WhatsApp-Scanning, EU-Botschafter

WhatsApp-Scanning: EU-Botschafter einigen sich auf befristete Fortführung

26.06.2026 - 22:25:44 | boerse-global.de

Die EU verlängert befristet die Erlaubnis für Messenger, private Chats auf Kindesmissbrauch zu scannen. Kritiker warnen vor Überwachung.

EU-Botschafter einigen sich: WhatsApp darf weiter nach Missbrauchsmaterial suchen
WhatsApp-Scanning - Ein Smartphone-Bildschirm mit einer Nachrichten-App und digitalen Sicherheitssymbolen, vor einem unscharfen Bürohintergrund. 26.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die EU-Botschafter haben sich auf eine befristete Fortführung des Rechtsrahmens geeinigt.

Die Initiative der zyprischen Ratspräsidentschaft soll die bestehende Ausnahmeregelung für Plattformen aufrechterhalten. Sie erlaubt Anbietern, private Inhalte auf Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch (CSAM) zu scannen.

Streit zwischen Parlament und Rat

Die Entscheidung markiert eine erneute Wende in der Debatte um digitale Überwachung. Noch im März hatte sich das EU-Parlament gegen eine Verlängerung dieser Übergangsregelung ausgesprochen.

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Parlamentspräsidentin Roberta Metsola brachte das Thema wieder auf die Tagesordnung des Ministerrates. Die ursprüngliche Initiative hatte im Parlament keine Mehrheit gefunden.

Innerhalb des Parlaments regt sich Widerstand. Abgeordnete warnen: Eine kurzfristige Verlängerung könnte die ohnehin komplexen Verhandlungen über einen dauerhaften Rechtsrahmen weiter erschweren.

Bereits am Montag ist der nächste Trilog angesetzt. Dann beraten Vertreter von Parlament, Rat und Kommission über die weitere Ausgestaltung der Verordnung.

Deutsche Position unter Beschuss

Auch die Haltung der Bundesregierung steht in der Kritik. Justizministerin Hubig äußerte öffentlich Bedenken gegen anlasslose Scans.

Interne Dokumente legen jedoch nahe: Die deutsche Regierung unterstützt das Vorhaben auf EU-Ebene.

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Die Relevanz des Themas für die Strafverfolgung unterstreichen aktuelle BKA-Zahlen. Die Behörde erhält monatlich mehr als 10.000 freiwillige Meldungen von Technologieunternehmen zu Verdachtsfällen von Kindesmissbrauch.

Befürworter betonen die Notwendigkeit, bestehende Instrumente nicht auslaufen zu lassen. Solange keine endgültige Einigung über eine dauerhafte Verordnung erzielt wurde, müsse die Gefahrenabwehr im digitalen Raum gesichert bleiben.

Kritiker hingegen befürchten: Die befristete Verlängerung ebnet den Weg für eine weitreichende Überwachung digitaler Kommunikation.

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