Zytostatika-Vergabe, Gesundheitsausschuss

Zytostatika-Vergabe: Gesundheitsausschuss hört Experten am 7. Oktober an

Veröffentlicht am: 03.10.2026 um 00:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Onkologische VerbĂ€nde und Branchenvertreter lehnen die geplante RĂŒckkehr zu Ausschreibungen ab und verweisen auf frĂŒhere Fehler und EngpĂ€sse.

Zytostatika-Ausschreibungen: FachverbÀnde warnen vor Versorgungsrisiken
Steriler Reinraum in einer spezialisierten Apotheke mit Edelstahleinrichtungen und medizinischer Infrastruktur. Illustration mit AI erstellt.

Im Zuge anstehender Gesetzgebungsverfahren warnen onkologische FachverbĂ€nde und Branchenvertreter vor der WiedereinfĂŒhrung von Ausschreibungen fĂŒr patientenindividuell hergestellte Zytostatika.

WĂ€hrend der Gesetzgeber ĂŒber ÄnderungsantrĂ€ge zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz im Rahmen der Notfallreform Einsparungen anstrebt, verweisen Mediziner und Pharmazeuten auf frĂŒhere Erfahrungen mit QualitĂ€tsmĂ€ngeln und LieferengpĂ€ssen. Gleichzeitig beeinflussen strukturelle VerĂ€nderungen in der Krankenhauslandschaft die Versorgungssicherheit bei komplexen onkologischen Behandlungen.

Dokumentierte FehlerhĂ€ufigkeit bei frĂŒheren Ausschreibungen

Im Mittelpunkt der aktuellen Bedenken stehen Erfahrungswerte aus frĂŒheren Ausschreibungsphasen. Der Berufsverband der Niedergelassenen HĂ€matologen und Onkologen (BNHO) warnt vor einer RĂŒckkehr zu diesen Verfahren, die 2009 eingefĂŒhrt, ab 2016 breit angewandt und 2017 aus VersorgungsgrĂŒnden wieder abgeschafft wurden. BNHO-Chef Thomas Illmer betonte, das Modell bereite große Sorge.

Dabei stĂŒtzt sich die Kritik unter anderem auf historische Erhebungen: Laut einer WINHO-Erhebung aus dem Jahr 2016 kam es bei Ausschreibungsapotheken zu durchschnittlich 0,3 Fehlerereignissen pro Tag. Bei den zuvor versorgenden Apotheken lag dieser Wert hingegen bei unter 0,05 Ereignissen pro Tag.

Der Verband warnt gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft fĂŒr HĂ€matologie und Medizinische Onkologie (DGHO), dass Praxen je nach Krankenkasse mit unterschiedlichen Apotheken kooperieren mĂŒssten, sollte das Modell wieder aufleben. Beide VerbĂ€nde fordern den Gesetzgeber auf, auf das Vorhaben zu verzichten.

Widerstand aus Apothekerschaft und pharmazeutischer Industrie

Auch die pharmazeutische Industrie und ApothekerverbĂ€nde lehnen exklusive Vergabemodelle ab. BPI-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Kai Joachimsen erklĂ€rte, Zytostatika seien keine Ware von der Stange.

Preisdruck und ExklusivvertrÀge schafften keine zusÀtzlichen ProduktionskapazitÀten, weshalb der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) die Beibehaltung des seit 2017 geltenden Verbots fordert. Aus der Pharmaindustrie wird zudem vor Marktverengung, Ausfallrisiken bei einzelnen Vertragspartnern und Therapieverzögerungen gewarnt.

Der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Hans-Peter Hubmann, warnt vor einer Marktkonzentration auf wenige Apotheken. Ausschreibungen zerstörten bewÀhrte Strukturen und schwÀchten die wohnortnahe Versorgung.

Der ThĂŒringer Apothekerverband (ThAV) und die Landesapothekerkammer ThĂŒringen (LAKT) wiesen in einem Schreiben an Mitglieder des Gesundheitsausschusses darauf hin, dass bundesweit nur noch rund 250 hoch spezialisierte Apotheken existieren. Diese stellen neben Zytostatika auch parenterale Schmerzlösungen, ErnĂ€hrungslösungen sowie Infusionen mit Antibiotika und Virostatika her.

