Frankreich, Prozess (Gericht)

Gericht verurteilt Le Pen zu einem Jahr Haft mit Fußfessel

Veröffentlicht: 07.07.2026 um 14:05 Uhr, dpa.de

Nur wenige Monate vor der PrĂ€sidentschaftswahl ein Schuldspruch: FĂŒr Frankreichs Rechtsnationale Marine Le Pen ist das eine Niederlage, aber nicht unbedingt das Ende eines Traums. Wieso?

  • Das Berufungsgericht hat Marine Le Pen schuldig gesprochen. - Bild: Michel Euler/AP/dpa
    Das Berufungsgericht hat Marine Le Pen schuldig gesprochen. - Bild: Michel Euler/AP/dpa
  • Le Pen will unbedingt PrĂ€sidentin werden. (Archivbild) - Bild: Michel Euler/AP/dpa
    Le Pen will unbedingt PrÀsidentin werden. (Archivbild) - Bild: Michel Euler/AP/dpa
  • Mit einem komplizierten Urteil macht das Gericht eine Kandidatur per se nicht komplett unmöglich, sie wĂ€re aber nur sehr schwer umsetzbar. - Bild: Michel Euler/AP/dpa
    Mit einem komplizierten Urteil macht das Gericht eine Kandidatur per se nicht komplett unmöglich, sie wÀre aber nur sehr schwer umsetzbar. - Bild: Michel Euler/AP/dpa
Das Berufungsgericht hat Marine Le Pen schuldig gesprochen. - Bild: Michel Euler/AP/dpa Le Pen will unbedingt PrÀsidentin werden. (Archivbild) - Bild: Michel Euler/AP/dpa Mit einem komplizierten Urteil macht das Gericht eine Kandidatur per se nicht komplett unmöglich, sie wÀre aber nur sehr schwer umsetzbar. - Bild: Michel Euler/AP/dpa

Das Pariser Berufungsgericht hat die Rechtsnationale Marine Le Pen zu einer einjĂ€hrigen Haftstrafe mit Fußfessel verurteilt und ihr zeitweise das passive Wahlrecht entzogen. FĂŒr 15 Monate soll Le Pen das Recht verlieren, bei Wahlen anzutreten, weitere 30 Monate sind auf BewĂ€hrung ausgesetzt, teilte das Gericht mit. Ebendiese Strafe aus erster Instanz wird bereits seit Ende MĂ€rz 2025 vorlĂ€ufig angewendet und ist damit laut dem Gericht bereits verbĂŒĂŸt.

Wegen der Haftstrafe wĂ€re es mit diesem Urteil in einem Verfahren um mögliche ScheinbeschĂ€ftigung fĂŒr Le Pen dennoch nur schwer möglich, bei der französischen PrĂ€sidentschaftswahl im kommenden FrĂŒhjahr zu kandidieren.

FĂŒr Le Pen bleiben Risiken

Als entscheidendes Datum fĂŒr das Recht, sich in ein öffentliches Amt wĂ€hlen zu lassen, gilt die erste Wahlrunde. Da Le Pen bereits seit Ende MĂ€rz 2025 das passive Wahlrecht entzogen ist und die Wahl im kommenden April stattfindet, hĂ€tte sie die Buße bis dahin abgesessen, da das Gericht einen Großteil der Strafe auf BewĂ€hrung aussetzte.

Einige EinschrĂ€nkungen bleiben aber: Sollten Le Pen oder die Anklage Revision einlegen, wĂ€re das Berufungsurteil nicht rechtskrĂ€ftig. In Juristenkreisen ist umstritten, ob der fĂŒnfjĂ€hrige mit vorlĂ€ufiger Anwendung verhĂ€ngte Entzug des passiven Wahlrechts aus erster Instanz dann wieder greifen wĂŒrde. Außerdem könnte es Le Pen politisch schaden, sollte das Kassationsgericht das Berufungsurteil als zu lasch ansehen und kippen. Denn die Instanz hatte bereits angekĂŒndigt, im Falle einer Revision noch vor der Wahl eine Entscheidung zu fĂ€llen.

