TCM-Reform, Heilpilze

TCM-Reform: Heilpilze und Kräuter droht Neueinstufung ab August

Veröffentlicht am: 07.08.2026 um 09:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Gesetzliche Krankenkassen streichen zahlreiche Behandlungen. Ärzte erwarten Honorarverluste, Gerichte klären Erstattungsfragen.

GKV-Leistungskürzungen 2026: TCM, Homöopathie und Cannabis betroffen
Akupunkturnadeln und getrocknete Heilkräuter in Schalen auf einem modernen Praxistisch. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die gesetzliche Krankenversicherung hat ihren Leistungskatalog massiv gekürzt. Seit Ende Juli 2026 streicht der Gesetzgeber zahlreiche Behandlungen und Präparate – von Homöopathie bis Cannabis. Parallel droht eine Neu-Einstufung von TCM-Produkten.

TCM vor dem Aus? Neue Regeln für Heilpilze und Kräuter

Die Traditionelle Chinesische Medizin steht vor einem grundlegenden Wandel. Ein Entwurf der Gemeinsamen Expertenkommission von BVL und BfArM vom 2. August 2026 sieht vor, zahlreiche TCM-Kräuter künftig als Lebensmittel einzustufen.

Fachleute warnen: Diese Neueinstufung könnte die europäische Novel-Food-Verordnung auslösen. Die Folge: Viele bislang genutzte Heilpilze wie Coriolus oder Kräutermischungen wären ohne aufwendige Zulassungsverfahren faktisch nicht mehr verkehrsfähig. Betroffene Verbände können bis zum 2. September 2026 Stellungnahmen einreichen.

Anders die Schweiz: Dort übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung weiterhin Kosten für TCM, Akupunktur und Homöopathie.

Schluss mit Homöopathie und Cannabis auf Kassenrezept

Seit dem 30. Juli 2026 sind homöopathische und anthroposophische Behandlungen keine Kassenleistung mehr. Auch Kinder bis zwölf Jahre und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre sind betroffen. Nur verschreibungspflichtige anthroposophische Mittel bleiben unter bestimmten Voraussetzungen erstattungsfähig. Mistel-Präparate in der Palliativmedizin streicht der Gesetzgeber komplett.

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Noch härter trifft es Cannabis-Patienten. Cannabisblüten werden nicht mehr von den Krankenkassen erstattet – nur noch Fertigarzneimittel und Extrakte. Branchenvertreter kritisieren die Entscheidung scharf und verweisen auf steigende Kosten für Patienten. Erste Cannabis-Unternehmen haben ihre Gewinnprognosen bereits gesenkt.

Dazu kommen höhere Zuzahlungen: Zwischen 7,50 und 15 Euro müssen Versicherte künftig zahlen. Bei Verbrauchshilfsmitteln war die Erhöhung auf 15 Euro wegen eines redaktionellen Versehens bereits zum 30. Juli in Kraft getreten. Das Gesundheitsministerium plant eine Korrektur bis Jahresende.

Ärzte drohen Honorarverluste in Millionenhöhe

Die Kassenärztlichen Vereinigungen schlagen Alarm. Durch den Wegfall extrabudgetärer Vergütungen und gestrichener Zuschläge – etwa bei der Terminvermittlung oder der ePA-Befüllung – drohen erhebliche Honorarverluste.

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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung rechnet mit durchschnittlich über 3.600 Euro Mindereinnahmen pro Arzt. Besonders hart trifft es Dermatologen: bis zu 85.000 Euro Verlust, unter anderem durch die Überprüfung der Vergütung fürs Hautkrebsscreening. In Rheinland-Pfalz erwarten Kassenärzte einen Gesamthonorarverlust von rund 90 Millionen Euro – erste Protestkampagnen laufen bereits.

Gerichte klären: Was müssen Kassen zahlen?

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden: Krankenkassen müssen keine Nahrungsergänzungsmittel wie Daosin erstatten, selbst bei medizinischer Notwendigkeit wie Histaminintoleranz. Die Einstufung als Arzneimittel entscheidet – nicht der Gesundheitszustand.

Positive Nachrichten gibt es fĂĽr ME/CFS-Betroffene: Das Sozialgericht Regensburg erkannte im April 2026 den Pflegegrad 2 fĂĽr eine Patientin an. Das Gericht betonte die Bedeutung schwankender Belastbarkeit und der post-exertionellen Malaise (PEM) bei der Begutachtung.

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