Temu, Digital Services Act

Temu muss nach 200-Millionen-Euro-Strafe EU-Auflagen umsetzen

Veröffentlicht am: 26.10.2026 um 15:11 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die EU-Kommission hat Temus VorschlĂ€ge zunĂ€chst akzeptiert und setzt dem Marktplatz eine viermonatige Frist fĂŒr die Umsetzung. Im Zentrum stehen Risikobewertung, Empfehlungsalgorithmen und der Nachweis, dass Schutzmaßnahmen illegale Angebote tatsĂ€chlich zurĂŒckdrĂ€ngen.

Temus Auflagen nach dem DSA-Verfahren

  • Die EU-Kommission verhĂ€ngte im Mai eine Strafe von 200 Millionen Euro gegen Temu.
  • Bei TestkĂ€ufen im Jahr 2025 fielen LadegerĂ€te und Babyspielzeug bei SicherheitsprĂŒfungen auf.
  • Temu muss offenlegen, wo automatische und manuelle Angebotskontrollen an Grenzen stoßen.
Temu gehört zu den beliebtesten Shoppingplattformen im Netz - steht aber immer wieder in der Kritik. (Symbolbild) - Bild: Hannes P Albert/dpa

Temu legt EU VorschlĂ€ge fĂŒr besseren Verbraucherschutz vor

Nach einer EU-Strafe von 200 Millionen Euro will der Online-Marktplatz Temu den Verbraucherschutz verbessern und hat der EuropĂ€ischen Kommission ÄnderungsvorschlĂ€ge vorgelegt. Temu soll kĂŒnftig unter anderem prĂŒfen, ob seine Empfehlungsalgorithmen die Verbreitung illegaler Produkte fördern.

Vier Monate fĂŒr die Umsetzung

Die Kommission akzeptierte die VorschlÀge zunÀchst. Temu hat nun vier Monate Zeit, sie umzusetzen.

Das Unternehmen erklĂ€rte, der Plan belege sein Engagement fĂŒr eine robuste Compliance-Infrastruktur und eine sichere Einkaufsumgebung fĂŒr Nutzerinnen und Nutzer in der EU.

VorwĂŒrfe wegen gefĂ€hrlicher Produkte

Die EU-Kommission hatte Temu im Mai eine Strafe von 200 Millionen Euro auferlegt. Sie warf dem Unternehmen vor, Verbraucher nicht ausreichend vor illegalen Produkten zu schĂŒtzen und die Risiken auf seiner Plattform zu unterschĂ€tzen.

Die Behörde wertete dies als schweren Verstoß gegen das EU-Gesetz ĂŒber digitale Dienste, den Digital Services Act. Bei TestkĂ€ufen im Jahr 2025 bestanden LadegerĂ€te grundlegende Sicherheitstests nicht.

Babyspielzeug fiel bei Tests durch

Bei einem hohen Prozentsatz der getesteten Babyspielzeuge wurden Chemikalien-Grenzwerte ĂŒberschritten oder Erstickungsgefahren durch abnehmbare Teile festgestellt.

Kontrollen und Algorithmen im Fokus

Temu will seine Risikobewertung kĂŒnftig auf aktuelle und verlĂ€ssliche Daten stĂŒtzen und genauer auf den eigenen Dienst zuschneiden. Dazu soll das Unternehmen auch seinen Empfehlungsalgorithmus prĂŒfen.

Mit belastbaren Kennzahlen muss Temu belegen, ob seine Schutzmaßnahmen die Verbreitung illegaler Produkte tatsĂ€chlich verringern. Außerdem soll der Konzern offenlegen, wo automatische und manuelle Kontrollen von HĂ€ndlerangeboten an Grenzen stoßen.

Weitere Strafen bleiben möglich

Temu muss zudem untersuchen, wie HĂ€ndler Plattformfunktionen gezielt nutzen, um illegale Angebote zu verbreiten. Sollte die Kommission die Maßnahmen als unzureichend bewerten, könnte sie zusĂ€tzlich zur Millionenstrafe tĂ€gliche Strafzahlungen anordnen.

Das Verfahren gegen Temu lÀuft bereits seit knapp zwei Jahren.

Der Fall zeigt, wie die EU-Kommission den Digital Services Act bei sehr großen Online-MarktplĂ€tzen praktisch durchsetzt. Im Mittelpunkt steht nicht nur die Frage, ob einzelne HĂ€ndler verbotene oder gefĂ€hrliche Waren anbieten, sondern auch, ob die Plattform selbst Risiken erkennt, bewertet und durch ihre technischen Systeme begrenzt.

FĂŒr Temu bedeutet die Vereinbarung deshalb mehr als zusĂ€tzliche Stichproben. Das Unternehmen soll seine Risikobewertung stĂ€rker auf den eigenen Marktplatz zuschneiden, die Wirkung seiner Schutzmaßnahmen mit Kennzahlen belegen und offenlegen, wo automatische sowie manuelle Kontrollen an Grenzen stoßen. Besonders relevant ist die PrĂŒfung der Empfehlungsalgorithmen, weil diese maßgeblich beeinflussen können, welche Angebote Nutzer sehen.

Folgen fĂŒr HĂ€ndler und Verbraucher

Verbraucher können von strengeren PrĂŒfungen profitieren, wenn illegale Produkte schneller erkannt und ihre Verbreitung eingeschrĂ€nkt wird. FĂŒr HĂ€ndler auf der Plattform dĂŒrften zugleich genauere Kontrollen und zusĂ€tzliche Nachweispflichten an Bedeutung gewinnen.

Die Kommission verbindet die Annahme der VorschlĂ€ge mit einer Frist zur Umsetzung und der Möglichkeit weiterer tĂ€glicher Strafzahlungen. Damit wird aus der einmaligen Geldbuße ein fortlaufender Anreiz, die zugesagten Maßnahmen tatsĂ€chlich in den Plattformbetrieb zu integrieren. Der Fall steht zugleich fĂŒr den wachsenden regulatorischen Druck auf Online-MarktplĂ€tze, nicht nur Inhalte zu entfernen, sondern systemische Risiken ihrer GeschĂ€ftsmodelle zu beherrschen.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

n-tv: „OnlinehĂ€ndler Temu muss EU jĂ€hrlichen Risikobericht vorlegen“ (26.10.2026)

Der Beitrag hebt den geplanten detaillierten Risikobericht hervor, den Temu bis Ende November vorlegen soll. Anders als die dpa-Meldung legt er den Schwerpunkt auf die jĂ€hrliche Berichtspflicht und den vorlĂ€ufigen Bericht fĂŒr einen Zeitraum von sechs Monaten.

Stern: „Verbraucherschutz: Nach 200 Millionen Euro EU-Strafe: Was Temu nun Ă€ndern will“ (26.10.2026)

Der Artikel bestĂ€tigt die von Temu zugesagten Änderungen bei Risikobewertung und Empfehlungsalgorithmen und ordnet die VorwĂŒrfe zu unsicheren LadegerĂ€ten und Babyspielzeug ein. Im Mittelpunkt stehen damit stĂ€rker die konkreten Verbraucherschutzmaßnahmen, wĂ€hrend der n-tv-Beitrag den Berichtstermin betont.

Beide BeitrĂ€ge stellen die Umsetzung der Auflagen nach der 200-Millionen-Euro-Strafe in den Mittelpunkt. Unterschiedlich gewichten sie den nĂ€chsten Berichtstermin und die technischen beziehungsweise organisatorischen Änderungen; offen bleibt, wie wirksam die Maßnahmen im laufenden Plattformbetrieb sein werden.

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