Wettbewerb, USA

Apple Àndert Anti-Tracking-Abfrage in der EU

Veröffentlicht am: 17.08.2026 um 10:34 Uhr | dpa.de

Wenn iPhone-Nutzer zum ersten Mal eine App öffnen, können sie ihr verbieten, AktivitÀten bei anderen Diensten zu erfassen. Apple Àndert nun die Abfrage nach Beschwerden der Werbebranche.

Apple sieht sich wegen der Funktion unter anderem Kritik vom Facebook-Konzern Meta ausgesetzt. (Archivbild) - Bild: Christian Charisius/dpa
Apple sieht sich wegen der Funktion unter anderem Kritik vom Facebook-Konzern Meta ausgesetzt. (Archivbild) - Bild: Christian Charisius/dpa

Apple nimmt nach Kritik von WettbewerbshĂŒtern und Gegenwind aus der Werbebranche Änderungen an der App-Tracking-Abfrage auf iPhones in Deutschland und anderen europĂ€ischen LĂ€ndern vor. Zugleich endet damit eine Untersuchung der Funktion durch das Bundeskartellamt. Mit der Abfrage können Nutzer Apps verbieten, ihre AktivitĂ€ten bei anderen Diensten zu Werbezwecken zu erfassen. Aus der Werbeindustrie gibt es Widerstand dagegen, Apple verweist auf ein Recht der Nutzer auf Datenschutz. 

Zu den Änderungen gehört, dass das Wort «Tracking» auf der Auswahlseite nicht mehr vorkommt. Außerdem bekommen die App-Betreiber die Möglichkeit, Nutzer nach einem Jahr wieder nach einer Erlaubnis zu fragen, deren AktivitĂ€t bei anderen Anwendungen und Websites zu verfolgen. Schließlich Ă€ndern sich die Auswahlmöglichkeiten. Bisher hieß es auf dem oberen der zwei digitalen Tasten in der Abfrage «App-Tracking ablehnen» und auf dem unteren «Erlauben». KĂŒnftig gibt es die Wahl zwischen «Erlauben» auf dem oberen Button und «Verbieten» auf dem unteren.

Die neue Version der Abfrage wird nur Nutzern in der EuropÀischen Union angezeigt. Dabei ist ausschlaggebend, dass sie sich gerade im Gebiet der EU aufhalten - und nicht in ihrem Herkunftsland.

KartellwÀchter hatten Zweifel

Im vergangenen Herbst hatte der Konzern gewarnt, er könne sich gezwungen sehen, wegen Wettbewerbsuntersuchungen die App-Tracking-Abfrage auf iPhones in Deutschland und anderen europĂ€ischen LĂ€ndern aufzugeben. Nun hieß es von Apple, man habe mit dem Bundeskartellamt, den anderen europĂ€ischen Wettbewerbsbehörden sowie der EU-Kommission zusammengearbeitet, um Änderungen zu erarbeiten, die die verschiedenen Verfahren gemeinsam beilegten.

Das Bundeskartellamt kam im Februar 2025 zur vorlĂ€ufigen EinschĂ€tzung, dass die Ausgestaltung der Funktion gegen Missbrauchsvorschriften verstoßen könnte. Die Behörde verwies unter anderem darauf, dass die Anforderungen nur fĂŒr andere App-Anbieter gĂ€lten, aber nicht fĂŒr Apple. Der Konzern betont, seine eigenen Apps sammelten keine Daten in Anwendungen anderer Anbieter. Das Bundeskartellamt bemĂ€ngelte damals aber, dass die Regeln den Konzern selbst nicht daran hinderten, Daten etwa aus dem App Store, der Apple ID oder angeschlossenen GerĂ€ten zu kombinieren und zu Werbezwecken zu verwenden.

Nun erklĂ€rte das Bundeskartellamt, dass Apple die Abfragefenster fĂŒr eigene Angebote und Apps anderer Anbieter deutliche stĂ€rker angleiche. Dabei entfielen «abschreckend wirkende Symbole und Formulierungen in der von Apple vorgegebenen Abfrage fĂŒr Drittanbieter». Die Abfragefenster wĂŒrden «inhaltlich, sprachlich und optisch neutral gestaltet». Die App-Herausgeber und Inhalteanbieter bekĂ€men zudem mehr Raum, um zu erlĂ€utern, welche Bedeutung personalisierte Werbung fĂŒr ihr Modell habe.

Ausnahme fĂŒr Polen 

Die französische Kartellbehörde verhĂ€ngte wegen der Funktion im MĂ€rz 2025 ein Bußgeld von 150 Millionen Euro. Auch die italienische Behörde AGCM stellte in der App-Tracking-Abfrage einen Wettbewerbsverstoß fest und belegte Apple im vergangenen Dezember mit einer Strafe von 98,6 Millionen Euro. Apple zufolge werden die Änderungen zunĂ€chst in den meisten europĂ€ischen LĂ€ndern umgesetzt. In Polen aber gebe es einen anderen Zeitplan und man arbeite dort weiterhin mit der dortigen Wettbewerbsbehörde zusammen.

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