UBS-Kapitalregeln, Schweizer

UBS-Kapitalregeln: Schweizer Kommission senkt Belastung von 20 auf 0,4 Mrd. USD

Veröffentlicht am: 01.09.2026 um 06:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die UBS soll auslĂ€ndische Töchter teils mit AT1-Anleihen finanzieren dĂŒrfen. Das Verfahren lĂ€uft weiter, eine Entscheidung wird 2027 erwartet.

UBS: StÀnderatskommission senkt geplante Kapitalbelastung deutlich
Moderne Glasfassade eines BankgebĂ€udes in ZĂŒrich bei DĂ€mmerung. Illustration mit AI erstellt.

In einer wegweisenden Entscheidung hat sich die zustĂ€ndige Kommission des Schweizer StĂ€nderats fĂŒr eine Lockerung der geplanten Kapitalanforderungen fĂŒr die Großbank UBS ausgesprochen.

Mit 10 zu 2 Stimmen votierte das Gremium Ende August fĂŒr einen Kompromiss, der die finanzielle Belastung fĂŒr das Institut im Vergleich zu den ursprĂŒnglichen PlĂ€nen der Regierung massiv reduziert. Damit bahnt sich im Schweizer Gesetzgebungsverfahren eine Abkehr vom restriktiven Kurs des Finanzministeriums an.

Abweichung von den RegierungsplÀnen

Der nun verabschiedete Kompromiss sieht vor, dass die UBS ihre auslÀndischen Tochtergesellschaften zu jeweils 50 % mit hartem Kernkapital (CET1) und zu 50 % mit sogenannten AT1-Anleihen unterlegen darf. Damit weicht die Kommission deutlich von der Forderung der Schweizer Regierung ab. Finanzministerin Karin Keller-Sutter hatte zuvor eine vollstÀndige Unterlegung mit 100 % CET1-Kapital verlangt.

Die finanziellen Auswirkungen dieser Entscheidung sind fĂŒr die UBS erheblich. WĂ€hrend die Forderung nach einer vollstĂ€ndigen Eigenkapitalunterlegung laut Berechnungen zu einer geschĂ€tzten zusĂ€tzlichen Belastung von rund 20 Mrd. USD gefĂŒhrt hĂ€tte, sinkt dieser Betrag durch den Kompromissvorschlag auf etwa 400 Mio. USD.

Die Kommission lehnte die strikten Vorgaben der Finanzministerin damit ab und entschied sich fĂŒr ein Modell, das der Bank deutlich mehr finanziellen Spielraum lĂ€sst.

Anpassungen bei AT1-Instrumenten und WettbewerbsfÀhigkeit

Anzeige

Die Schweizer StĂ€nderatskommission hat die Kapitalanforderungen fĂŒr die UBS deutlich gelockert – die Belastung sinkt von 20 auf 0,4 Mrd. USD. Was bedeutet das fĂŒr Ihre UBS-Aktie? Unser Report analysiert die neuen Regeln und zeigt, wie Sie die Auswirkungen auf Ihr Investment einschĂ€tzen. Jetzt kostenlosen Report anfordern

Ein weiterer zentraler Aspekt des Kompromisses betrifft die Ausgestaltung der AT1-Anleihen. Der sogenannte Trigger, bei dessen Erreichen die Anleihen in Eigenkapital gewandelt oder abgeschrieben werden, wurde auf 11 % festgelegt. Dies stellt eine VerschĂ€rfung gegenĂŒber dem zuvor diskutierten Wert von 7 % dar.

Trotz dieser Anpassung wird der Teilerlass in Branchenkreisen als Wettbewerbsvorteil fĂŒr die UBS gewertet, da er den Abstand zu globalen Konkurrenten verringere.

Die Schweizer Bankiervereinigung (SBA) reagierte zustimmend auf die Entscheidung der Kommission. Der Verband betonte, dass der Vorschlag der WAK-S weniger stark von internationalen Standards abweiche als die ursprĂŒnglichen PlĂ€ne. Die SBA lehne einen Schweizer Sonderweg bei der vollstĂ€ndigen Abzugspflicht fĂŒr auslĂ€ndische Beteiligungen ab, begrĂŒĂŸe jedoch ausdrĂŒcklich die Anerkennung von AT1-Instrumenten als Teil der Kapitalausstattung.

Warnungen vor Überregulierung und weiterer Zeitplan

Der designierte PrĂ€sident der Schweizer Bankiervereinigung, Giorgio Pradelli, warnte im Kontext der Debatte vor den Gefahren einer ĂŒbermĂ€ĂŸigen Regulierung. Eine zu strikte Gesetzgebung könne die AttraktivitĂ€t und StabilitĂ€t des Schweizer Finanzplatzes gefĂ€hrden. Er verwies dabei auf die Deregulierungstendenzen in den USA sowie auf Verzögerungen bei regulatorischen VerschĂ€rfungen in Großbritannien.

Anzeige

Die geplanten Kapitalregeln fĂŒr die UBS sind noch nicht in trockenen TĂŒchern – die endgĂŒltige Entscheidung wird erst fĂŒr 2027 erwartet. FĂŒr Anleger bleibt die Unsicherheit. Unser Report liefert eine Einordnung der aktuellen Lage und eine Checkliste fĂŒr Banken-Investments. Report zur UBS-Regulierung jetzt sichern

Trotz der deutlichen Zustimmung in der Kommission ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Der Plan wird das Parlament voraussichtlich bis weit in das nĂ€chste Jahr hinein beschĂ€ftigen. Experten rechnen nicht damit, dass endgĂŒltige Regeln vor Ende des Jahres vorliegen werden. Eine finale Entscheidung wird erst fĂŒr das Jahr 2027 erwartet.

An der Börse wurde die Nachricht verhalten aufgenommen. Die Aktie der UBS notierte am Tag der Kommissionsentscheidung bei 44,28 CHF, was einem RĂŒckgang von 0,56 % entsprach. Marktbeobachter fĂŒhren dies auf die allgemeine VolatilitĂ€t sowie die noch ausstehenden HĂŒrden im politischen Prozess zurĂŒck. Die Abstimmung in der StĂ€nderatskommission erfolgte laut vorliegenden Informationen bei einer Enthaltung.

Disclaimer...

de | wissenschaft | 70033240 |