses genutzt hat.

Die BegrĂŒndung der Richter: Ein solcher Beleganspruch wĂŒrde das postmortale Persönlichkeitsrecht des Erblassers gefĂ€hrden. Auch ein Anwesenheitsrecht bei der Aufnahme des Verzeichnisses besteht nicht.

BFH: Steuererlass bei leerem Nachlass möglich

Der Bundesfinanzhof (BFH) prÀzisierte mit einem Urteil vom 25. Februar 2026 (Az. II R 1/22) die Möglichkeiten einer abweichenden Steuerfestsetzung. Eine Reduzierung der Erbschaftsteuer kommt demnach in Betracht, wenn ein Erbe ohne eigenes Verschulden nicht bereichert ist.

Voraussetzung: Der Erbe muss nachweisen, dass er alle zumutbaren Schritte zur Sicherung des Nachlasses unternommen hat. Etwa wenn ein Erbschaftsbesitzer das Vermögen bereits verbraucht hat.

ThĂŒringen: 40.000 Hektar Privatwald ohne klare EigentĂŒmer

In ThĂŒringen fĂŒhren ungeklĂ€rte EigentumsverhĂ€ltnisse zu praktischen Problemen. Rund 40.000 Hektar Privatwald können nicht bewirtschaftet werden, weil Erben die Kosten fĂŒr einen Erbschein scheuen. Die notwendige Grundbuchberichtigung unterbleibt.

Die Justizministerkonferenz unterstĂŒtzte Mitte Juni eine Initiative zur WiedereinfĂŒhrung eines kostengĂŒnstigen Erbscheins. Das Bundesjustizministerium soll kurzfristig Regelungen vorschlagen.

Österreich: Kostenlose GrundbuchauszĂŒge und höhere Steuern

Auch Österreich bringt administrative Neuerungen auf den Weg. Ein Budgetbegleitgesetz sieht vor: GrundbuchauszĂŒge der eigenen Liegenschaft sollen kĂŒnftig kostenlos ĂŒber JustizOnline abrufbar sein.

Gleichzeitig plant das Finanzministerium eine effektivere VerknĂŒpfung von Grundbuch- und Steuerdaten. Ab 2027 steigt der effektive Steuersatz der Immobilienertragsteuer fĂŒr Altvermögen von 18 auf 21 Prozent.

ErbfÀlle mit Auslandsbezug: EU-Recht wird wichtiger

Bei internationalen ErbfĂ€llen, besonders im VerhĂ€ltnis zu Polen, gewinnt die EU-Erbrechtsverordnung an Bedeutung. Maßgeblich ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers.

Das polnische Erbrecht sieht einen Pflichtteil (Zachowek) in Höhe der HÀlfte des gesetzlichen Erbteils vor. Bei MinderjÀhrigen oder ArbeitsunfÀhigen erhöht sich dieser auf zwei Drittel.

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FreibetrÀge und Gestaltungsmöglichkeiten

In Deutschland bleiben die FreibetrĂ€ge unverĂ€ndert: Ehegatten können 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder 400.000 Euro pro Elternteil. Diese FreibetrĂ€ge lassen sich alle zehn Jahre fĂŒr Schenkungen neu nutzen.

Wichtig: Ohne formgĂŒltiges Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Bei einer Zugewinngemeinschaft erhĂ€lt der Ehepartner neben Kindern in der Regel die HĂ€lfte des Nachlasses. Ein Testament muss handschriftlich verfasst und unterschrieben sein.

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