Verpackungsverordnung: Neue PFAS-Grenzwerte und Kaffeekapseln-Pflichten ab 12. August
Veröffentlicht am: 09.08.2026 um 23:31 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Mit dem Inkrafttreten der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR, EU-Verordnung 2025/40) am 12. August 2026 unterliegt der Kaffeesektor weitreichenden gesetzlichen Änderungen. Ein zentraler Punkt der Neuregelung ist die Einstufung von Kaffeekapseln als Verpackungen, was unmittelbare Konsequenzen für Hersteller, Handel und Entsorgungswirtschaft in allen 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union hat. Die Verordnung zielt darauf ab, das stetig wachsende Abfallaufkommen zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken.
Neuklassifizierung und Entsorgungswege
Ab dem 12. August 2026 sind Hersteller von Kaffeekapseln verpflichtet, die Kosten für die Sammlung und das Recycling ihrer Produkte im Rahmen der erweiterten Produzentenverantwortung (EPR) zu tragen. Hierfür ist eine entsprechende EPR-Registrierung sowie die Vorlage einer Konformitätserklärung erforderlich. Die Verordnung schreibt zudem eine getrennte Sammlung der Kapseln vor.
Zur Information der Verbraucher werden einheitliche Umweltlabels eingeführt. Diese sollen unter anderem klären, wie Kapseln aus unterschiedlichen Materialien zu entsorgen sind. Kompostierbare Kapseln dürfen laut der Neuregelung im Bioabfall entsorgt werden, sofern dies durch lokale oder kommunale Vorschriften gestattet ist. Die konkrete Ausgestaltung der Entsorgungswege verbleibt somit weiterhin in der Zuständigkeit der lokalen Behörden.
Grenzwerte für Schadstoffe und PFAS-Verbot
Ein wesentlicher Bestandteil der PPWR betrifft den Gesundheitsschutz und die stoffliche Reinheit von Verpackungsmaterialien. Ab August 2026 gilt ein generelles Verbot von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmittelverpackungen. Die Verordnung definiert hierbei strikte Grenzwerte: Für Einzelsubstanzen ist ein Maximum von 25 ppb (Teile pro Milliarde) festgelegt, während für die Gesamtsumme der PFAS-Stoffe ein Grenzwert von 50 ppm (Teile pro Million) gilt.
Zudem dürfen Verpackungen eine Schwermetallkonzentration von insgesamt 100 mg/kg nicht überschreiten. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass recycelte Materialien langfristig schadstofffrei bleiben und für den Wiedereinsatz im Lebensmittelbereich geeignet sind.
Ab dem 12. August gelten für Kaffeekapseln neue EU-Pflichten: PFAS-Grenzwerte, EPR-Registrierung und Recyclingklassen. Wer jetzt nicht umstellt, riskiert Marktzugang. Der kostenlose Report liefert die wichtigsten Compliance-Schritte – kompakt und sofort umsetzbar. Jetzt kostenlosen Report anfordern
Abfallaufkommen und langfristige Reduktionsziele
Die Dringlichkeit der neuen Regelungen wird durch aktuelle Abfallstatistiken untermauert. Schätzungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zufolge fielen allein in Deutschland im Jahr 2022 rund 3 Milliarden Kaffeekapseln an, was einer Abfallmenge von 9.700 Tonnen entspricht. Auf Ebene der Europäischen Union wurden für das Jahr 2023 insgesamt 79,7 Millionen Tonnen Verpackungsabfall verzeichnet, was einer Menge von 177,8 kg pro Kopf entspricht.
Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, legt die PPWR verbindliche Reduktionsziele fest. Ausgehend vom Basisjahr 2018 soll der Verpackungsmüll bis zum Jahr 2030 um 5 % sinken. Bis 2035 ist eine Reduktion um 10 % und bis 2040 um 15 % vorgesehen. Ergänzend dazu treten ab 2030 Verbote für Einweg-Plastikverpackungen bei Zucker, Saucen und Hotel-Shampoos in Kraft. Für Verpackungen werden zudem Recyclingfähigkeitsklassen (A, B und C) eingeführt. Bei PET-Verpackungen ist ab 2030 ein Rezyklatanteil von 30 % vorgeschrieben, der bis 2040 auf 65 % steigen soll. Im Bereich der Gastronomie besteht zudem ab Februar 2027 die Pflicht, kundeneigene Becher zur Befüllung anzunehmen.
Wirtschaftliche Debatten und Anpassungen
Die PPWR bringt ab August 2026 auch für den Handel neue Pflichten: Kaffeekapseln gelten als Verpackung, die Entsorgung bleibt lokal geregelt. Unser Leitfaden erklärt, wie Sie die Recyclingfähigkeitsklassen A bis C erfüllen und sich rechtssicher aufstellen – bevor die ersten Kontrollen kommen. Leitfaden zu den Recyclingklassen sichern
Die Einführung der neuen Regeln verlief nicht ohne Widerstand aus der Industrie. Mehr als 100 Marken, darunter Coca-Cola und McDonald's, forderten im Vorfeld einen Aufschub der Verordnung. Demgegenüber positionierten sich etwa 200 Unternehmen der Recyclingbranche, darunter TOMRA, die sich gegen eine Verzögerung aussprachen.
Auch der deutsche Handelsverband bevh forderte eine Aussetzung vor dem offiziellen Start. Eine Anpassung der Richtlinien erfolgte bereits durch eine FAQ der EU-Kommission: Die Definition des „Produzenten“ wurde überarbeitet, wodurch Online-Händler nicht mehr als Produzenten von Transportverpackungen eingestuft werden, was eine Entlastung für den E-Commerce-Sektor darstellt.
