Zuckersteuer: Bundesärztekammer fordert gestaffelte Abgabe auf Softdrinks
Veröffentlicht am: 03.10.2026 um 04:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die gesundheitspolitische Diskussion über steuerliche Lenkungsinstrumente im Ernährungsbereich gewinnt an Schärfe. Die Bundesärztekammer fordert die Bundesregierung auf, eine gestaffelte Abgabe auf zuckergesüßte Getränke zügig umzusetzen.
Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, verweist auf seit Jahren zunehmendes Übergewicht, Adipositas und Typ-2-Diabetes in der Bevölkerung, wovon Kinder und Jugendliche besonders betroffen seien. Die Abgabe sei als präventives Instrument und nicht als Strafmaßnahme zu verstehen, wobei der gesundheitliche Nutzen und nicht die Höhe der Steuereinnahmen als Maßstab dienen müsse.
Gesundheitliche Risiken und internationale Erfahrungen
Die Bundesärztekammer warnt vor Adipositas, Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Problemen als schweren Belastungen für Gesundheitssystem und Pflege. Zuckerhaltige Getränke gelten dabei als wesentlicher Treiber, da flüssiger Zucker kein langanhaltendes Sättigungsgefühl erzeugt.
Bereits im Jahr 2025 hatte Reinhardt vor einer riesigen Welle von Diabetikern bei Kindern und Jugendlichen gewarnt. Zudem zeigte eine Beobachtungsstudie aus dem Jahr 2021, dass ein hoher Zuckerkonsum in jungen Jahren das Entstehen von Darmkrebs im Erwachsenenalter begünstigen kann. Zucker gilt überdies als Hauptursache von Karies.
In Deutschland konsumieren die Bürger täglich bis zu 100 Gramm Zucker und liegen damit deutlich über den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation. Männer nehmen im Schnitt 78 Gramm pro Tag zu sich, Frauen 61 Gramm pro Tag.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene trinken täglich fünf- bis zehnmal mehr zuckergesüßte Getränke als ältere Menschen. Freiwillige Selbstverpflichtungen der Industrie stuft die Bundesärztekammer als unzureichend ein und hält verbindliche gesetzliche Vorgaben für überfällig.
Als internationales Vorbild nannte die Bundesärztekammer am 1. Oktober 2026 Großbritannien, wo eine gestaffelte Softdrink-Abgabe bereits vor ihrem Inkrafttreten dazu geführt habe, dass Hersteller Rezepturen änderten und den Zuckergehalt verringerten.
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Politischer Konflikt um Gesetzentwurf und Steuermodelle
Auf politischer Ebene ist die Maßnahme jedoch ins Stocken geraten. Das Bundeskanzleramt stoppte vorerst einen Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil, da dieser vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit abwich und als nicht mehrheitsfähig eingestuft wurde.
Der Entwurf des Finanzministeriums sah eine Steuer für Getränke ab 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter vor, mit Stufen von 32 Cent ab 7 Gramm und 38 Cent ab 10 Gramm pro Liter. Zero-Getzers-Getränke, Pflanzenmilch, ungezuckerte Säfte und Schorlen sowie alkoholfreies Bier und Wein sollten von der Steuer ausgenommen bleiben.
Das Finanzministerium kalkulierte mit jährlichen Einnahmen von rund 1 Milliarde Euro beziehungsweise 1,2 Milliarden Euro, bei erwarteten 945 Millionen Euro im ersten Jahr, 1,155 Milliarden Euro im zweiten Jahr und einem Anstieg auf bis zu 1,18 Milliarden Euro bis 2031. Zugleich sollten Gesundheitskosten um 3,5 Milliarden Euro sinken.
Die Finanzkommission Gesundheit hatte dagegen lediglich zwei Stufen ab 5 Gramm mit rund 26 Cent und ab 8 Gramm mit 32 Cent pro Liter vorgeschlagen, was ab 2028 zu jährlichen Einnahmen von rund 450 Millionen Euro führen sollte.
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Kontroverse Positionen in Politik und Wirtschaft
Der gestoppte Entwurf stößt auf gegensätzliche Reaktionen. Vertreter von SPD und Grünen, darunter Christos Pantazis und Johannes Wagner, sowie die Vorsitzende des Marburger Bundes, Susanne Johna, und Luise Molling von der Organisation Foodwatch fordern ein Festhalten an der Steuer.
Dagegen formiert sich Widerstand in der Unionsfraktion und mehreren Bundesländern, wobei unter anderem Hessens Ministerpräsident Boris Rhein die Belastung kritisierte.
Getränkehersteller warnen vor spürbaren Mehrkosten, da für einen Zwölf-Liter-Kasten klassischer Cola ab Juli 2027 mehr als fünf Euro zusätzlich angefallen wären. Produzenten von Limonaden, Eistees und Energydrinks äußerten deutliche Kritik, während der Hersteller Fritz-Kola vor einem Bürokratiemonster warnte.
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten rief für den 8. Oktober zu einer Kundgebung vor dem Bundesfinanzministerium auf. Der Bundeshaushalt soll in vier Wochen durch den Bundestag beschlossen werden; ohne die Abgabe fehlt es bislang an Mitteln zur Gegenfinanzierung des Gesundheitsfonds.
