Verwaltungsdigitalisierung: Dessau-Roßlau testet Once-Only-Prinzip
Veröffentlicht am: 10.09.2026 um 02:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de
In der Pilotkommune Dessau-Roßlau wird derzeit ein neues Verfahren zur Digitalisierung von Baugenehmigungen erprobt. Wie aus Berichten vom 10. September 2026 hervorgeht, testet die Stadt das sogenannte Once-Only-Prinzip. Ziel des Verfahrens ist es, dass Bürger und Unternehmen Daten nur noch ein einziges Mal an die Verwaltung übermitteln müssen.
Die benötigten Informationen werden anschließend automatisch zwischen den beteiligten Behörden abgerufen. Die Anbindung an die relevanten Architekten- und Ingenieurskammern sei im Rahmen des Projekts bereits erfolgreich umgesetzt worden.
Technische Vernetzung durch das NOOTS
Grundlage für diesen automatisierten Datenaustausch ist das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS). Dieses System hat die Aufgabe, Onlinedienste mit den bestehenden Registern zu vernetzen. Als eine der zentralen Herausforderungen bei der Implementierung gilt die heterogene Digitalisierungslandschaft in Deutschland. Das NOOTS soll hierbei als Brücke fungieren, um die unterschiedlichen technischen Standards der Behörden zu harmonisieren.
Die Notwendigkeit solcher Systeme unterstreicht die aktuelle Studie „Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung 2026“, die von Foundry, UiPath und Materna am 8. September 2026 veröffentlicht wurde.
Den Ergebnissen zufolge automatisieren deutsche Behörden derzeit etwa 23 Prozent ihrer Aufgaben. Das theoretische Potenzial für Automatisierungen wird in der Untersuchung hingegen auf 49 Prozent geschätzt. Bisher erreichen jedoch lediglich 14 Prozent der Verwaltungen den Reifegrad 4, der eine vollständige Umsetzung des Once-Only-Prinzips markiert.
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Hürden und Fortschritte der digitalen Transformation
Laut der Studie sind aktuell 28 Prozent der Verwaltungsleistungen vollständig digitalisiert, während 34 Prozent der Prozesse noch komplett offline ablaufen. Als größte Hindernisse für den Fortschritt nannten die befragten Stellen fehlende Standards (48 Prozent) sowie die föderale Zersplitterung (40 Prozent).
Dennoch zeigt sich eine zunehmende Offenheit gegenüber neuen Technologien: 29 Prozent der Behörden nutzen bereits Künstliche Intelligenz (KI), weitere 17 Prozent planen deren Einsatz.
Parallel dazu treibt der Bund die finanzielle Absicherung der Vorhaben voran. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger kündigte am 9. September 2026 an, dass der Haushaltsentwurf 1,44 Milliarden Euro für das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDS) vorsieht. Hinzu kommen 3,75 Milliarden Euro aus Sondervermögen.
Davon sollen rund 1 Milliarde Euro in die Verwaltungsdigitalisierung und 2,6 Milliarden Euro in den Breitbandausbau fließen. Wildberger stellte zudem einen „Deutschland-Stack“, eine „Deutschland-App“ sowie die Einführung der EUDI-Wallet für Januar 2027 in Aussicht. Letztere soll unter anderem eine digitale Wohnsitzanmeldung für 60 Millionen Menschen ermöglichen.
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Regionale Umsetzungen und fachspezifische Lösungen
Abseits der Bundesprojekte vermelden auch einzelne Landkreise Fortschritte. Der Landkreis Calw hat innerhalb von acht Monaten das browserbasierte Fachverfahren KM-Fahrerlaubnis eingeführt.
Wie am 8. September 2026 bekannt wurde, ermöglicht das System die parallele Bearbeitung von bis zu zehn Fallakten und verfügt über Schnittstellen zur Bundesdruckerei, zum TÜV und zum Zentralen Fahrerlaubnisregister. Die Datenbereinigung im Vorfeld wurde dabei als größte Herausforderung bezeichnet.
In anderen Regionen setzt man auf Kooperationen: Köln übernimmt die Open-Source-Software GA-Lotse aus Frankfurt, während Berlin der Kooperation EDÖ² mit Bayern und Baden-Württemberg beigetreten ist. Berlin bringt dort das Fallbearbeitungssystem KliFaB ein, um ab 2027 ältere Anwendungen abzulösen.
Kritik kommt hingegen vom Softwarehaus EDV Ermtraud bezüglich des Bundesprojekts „Schneller Gründen“. Das Unternehmen verwies darauf, dass mit Lösungen wie geve|Online bereits seit 2006 etablierte Systeme existieren.
In Rheinland-Pfalz würden über solche Verfahren bereits seit 2019 jährlich mehr als 100.000 Gewerbemeldungen digital abgewickelt. Problematisch sei jedoch die kombinierte Übermittlung an Gewerbefachverfahren und Elster, die regelmäßig zu Datenkonflikten führe.
Automatisierter Datenaustausch im Finanzwesen
Auch auf Bundesebene wird der Datenaustausch verbindlicher. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird ab dem 30. September 2026 im Rahmen des Common Reporting Standard (CRS) automatisch Kontodaten an 118 Partnerstaaten übermitteln.
Die Banken waren verpflichtet, die entsprechenden Daten zu Namen, Kontostand, Zinsen und Dividenden bis zum 31. Juli 2026 zu melden. Ab dem Jahr 2027 sollen in diesen automatisierten Austausch auch Kryptowerte einbezogen werden.
