Vermögensabschöpfung, Bundesamt

Vermögensabschöpfung in der EU: Bundesamt für Justiz wird Kontaktstelle

Veröffentlicht am: 25.09.2026 um 02:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Entwurf stärkt grenzüberschreitende Sicherungen durch Landesstaatsanwaltschaften und bestimmt das Bundesamt für Justiz zur Kontaktstelle.

EU-Vermögensabschöpfung: Bundestagsausschuss billigt neuen Gesetzentwurf
Ein leerer, moderner Flur in einem europäischen Gerichtsgebäude mit Marmorböden und hellem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit bei der Sicherung inkriminierter Vermögenswerte innerhalb der Europäischen Union wird neu strukturiert. Ein Überblick über den deutschen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1260 zur grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung verdeutlicht, welche organisatorischen und prozessualen Anpassungen der Gesetzgeber vorsieht.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages beschloss den entsprechenden Gesetzentwurf. Die parlamentarische Mehrheit trugen dabei die Fraktionen von CDU/CSU und SPD, die für die Vorlage stimmten. Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke enthielten sich bei der Abstimmung, während die AfD-Fraktion den Entwurf ablehnte. Die Beratung des Vorhabens im Bundestagsplenum war für den 24. September 2026 vorgesehen.

Neue Befugnisse für Staatsanwaltschaften und klare Behördenrollen

Im Zentrum der Gesetzesinitiative steht eine Ausweitung der operativen Handlungsmöglichkeiten im Rahmen von grenzüberschreitenden Ermittlungsverfahren.

Künftig sollen die Landesstaatsanwaltschaften in die Lage versetzt werden, Vermögen über Landesgrenzen hinweg vorläufig zu sichern. Damit wird den Strafverfolgungsbehörden der Bundesländer ein Instrument an die Hand gegeben, um den Transfer verdächtiger Gelder und Sachwerte in europäischen Kontexten zügiger zu unterbinden.

Auf Bundesebene sieht das Vorhaben eine Aufgabenteilung zwischen den bestehenden Institutionen vor. Das Bundeskriminalamt behält weiterhin seine etablierte Funktion als polizeiliche Vermögensabschöpfungsstelle.

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Der Rechtsausschuss des Bundestages hat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1260 gebilligt: Landesstaatsanwaltschaften sollen Vermögen künftig grenzüberschreitend vorläufig sichern, das Bundesamt für Justiz wird offizielle Kontaktstelle, das Bundeskriminalamt bleibt polizeiliche Vermögensabschöpfungsstelle. Für Institute heißt das: Zuständigkeiten, Meldewege und Prozesse müssen vor der Plenarberatung klar sein. Kostenlosen Leitfaden zur EU-Vermögensabschöpfung anfordern

Demgegenüber wird das Bundesamt für Justiz künftig als offizielle Kontaktstelle fungieren. Diese Festlegung soll standardisierte Kommunikationskanäle gewährleisten und die justizielle Kooperation mit den zuständigen Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten koordinieren.

Informationsaustausch, Notveräußerungen und Bereinigung des Aufsichtsrechts

Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs betrifft die formalen Abläufe bei der Ermittlung. Sowohl der Informationsaustausch als auch die rechtlichen Voraussetzungen für den Datenzugang werden im Rahmen des Vorhabens neu geregelt, um die Auffindung von Vermögenswerten verfahrenssicher zu gestalten.

Parallel dazu enthält die Neuregelung verfahrensrechtliche Bestimmungen für die Eigentümerseite. Betroffene Personen können künftig die Notveräußerung von Vermögenswerten beantragen, die im Rahmen der Maßnahmen vorläufig sichergestellt wurden.

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Unter bestimmten gesetzlich definierten Voraussetzungen gilt diese Möglichkeit auch für Grundstücke. Auf diese Weise sollen drohende Wertverluste oder unverhältnismäßige Erhaltungsaufwände während laufender Sicherungsmaßnahmen vermieden werden.

Flankierend wurde im Gesetzgebungsverfahren ein separater Änderungsantrag beschlossen. Dieser dient dazu, einen Normenkonflikt im Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz aufzulösen und die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen mit den neuen Vorschriften zur Vermögensabschöpfung abzustimmen.

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