Wittekindshof-Prozess: Bewohner soll 209 Tage eingesperrt gewesen sein
Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 22:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die juristische Aufarbeitung mutmaßlicher Übergriffe in der Diakonischen Stiftung Wittekindshof in Bad Oeynhausen beleuchtet schwerwiegende Missstände in der Behindertenhilfe. Vor dem Landgericht Bielefeld müssen sich vier ehemalige Mitarbeiter einer Wohngruppe für Menschen mit Behinderung verantworten. Die Anklage wirft ihnen systematische Übergriffe und Freiheitsberaubung in fast 200 Fällen im Tatzeitraum von 2014 bis 2019 vor.
Anklagepunkte und personelle Zuständigkeiten
Auf der Anklagebank sitzen drei ehemalige leitende Angestellte sowie ein Mediziner im Alter von 53 bis 73 Jahren: Dietmar S. (62), Sabine H. (59), Martina B. (53) und der Psychiater Dr. Conrad Richard P. (73). Die Vorwürfe lauten auf Freiheitsberaubung, Beihilfe sowie gefährliche Körperverletzung.
Die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft umfasst 367 Seiten. Allein die Verlesung der über 150 Seiten starken Anklage dauerte fast drei Stunden und beschrieb detailliert die Vorkommnisse in der Wohngruppe.
Die Delikte verteilen sich unterschiedlich auf die Beschuldigten: Von den fast 200 angeklagten Taten zwischen 2014 und 2019 werden Dietmar S. 170 Fälle und Martina B. 34 Fälle zugeordnet. Die Staatsanwaltschaft hatte zeitweise gegen 165 Beschuldigte ermittelt; die Verfahren gegen rund 160 Pflegekräfte wurden jedoch eingestellt.
Fixierungen, Reizgas und monatelange Isolation
Im Zentrum der Anschuldigungen steht ein Raum ohne Einrichtungsgegenstände, der als Auszeitraum diente. Den Ermittlungen zufolge wurden Bewohner dort beinahe täglich eingesperrt, stunden- oder tagelang fixiert und teils mit Reizgas behandelt. Der Einsatz dieses Reizgases ist Gegenstand von 21 angeklagten Fällen.
Was vor dem Landgericht Bielefeld verhandelt wird, betrifft jede Einrichtung, die Menschen mit Behinderung betreut: Der Vorwurf lautet auf Freiheitsberaubung in fast 200 Fällen über fünf Jahre. Für Leitungskräfte heißt das, die eigene Praxis jetzt zu prüfen — bevor eine Aufsicht oder ein Angehöriger es tut. Unser kostenloser Leitfaden bündelt die entscheidenden Prüfschritte. Leitfaden zu freiheitsentziehenden Maßnahmen jetzt anfordern
Die Anklage dokumentiert zudem extreme Zeiträume des Freiheitsentzugs: Ein Bewohner war 209 Tage am Stück in dem Raum eingesperrt, andere litten unter ununterbrochenen Isolierungen von 30 bis 60 Tagen.
Politische Reformen und Argumentation der Verteidigung
Die Vorgänge wurden im Jahr 2019 öffentlich, nachdem ein Angehöriger Hinweise gegeben hatte. Daraufhin entwickelte sich eine intensive politische Diskussion über freiheitsentziehende Maßnahmen. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen reformierte in der Folge das Wohn- und Teilhabegesetz.
Seit der Reform des Wohn- und Teilhabegesetzes in Nordrhein-Westfalen sind freiheitsentziehende Maßnahmen nur noch zulässig, wenn alle anderen Optionen ausgeschöpft sind und Bewohner, Betreuer oder Betreuungsgericht zugestimmt haben. Wer die Zustimmung nicht lückenlos dokumentiert, trägt das Haftungsrisiko persönlich. Unser kostenloser Leitfaden zeigt, wie Sie Ihre Dokumentation WTG-konform aufstellen. Jetzt WTG-konforme Dokumentation absichern
Seit dieser Gesetzesänderung sind derartige Maßnahmen nur noch zulässig, wenn sämtliche anderen Optionen ausgeschöpft sind und zudem die Bewohner selbst, deren Betreuer oder das Betreuungsgericht zugestimmt haben.
Die Verteidigung im Prozess bezweifelt das Vorliegen eines Rechtsverstoßes und argumentiert damit, dass die rechtlichen Vorgaben erst als Reaktion auf diesen Fall verschärft worden seien. Für das Verfahren vor dem Landgericht Bielefeld sind mehr als zehn Termine geplant; der Prozess soll bis Anfang 2027 dauern.
