Zuzahlungen steigen auf 15 Euro: Apotheken fordern Entlastung vom Inkasso
Veröffentlicht am: 02.09.2026 um 20:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im Rahmen des im September 2026 stattfindenden Deutschen Apothekertages (DAT) zeichnet sich eine deutliche VerschĂ€rfung der standespolitischen Forderungen ab. Im Zentrum der Debatte steht die Entlastung des pharmazeutischen Personals von administrativen TĂ€tigkeiten, die ĂŒber die eigentliche Gesundheitsversorgung hinausgehen. Insbesondere die Funktion der Apotheken als Einzugsstelle fĂŒr KrankenkassenbeitrĂ€ge wird zunehmend kritisch bewertet.
Administrative Belastung durch Inkasso-TĂ€tigkeiten
Die deutschen Apotheken fordern eine grundlegende Befreiung von Aufgaben, die sie als versicherungsfremdes Inkasso-GeschĂ€ft definieren. Konkret geht es um das Eintreiben von Zuzahlungen sowie die Abwicklung von Herstellerrabatten fĂŒr die gesetzlichen Krankenkassen (GKV).
Datenerhebungen verdeutlichen die finanzielle Dimension dieser TĂ€tigkeit: Im Jahr 2024 zogen die Apotheken insgesamt 2,6 Milliarden Euro an Zuzahlungen fĂŒr die Kassen ein. Dies entspricht einem Durchschnittswert von 3,30 Euro pro abgegebener Arzneimittelpackung.
In entsprechenden AntrĂ€gen zum DAT wird vorgeschlagen, dass Krankenkassen diese Zuzahlungen kĂŒnftig eigenstĂ€ndig einziehen und Herstellerrabatte direkt abrechnen sollen.
ErgĂ€nzend fordern ApothekerverbĂ€nde eine angemessene VergĂŒtung fĂŒr den verbleibenden Aufwand beim Zuzahlungseinzug sowie eine Echtzeit-PrĂŒfung der Zahlungsverpflichtungen ĂŒber das E-Rezept. Eine entsprechende Anpassung des Sozialgesetzbuches (SGB V) wird als notwendiger Schritt zur rechtlichen Absicherung dieser Forderungen angesehen.
Wettbewerbsverzerrungen und Versandhandel
Ein wesentlicher Aspekt der aktuellen Diskussion ist der Wettbewerb mit dem Arzneimittel-Versandhandel. Apotheker kritisieren in offenen Briefen, dass auslÀndische Versandapotheken durch den Verzicht auf Zuzahlungen die geltende Preisbindung umgehen und sich so einen unfairen Marktvorteil verschaffen.
Die Vor-Ort-Apotheken dringen daher auf ein striktes Verbot des Zuzahlungserlasses fĂŒr Versender, um die Gleichbehandlung im Markt sicherzustellen. Einige AntrĂ€ge gehen so weit, ein grundsĂ€tzliches Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln (Rx) zu fordern, sofern die Einhaltung der Preisregeln nicht flĂ€chendeckend garantiert werden kann.
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Gesetzlicher Rahmen und wirtschaftliche Auswirkungen
Die strukturellen Rahmenbedingungen haben sich durch das am 10. Juli 2026 vom Bundestag beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) massiv verĂ€ndert. Das Gesetz sieht Einsparungen in Höhe von rund 18,8 Milliarden Euro bis zum Jahr 2027 vor. FĂŒr Versicherte bedeutet dies unter anderem steigende Zuzahlungen bei Medikamenten, die sich nun in einem Rahmen von 7,50 Euro bis 15 Euro bewegen.
Bereits seit dem 1. Juli 2026 ist zudem eine Apothekenreform in Kraft, die den Pharmazeuten erweiterte Befugnisse einrÀumt, etwa bei der Abgabe bestimmter Notfallmedikamente ohne vorheriges Rezept.
WĂ€hrend die Apothekerschaft diese Erweiterung als Aufwertung ihres Berufsstandes begrĂŒĂt, Ă€uĂert die Ărzteschaft weiterhin Skepsis. Hintergrund dieser ReformbemĂŒhungen sind das anhaltende Apothekensterben sowie ein drohender Mangel in der hausĂ€rztlichen Versorgung.
Neue Rollen in der PrÀvention und Industriekritik
Parallel zu den wirtschaftlichen Forderungen positionieren sich die Apotheken verstĂ€rkt als Akteure der PrimĂ€rprĂ€vention. Seit Juli 2026 sieht eine PrĂ€ventionsoffensive des Bundesministeriums fĂŒr Gesundheit (BMG) vor, Apotheken stĂ€rker in Impfprogramme einzubinden, insbesondere bei Impfungen fĂŒr Erwachsene ab 18 Jahren.
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Ein entsprechendes Konzeptpapier weist darauf hin, dass Volkskrankheiten jĂ€hrliche Kosten von ĂŒber 175 Milliarden Euro verursachen. Ein konkreter Gesetzesvorschlag zur weiteren StĂ€rkung der PrĂ€vention wird fĂŒr Anfang 2027 erwartet.
Aus der pharmazeutischen Industrie kommt derweil verhaltene Kritik an den aktuellen SparmaĂnahmen. Der HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Dr. Kai Joachimsen, bezeichnete die Kritik am GKV-BStabG zwar als berechtigt, wertete es jedoch als positives Signal, dass das Ministerium ĂŒber Ănderungen am Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) diskutiere.
Auch Dorothee Brakmann, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrerin von Pharma Deutschland, mahnte die negativen Folgen des StabilitĂ€tsgesetzes an, begrĂŒĂte jedoch die Fortsetzung des Pharmadialogs, zu dem das Ministerium fĂŒr den 3. September 2026 eingeladen hat. Kritisiert werden vor allem die zunehmende KomplexitĂ€t bei Zulassungsverfahren und die Doppelbelastung durch neue EU-Regulierungen.
