Zeit statt Geld: 2,5 Millionen können bis 1. September wÀhlen
Veröffentlicht am: 24.07.2026 um 03:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Rund 2,5 Millionen BeschĂ€ftigte bei Bund und Kommunen stehen vor einer wichtigen Entscheidung. Das Modell âZeit statt Geldâ erlaubt es ihnen, Teile ihrer Jahressonderzahlung in zusĂ€tzliche freie Tage umzuwandeln. Die Frist lĂ€uft â und die SĂ€tze steigen.
Bis zu drei Extra-Urlaubstage pro Jahr
Die tarifliche Neuregelung basiert auf § 29a TVöD. BeschĂ€ftigte können bis zu drei Urlaubstage pro Jahr erwerben, indem sie auf Teile ihrer Sonderzahlung verzichten. Wer fĂŒr das kommende Jahr umwandeln will, muss sich bis zum 1. September 2026 entscheiden. Wer die Frist verpasst, kann das Wahlrecht erst wieder im ĂŒbernĂ€chsten Jahr nutzen.
Die Bewertung ist klar geregelt: Ein Urlaubstag entspricht einem Verzicht auf rund 5,4 Prozent der Jahressonderzahlung. Das Modell soll die individuelle Zeitautonomie erhöhen.
Allerdings gibt es Ausnahmen. BeschĂ€ftigte in kommunalen Heimen (Entgeltgruppen S2 bis S9) sind von der Umwandlung ausgeschlossen. Sie erhalten stattdessen eine erhöhte Sonderzahlung von 90 Prozent. FĂŒr die meisten TarifbeschĂ€ftigten ist zudem ab 2027 generell ein zusĂ€tzlicher Urlaubstag vorgesehen.
Höhere Sonderzahlungen ab November
Parallel zur Wahloption steigen die SĂ€tze fĂŒr die Jahressonderzahlung, die ĂŒblicherweise im November ausgezahlt wird. Beim Bund gibt es eine Staffelung nach Entgeltgruppen:
- EG 1 bis 8: von 90 auf 95 Prozent
- EG 9a bis 12: von 80 auf 90 Prozent
- EG 13 bis 15: von 60 auf 75 Prozent
Im kommunalen Bereich (VKA) gilt ein einheitlicher Satz von 85 Prozent fĂŒr alle Entgeltgruppen. Sonderregeln gelten fĂŒr KrankenhĂ€user und Pflegeeinrichtungen. Dort erhalten BeschĂ€ftigte der Gruppen EG 1 bis 8 kĂŒnftig 90 Prozent, die Gruppen EG 9a bis 15 bekommen 85 Prozent.
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Bund vs. Kommunen: Unterschiedliche Verfallregeln
Trotz der vereinheitlichten Tarifstruktur gibt es einen entscheidenden Unterschied. Beim Bund werden Umwandlungstage, die bis zum 31. MĂ€rz des Folgejahres nicht genommen wurden, finanziell ausgeglichen. Im kommunalen Bereich verfallen diese Tage ersatzlos.
Die Differenz spiegelt die unterschiedlichen fiskalischen AnsÀtze wider. Der Bund setzt auf Abgeltung, die Kommunen drÀngen auf tatsÀchlichen Freizeitausgleich innerhalb des Kalenderjahres.
Beamte: Verzögerungen und lÀngere Arbeitszeiten
Die Tarifentwicklung wirkt indirekt auf die Beamtenbesoldung. Ein geplantes Bundesalimentationsgesetz befindet sich in der Ressortabstimmung â mit Nachzahlungen rĂŒckwirkend ab 2021. Regional zeigen sich Verzögerungen: In Bayern wird die erste Erhöhung von 2,82 Prozent erst zum 1. Oktober 2026 wirksam.
Gleichzeitig steigt die Arbeitsbelastung. Hamburg und Brandenburg haben die Wochenarbeitszeit fĂŒr Beamte auf 41 Stunden erhöht, um die Besoldungsanpassungen zu finanzieren. In Bremen gilt die 41-Stunden-Woche seit dem 22. April 2026 â mit Ausnahmen fĂŒr Schichtdienst und Schwerbehinderte.
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Reformpaket: Mehr Befristung, weniger Krankschreibung
Ein im Juli 2026 vorgestelltes Reformpaket der Bundesregierung mit dem Titel âProgramm fĂŒr Aufschwung und BeschĂ€ftigungâ sieht weitreichende Ănderungen im Arbeitsrecht vor. Geplant sind unter anderem:
- Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf bis zu 48 Monate bei Neueinstellungen
- EinfĂŒhrung einer Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag
- Abschaffung der telefonischen Krankschreibung
In Köln und DĂŒsseldorf wird zudem die jĂ€hrliche LeistungsprĂ€mie fĂŒr Beamte ab 2027 gestrichen. Das soll die finanziellen SpielrĂ€ume der Kommunen entlasten.
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