Vermögensabschöpfung, Bundestag

Vermögensabschöpfung: Bundestag beschließt grenzüberschreitende Regeln

Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 09:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Bundestag stimmte der Umsetzung der EU-Richtlinie zu; für das Inkrafttreten steht die Zustimmung des Bundesrats noch aus.

Bundestag beschließt neue Regeln für grenzüberschreitende Vermögensabschöpfung
Moderne Fassade eines Regierungsgebäudes in der Dämmerung als Symbol für rechtliche und staatliche Prozesse. Illustration mit AI erstellt.

Der Deutsche Bundestag hat am späten Abend einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die grenzüberschreitende Einziehung von Vermögenswerten aus kriminellen Aktivitäten deutlich verbessern soll.

Die Neuregelung dient der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2024/1260 und zielt darauf ab, die finanziellen Strukturen der Organisierten Kriminalität effektiver zu schwächen. Mit dem Beschluss werden die Zuständigkeiten und der Informationsaustausch zwischen nationalen und europäischen Behörden neu geordnet.

Neuregelung der Zuständigkeiten und des Datenaustauschs

Kern des Gesetzes ist die Befugnis für Staatsanwaltschaften, Vermögenswerte künftig verstärkt über Staatsgrenzen hinweg zu beschlagnahmen. Unterstützt werden sie dabei vom Bundesamt für Justiz, das als zentrale justizielle Kontaktstelle fungieren soll.

Der Rechtsausschuss des Bundestags hatte den Entwurf bereits am Mittwoch gebilligt. In diesem Zusammenhang wurde festgelegt, dass die Landesstaatsanwaltschaften als justizielle Vermögensabschöpfungsstellen für die vorläufige Sicherung von Vermögenswerten im Ausland verantwortlich sind.

Das Bundeskriminalamt (BKA) behält seine Rolle als polizeiliche Stelle in diesem Prozess. Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Regelung des Informationsaustauschs und des Datenzugangs mit Behörden anderer europäischer Staaten. Zudem wurde durch einen Änderungsantrag ein Normenkonflikt im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz bereinigt, um die rechtliche Kohärenz zu gewährleisten.

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Politische Einordnung und Abstimmungsverhalten

Im Rahmen der parlamentarischen Beratung sprachen sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD für das Vorhaben aus. Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen sowie der Linken enthielten sich der Stimme, während die AfD den Entwurf ablehnte. Die Plenumsberatung für die abschließende Entscheidung war für den 24.09.2026 angesetzt worden.

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte die Notwendigkeit der Maßnahme. Da die Organisierte Kriminalität international agiere, müsse auch die Vermögensabschöpfung über nationale Grenzen hinweg reibungslos funktionieren. Ziel der Bundesregierung sei es, kriminellen Netzwerken die finanzielle Grundlage zu entziehen.

Hintergrund und weiterer Gesetzgebungsprozess

Die aktuelle Initiative baut auf einer bereits im Jahr 2017 in Kraft getretenen Reform auf, die das Abschöpfen kriminell erlangter Gewinne vereinfacht hatte. In den vergangenen Jahren konnte der Staat durch diese Maßnahmen regelmäßig mehrere hundert Millionen Euro aus Straftaten einsammeln. Mit der nun beschlossenen Umsetzung der EU-Richtlinie sollen die bestehenden Instrumente für den internationalen Kontext präzisiert werden.

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Trotz des Beschlusses im Bundestag ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Da die Landesstaatsanwaltschaften unmittelbar mit der Sicherstellung der Vermögenswerte befasst sind, ist die Zustimmung des Bundesrats für das Inkrafttreten der Neuregelungen noch erforderlich.

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