Zuckerabgabe, GetrÀnke

Zuckerabgabe auf GetrÀnke: Acht BranchenverbÀnde fordern den Stopp

Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 20:41 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung hat die Abgabe beschlossen; acht WirtschaftsverbĂ€nde verlangen Änderungen, wĂ€hrend die Bundestagsentscheidung noch aussteht.
Industrielle AbfĂŒllanlage mit Edelstahlrohren in einer sterilen Umgebung. Illustration mit AI erstellt.

Die PlĂ€ne fĂŒr eine Sonderabgabe auf zuckerhaltige ErfrischungsgetrĂ€nke stoßen auf zunehmenden Protest der betroffenen Branchen. Acht VerbĂ€nde der Lebensmittel- und GetrĂ€nkewirtschaft – darunter der DBB, BV GFGH, BVE, VdF, VDGE, VDM, die Privaten Brauereien sowie die wafg – bĂŒndeln ihren Widerstand in einer gemeinsamen Kampagne.

Mittels Plakaten und Handzetteln in GetrĂ€nkefachmĂ€rkten sowie Anzeigen in Onlinemedien warnen die VerbĂ€nde davor, dass eine solche Steuer die Verbraucher nicht schlanker, sondern lediglich Ă€rmer mache. Sie fordern daher die vollstĂ€ndige Aufgabe des Vorhabens oder zumindest eine grundlegende Überarbeitung der RegierungsplĂ€ne. Zudem bezeichnen die Branchenvertreter den anvisierten Starttermin zum 1. Juli 2027 als nicht realistisch.

Die PlÀne der Bundesregierung im Detail

Das Bundeskabinett hat die EinfĂŒhrung der Abgabe beschlossen, wobei die endgĂŒltige Entscheidung im Bundestag fĂŒr Ende November vorgesehen ist. Nach den PlĂ€nen der Bundesregierung sollen Hersteller eine gestaffelte Abgabe auf ErfrischungsgetrĂ€nke zahlen, die mindestens 5 Gramm Gesamtzucker je 100 Milliliter aufweisen.

FĂŒr Produkte mit einem Gehalt von 5 bis unter 8 Gramm Zucker werden 26 Cent pro Liter fĂ€llig, ab 8 Gramm Zucker steigt die Abgabe auf 32 Cent pro Liter. Nach diesen Vorgaben wĂŒrde beispielsweise fĂŒr Coca-Cola mit einem Gehalt von 10,6 Gramm je 100 Milliliter der Satz von 32 Cent pro Liter gelten, wĂ€hrend fĂŒr Fanta mit 7,6 Gramm Zucker 26 Cent pro Liter anfallen.

Von der Abgabe ausgenommen bleiben laut Bundesregierung Alkohol, alkoholfreie Biere, Weine und Cocktails, Milchprodukte sowie reine Frucht- und GemĂŒsesĂ€fte, ungesĂŒĂŸte Schorlen und zuckerfreie Zero-GetrĂ€nke mit SĂŒĂŸungsmitteln.

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FĂŒr kleinere Hersteller mit einer Jahresproduktion von bis zu 1 Million Litern ist eine Befreiung vorgesehen, fĂŒr die allerdings noch die Zustimmung der EuropĂ€ischen Union aussteht. Die Bundesregierung begrĂŒndet die Maßnahme mit jĂ€hrlichen Gesundheitskosten von ĂŒber 2 Milliarden Euro infolge des Konsums zuckerhaltiger GetrĂ€nke.

Auf der Einnahmenseite rechnet der Bund mit 690 Millionen Euro im Jahr 2028 und 925 Millionen Euro im Jahr 2029; in den Folgejahren werden 875 bis 890 Millionen Euro jÀhrlich erwartet. Die Mittel sollen zur Stabilisierung der KrankenversicherungsbeitrÀge eingesetzt werden.

Kritik aus der Wirtschaft und politische Forderungen

In der Wirtschaft löst das Vorhaben erhebliche Bedenken aus. WAFG-Chef Detlef Groß erwartet durch die Abgabe spĂŒrbar höhere Verbraucherpreise. Auch der GetrĂ€nkehersteller Hassia, zu dem unter anderem Marken wie Vita Cola und Bionade gehören, bezeichnet den avisierten Start zum 1. Juli 2027 als nicht praktikabel und verweist darauf, dass ursprĂŒnglich der 1. Januar 2028 im GesprĂ€ch gewesen sei. Der Zentralverband des Deutschen BĂ€ckerhandwerks warnt ebenfalls vor steigenden Kosten und zusĂ€tzlichen bĂŒrokratischen Lasten.

UnterstĂŒtzung fĂŒr Nachbesserungen kommt aus Teilen der Politik. Unionsfraktionschef Thorsten Frei fordert Übergangsfristen fĂŒr die GetrĂ€nkehersteller, um ihnen die Anpassung von Rezepturen zu ermöglichen.

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Ohne entsprechende Fristen drohten höhere Preise, Nachteile im Wettbewerb sowie ein Verlust von ArbeitsplĂ€tzen; zudem dĂŒrften keine neuen Verwaltungsstellen entstehen. CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann drĂ€ngt ebenfalls auf eine terminliche Verschiebung und fordert einen Start erst Anfang 2028 statt im Juli 2027.

UnterstĂŒtzung durch VerbraucherschĂŒtzer und internationale Vergleiche

Zuspruch erhĂ€lt der Kabinettsbeschluss hingegen vom Verbraucherzentrale Bundesverband, der die Initiative der Bundesregierung begrĂŒĂŸt. BefĂŒrworter betonen den gesundheitspolitischen Nutzen der Maßnahme: Ein Kommentar der tageszeitung (taz) hebt hervor, dass die Abgabe ein Instrument gegen gesundheitliche Ungleichheit darstelle, da sozial benachteiligte Gruppen ĂŒberdurchschnittlich viele zuckerhaltige GetrĂ€nke konsumierten und hĂ€ufiger von Adipositas und Typ-2-Diabetes betroffen seien.

Als Beleg dient der Verweis auf Großbritannien, wo eine Ă€hnlich gestaffelte Abgabe seit 2018 gilt und der Zuckergehalt betroffener GetrĂ€nke bis zum Jahr 2024 im Schnitt um nahezu die HĂ€lfte zurĂŒckgegangen ist.

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