Brasilien, Justiz

Medien: Bolsonaro «prÀventiv» festgenommen

22.11.2025 - 12:30:23

Der Ex-PrÀsident Brasiliens ist wegen versuchten Staatsstreichs zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden, das Urteil aber noch nicht rechtskrÀftig. Die Polizei nimmt ihn nun in Haft.

Brasiliens frĂŒherer PrĂ€sident Jair Bolsonaro ist mehreren Medienberichten zufolge «prĂ€ventiv» festgenommen worden. Es handele sich nicht um die Vollstreckung der vom Obersten Bundesgericht verhĂ€ngten Strafe wegen versuchten Staatsstreichs, sondern um eine Maßnahme zur «GewĂ€hrleistung der öffentlichen Ordnung», berichtete unter anderem das Nachrichtenportal «G1». Es habe «erhöhte Fluchtgefahr» bestanden, da Bolsonaro gegen die Auflagen seiner elektronischen Fußfessel verstoßen haben soll, zitierte «G1» den Bundesrichter Alexandre de Moraes.

Bolsonaro war im September wegen versuchten Staatsstreichs zu mehr als 27 Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskrÀftig. Beobachter waren davon ausgegangen, dass er in der kommenden Woche die Haft antreten könnte.

Hintergrund: Mahnwache und Sicherheitsbedenken

Erst am Freitag hatte Bolsonaros Sohn, Senator FlĂĄvio Bolsonaro, zu einer nĂ€chtlichen Mahnwache vor dem Haus seines Vaters aufgerufen. Die Bundespolizei stufte dem «G1»-Bericht zufolge den geplanten Aufzug von AnhĂ€ngern Bolsonaros als Risiko sowohl fĂŒr Teilnehmer als auch fĂŒr EinsatzkrĂ€fte ein.

Bolsonaro wurde den Berichten zufolge gegen 6.00 Uhr (Ortszeit) in BrasĂ­lia in Gewahrsam genommen und zur Bundespolizeidirektion gebracht, wo er in einem speziellen Raum fĂŒr frĂŒhere Staats- und AmtstrĂ€ger untergebracht wurde. Der Ex-PrĂ€sident stand bereits seit August wegen VerstĂ¶ĂŸen gegen gerichtliche Auflagen unter Hausarrest.

Die Bundespolizei erklĂ€rte am Samstagmorgen, sie habe «einen Haftbefehl zur Untersuchungshaft in Übereinstimmung mit einer Entscheidung des Obersten Bundesgerichts vollstreckt», nannte den Ex-PrĂ€sidenten dabei jedoch nicht beim Namen.

Bolsonaros Verteidigung hatte am Freitag beantragt, die Strafe im Hausarrest vollziehen zu dĂŒrfen und dabei auf gesundheitliche Probleme des 70-JĂ€hrigen verwiesen.

@ dpa.de