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Die geplanten ÄnderungsantrĂ€ge zum Beitragssatzstabilisierungsgesetz sollen apothekenbezogene Ausschreibungen fĂŒr Zytostatika wieder erlauben — FachverbĂ€nde warnen vor genau den QualitĂ€tsmĂ€ngeln und LieferengpĂ€ssen, die 2017 zur Abschaffung des Modells fĂŒhrten. Wer als Praxis oder Apotheke Stellung beziehen will, braucht belastbare Argumente statt BauchgefĂŒhl. Kostenlosen Argumentationsleitfaden anfordern

Gesetzliche PlÀne und finanzielle Einordnungen

Hintergrund der Debatte sind Beratungen ĂŒber ÄnderungsantrĂ€ge zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das im Rahmen der fĂŒr 2027 geplanten Notfallreform beraten wird. Der Gesundheitsausschuss hat fĂŒr den 7. Oktober eine Anhörung angesetzt.

Die AntrĂ€ge sehen vor, in Paragraph 129 SGB V apothekenbezogene Ausschreibungen fĂŒr Zytostatika und in den Paragraphen 126 und 127 fĂŒr Hilfsmittel wieder zu erlauben. Zudem sind dort unter anderem ein Abschlag von 3 Prozent auf Hilfsmittelversorgungen fĂŒr 2027 und 2028 sowie Neuregelungen bei Medizinal-Cannabis, Verwaltungskosten und digitalen Gesundheitsanwendungen vorgesehen.

Finanziell hatte die Finanzkommission Gesundheit im FrĂŒhjahr 2026 ein jĂ€hrliches Einsparvolumen von 200 bis 300 Millionen Euro durch Ausschreibungen angenommen. Nach Berechnungen von Experten im Auftrag der ehemaligen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sollten etwa 200 Millionen Euro jĂ€hrlich eingespart werden.

DemgegenĂŒber betonen Fachkreise Einsparungen auf anderem Weg: Nach einem Schiedsspruch vom 9. September 2026 traten zum 1. Oktober neue Preise der Hilfstaxe in Kraft. Durch die Weitergabe von Herstellerrabatten an die Krankenkassen erwartet der DAV Einsparungen von rund 160 Millionen Euro beziehungsweise mehr als 160 Millionen Euro jĂ€hrlich.

Simone Borchardt, gesundheitspolitische Sprecherin der Union, erklĂ€rte, sie nehme die Sorgen der Apotheken ernst; die Versorgungssicherheit mĂŒsse auch bei Einsparungen gewĂ€hrleistet bleiben.

Parallele Strukturreformen in den BundeslÀndern

WĂ€hrend auf Bundesebene ĂŒber Vertriebswege diskutiert wird, verĂ€ndern sich regional die stationĂ€ren Strukturen fĂŒr Krebspatienten. Das Hessische Gesundheitsministerium legte auf Basis des 260 Seiten umfassenden Krankenhausplans eine vorlĂ€ufige Zuweisung bundeseinheitlicher Leistungsgruppen vor, die im Dezember fĂŒr das Jahr 2027 endgĂŒltig festgelegt werden soll. Bei Notfallstandorten, Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin gibt es keine VerĂ€nderungen, wie Ministerin Diana Stolz darlegte.

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Bundesweit existieren nur noch rund 250 hoch spezialisierte Apotheken, die patientenindividuell hergestellte Zytostatika, parenterale Schmerz- und ErnĂ€hrungslösungen sowie Antibiotika-Infusionen zubereiten. Eine Marktkonzentration auf wenige Vertragspartner wĂŒrde diese wohnortnahe Struktur schwĂ€chen und das Ausfallrisiko bei einzelnen Anbietern erhöhen. Wie Sie Versorgungssicherheit gegenĂŒber KostentrĂ€gern und Politik belegbar darstellen, zeigt dieser Leitfaden. Checkliste Versorgungssicherheit jetzt sichern

Die PlĂ€ne sehen jedoch eine deutliche Spezialisierung vor: Eingriffe bei BauchspeicheldrĂŒsenkrebs sollen von 23 auf 15 Kliniken und bei Eierstockkrebs von 28 auf 15 Standorte konzentriert werden.

Operationen bei Brustkrebs reduzieren sich von 29 auf 24 HÀuser, Eingriffe der Neurochirurgie von 17 auf rund 13 und Kniegelenk-Endoprothetik von 66 auf 50 Standorte. Begleitet wird dieser Umbau durch einen hessischen Transformationsfonds mit einem Gesamtvolumen von rund 3,6 Milliarden Euro bis 2035, wovon 950 Millionen Euro aus einem Sondervermögen stammen.

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