ZAK-Entscheidung: Google und Perplexity als Medienintermediäre eingestuft
Veröffentlicht am: 21.07.2026 um 23:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat Google und Perplexity AI als Medienintermediäre eingestuft – ein Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen für die digitale Medienlandschaft.
Erstmals unterwirft die deutsche Regulierungsbehörde die KI-gestützten Suchfunktionen der beiden Tech-Konzerne den strengen Vorgaben des Medienstaatsvertrags. Die am 21. Juli 2026 verkündete Entscheidung markiert einen Wendepunkt im Umgang mit künstlicher Intelligenz im Suchmaschinenmarkt.
Verstöße gegen Transparenz und Neutralität
Bereits am 14. Juli 2026 hatte die ZAK festgestellt: Google AI Overviews und Perplexity AI agieren nicht als neutrale Vermittler, sondern als aktive Inhalteanbieter. Damit entfallen für beide Dienste die Haftungsprivilegien des europäischen Digital Services Act (DSA).
Die Vorwürfe wiegen schwer. Die ZAK moniert Verstöße gegen Transparenzpflichten und das Diskriminierungsverbot. Konkret habe Googles KI-Suche die Sichtbarkeit journalistischer Inhalte beeinträchtigt. Perplexity wiederum wird vorgeworfen, keinen gesetzlichen Vertreter für Deutschland benannt zu haben. Beide Unternehmen müssen die Mängel nun beheben. Google hat bereits angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Verfügung einzuleiten – die Einspruchsfrist beträgt einen Monat.
Dramatische Folgen für Verlage
Die Regulierung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem KI-integrierte Suchmaschinen das Surfverhalten grundlegend verändern. Branchenstudien belegen: Googles KI-Übersichten führen zu einem massiven Anstieg sogenannter Zero-Click-Suchen – Nutzer erhalten Antworten direkt auf der Ergebnisseite, ohne externe Websites zu besuchen.
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Die Zahlen sind alarmierend. Die Klickraten für Top-Websites sind um rund 58 Prozent eingebrochen. Nachrichtenverlage verzeichnen Traffic-Verluste zwischen 50 und 60 Prozent. Besonders betroffen: Anleitungsinhalte mit Rückgängen von 35 bis 45 Prozent. Die finanziellen Folgen für die Medienbranche sind existentiell – einige Verlage melden Werbeeinbußen von 40 bis 70 Prozent, ähnliche Einbrüche bei Affiliate-Erlösen.
Der Bundesverband Unabhängiger Verlage reichte am 20. Juli 2026 eine Beschwerde bei der EU-Kommission ein. Der Vorwurf: Google missbrauche seine Marktmacht, indem es Inhalte Dritter für KI-Zusammenfassungen nutze, ohne Traffic an die Originalquellen zurückzuleiten.
EU-Kommission erzwingt Öffnung
Die deutsche Regulierungsentscheidung fügt sich nahtlos in die europäischen Bemühungen ein, die Dominanz der Tech-Riesen zu brechen. Am 16. Juli 2026 erließ die EU-Kommission zwei Beschlüsse auf Basis des Digital Markets Act (DMA), die den Wettbewerb bei KI-Assistenten und Suchdiensten stärken sollen.
Google muss künftig elf zentrale Android-Funktionen für konkurrierende KI-Assistenten öffnen – darunter den Home-Button, die Sprachaktivierung per „Hotword" und den Zugriff auf Google-Apps. Die Umsetzung erfolgt gestaffelt: Mit Android 18 bis August 2027, with Android 19 bis August 2028. Bereits ab Januar 2027 muss Google zudem anonymisierte Suchdaten mit Wettbewerbern teilen. Das Unternehmen warnt vor Datenschutzrisiken, die Kommission verweist auf Googles Marktanteil von 90 Prozent im europäischen Suchmaschinenmarkt.
Neue Kennzeichnungspflichten ab August
Die Regulierungswelle rollt weiter. Die EU-Kommission veröffentlichte kürzlich Leitlinien zur KI-Kennzeichnung gemäß Artikel 50 des AI Act. Ab dem 2. August 2026 müssen Anbieter KI-generierte Inhalte mit Wasserzeichen oder Metadaten versehen. Ausnahmen gelten für redaktionell geprüfte Inhalte. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des globalen Jahresumsatzes. Bestehende Systeme haben eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
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Auch beim Thema Bewertungstransparenz gerät Google unter Druck. Seit April 2026 zeigt das Unternehmen an, wenn Rezensionen zu Restaurants oder Hotels wegen Verleumdung gelöscht wurden. Stichproben zufolge sind in deutschen Großstädten bis zu 30 Prozent der Betriebe betroffen. Während Branchenverbände die Transparenz begrüßen, warnen Verbraucherschützer vor Missbrauchsmöglichkeiten und undurchsichtigen Löschverfahren.
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