Telemedizin, Apotheken

Telemedizin in Apotheken: Video-Sprechstunde ab Juli Regelleistung

Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 04:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Seit Juli 2026 ist die assistierte Videosprechstunde in Apotheken Kassenleistung. Der Ausbau steht jedoch vor rechtlichen und technischen Hürden.

Assistierte Telemedizin: Neuer Service in deutschen Apotheken startet
Patient nutzt in einem privaten Beratungsbereich einer deutschen Apotheke ein Tablet für eine Videosprechstunde. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Seit Anfang Juli 2026 ist die assistierte Telemedizin (aTM) offiziell als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen in deutschen Apotheken verankert. Grundlage für diese Entwicklung ist das im März 2024 verabschiedete Digital-Gesetz (DigiG). Damit erhalten Patienten die Möglichkeit, medizinische Beratungen per Video direkt in den Räumlichkeiten einer Apotheke unter professioneller Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Leistungsspektrum und Abrechnungsmodalitäten

Das neue Angebot umfasst drei spezifische Dienstleistungen, die von den teilnehmenden Apotheken erbracht werden können. Hierzu zählen eine strukturierte Ersteinschätzung der gesundheitlichen Beschwerden, die Durchführung einer reinen Videosprechstunde sowie die Kombination aus beiden Elementen. Ziel ist es, insbesondere bei akuten Beschwerden eine schnelle fachmedizinische Einschätzung zu ermöglichen.

Für die Vergütung der Leistungen wurde eine spezielle Sonder-Pharmazentralnummer (PZN) eingeführt. Während die elektronische Abrechnung für die Apotheken erst ab dem 1. März 2027 verpflichtend vorgeschrieben ist, akzeptieren zahlreiche Krankenkassen dieses Verfahren bereits seit dem 1. Juli 2026. Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen benötigen für die Inanspruchnahme lediglich ihre elektronische Gesundheitskarte. Privatversicherte müssen die Kosten zunächst selbst tragen und erhalten für die Erstattung durch ihre Versicherung einen Papierbeleg.

Apotheken haben die Möglichkeit, ihr entsprechendes Angebot über das Gedisa-Portal sowie auf der Plattform apoguide.de unter der Bezeichnung „Assisted Telemedicine“ für Patienten sichtbar zu machen.

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Praktische Umsetzung und technische Unterstützung

In der praktischen Anwendung nutzen die Patienten in der Regel einen speziell abgetrennten Raum innerhalb der Apotheke, um die notwendige Diskretion zu gewährleisten. Das pharmazeutische Fachpersonal leistet dabei Unterstützung bei der Einrichtung der Technik und stellt sicher, dass die Verbindung zu den Medizinern stabil ist. Dieser Service richtet sich insbesondere an Personen, die selbst nicht über die erforderliche digitale Ausstattung oder die entsprechenden Kenntnisse für eine private Videosprechstunde verfügen.

Ein Beispiel für die Umsetzung findet sich in Bielefeld-Sennestadt. In der dortigen Apotheke am Markt steht seit Juli 2026 ein dedizierter Telemedizin-Raum zur Verfügung. Nach Angaben des Apothekers Oliver Skopp können Patienten dort innerhalb von 20 Minuten einen Termin für eine Videosprechstunde erhalten. Das Angebot werde bereits täglich genutzt. Die beratenden Telemediziner sind dabei über das gesamte Bundesgebiet verteilt, wobei die Apotheke vor Ort eine Kooperation mit lokalen Hausarztpraxen anstrebt, um die regionale Versorgung zu stärken.

Ein wesentlicher Vorteil des Verfahrens ist die direkte Einbindung des E-Rezepts. Nach der telemedizinischen Konsultation kann eine Verordnung unmittelbar in der Apotheke eingelöst werden. Zudem eignet sich das System für eine erste Notfalleinschätzung bei unklaren Symptomen.

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Infrastrukturelle Hürden und regulatorischer Rahmen

Trotz des offiziellen Starts ist die flächendeckende Ausbreitung des Angebots mit organisatorischen Herausforderungen verbunden. Jan-Niklas Francke vom Deutschen Apothekerverband (DAV) geht davon aus, dass in der Anfangsphase zunächst einige hundert Apotheken den Dienst anbieten werden. Er verwies darauf, dass der Aufbau der notwendigen Infrastruktur in den Betrieben mehrere Wochen bis Monate in Anspruch nehmen könne.

Thomas Rochell vom Apothekerverband Westfalen-Lippe betonte zwar die Unterstützung für das neue Angebot, wies jedoch gleichzeitig auf erhebliche technische und rechtliche Hürden hin. So ist die Nutzung ausschließlich auf zertifizierte Systeme beschränkt. Zudem stellt die räumliche Trennung eine Schwierigkeit dar. In Winterberg scheiterte die Installation einer Telemedizin-Kabine in einer Apotheke an der strikten rechtlichen Trennung zwischen Arzt- und Apothekenpraxis. Die aktuelle Rechtslage erfordert in solchen Fällen oft einen separaten Eingang für die Telemedizin-Einheit, der sich außerhalb der eigentlichen Apothekenverkaufsfläche befindet. Vor diesem Hintergrund werden derzeit Anpassungen des Apothekenrechts diskutiert, um die Integration solcher Dienste zu vereinfachen.

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