Und auch die verhĂ€ngte Haftstrafe könnte Le Pen einen Strich durch die Rechnung machen. Zwar sind von den verurteilten drei Jahren zwei auf BewĂ€hrung und eins darf sie zu Hause mit Fußfessel verbringen. Doch mit einer Fußfessel wĂ€re Le Pen an strikte Ausgangszeiten gebunden. Ein Wahlkampf, geprĂ€gt von zahlreichen Terminen vor Ort, wĂ€re unter diesen Bedingungen kaum vorstellbar und deshalb fĂŒr Le Pen keine Option, wie sie bereits sagte. Ob die mitunter sprunghafte Le Pen, die unbedingt PrĂ€sidentin werden will, dabei bleibt, wird sich zeigen.

Politische Gegner fĂŒrchten Le Pen mehr als ihren SchĂŒtzling

Auch wenn das Urteil fĂŒr Le Pen deutlich schlimmer hĂ€tte ausfallen können, ist es ein massiver Schlag. Zu der Haftstrafe und dem zeitweisen Verlust des passiven Wahlrechts kommt eine Geldbuße von 100.000 Euro hinzu. Immer wieder hatte Le Pen Verantwortung von sich gewiesen. Nun erklĂ€rt ein Gericht sie wenige Monate vor der fĂŒr sie so wichtigen PrĂ€sidentschaftswahl fĂŒr schuldig. Noch am Abend will die langjĂ€hrige FĂŒhrungsfigur der Partei Rassemblement National bekanntgeben, ob sie einen vierten Anlauf auf den ÉlysĂ©e-Palast nehmen wird oder nicht.

Klar ist: tritt Le Pen nicht selbst an, wird das Rassemblement National ihren politischen Ziehsohn Jordan Bardella in den Ring schicken. In den Umfragen hat der gerade einmal 30 Jahre alte Parteichef Le Pen bereits knapp ĂŒberholt. Beide liegen bei Befragungen zur ersten Runde der PrĂ€sidentschaftswahl deutlich vor möglichen Kandidaten anderer Parteien und hĂ€tten somit gute Chancen, in die Stichwahl einzuziehen.

Bardella oder Le Pen – die Personalie wird auch den Wahlkampf des Rassemblement National stark beeinflussen. Le Pen könnte sich als MĂ€rtyrerin, als Opfer der von ihr heftig angegriffenen Justiz und als Phönix auferstanden aus der Asche inszenieren. Bardella hingegen wĂŒrde das RN als einen Neuanfang darstellen. Doch ob er das Umfragehoch beibehalten könnte, ist noch schwer abzusehen. Der Jungspund ist mitunter unsicher; die politischen Gegner sind sich einig darin, dass Le Pen die deutlich gefĂ€hrlichere Gegenspielerin wĂ€re.

Vorwurf: Assistenten arbeiteten fĂŒr Partei

Abzuwarten bleibt, wie viel Profit die Partei aus dem Prozess wird ziehen können. Das Verfahren drehte sich um die mögliche ScheinbeschĂ€ftigung von Assistenten mehrerer französischer Europaabgeordneter zwischen den Jahren 2004 und 2016. Zentraler Vorwurf war, dass Abgeordnete von Le Pens mittlerweile umbenannten Partei Front National Gelder fĂŒr parlamentarische Assistenten bekamen, die aber zumindest in Teilen fĂŒr die Partei gearbeitet hĂ€tten. Das Gericht bezeichnete die Taten im Urteil als schwerwiegend. Le Pen als leitende Parteiverantwortliche hĂ€tte die Einhaltung der Regeln durchsetzen mĂŒssen.

In erster Instanz hatte ein Gericht der Rechtsnationalen das passive Wahlrecht mit sofortiger Wirkung auf fĂŒnf Jahre entzogen und sie zu einer vierjĂ€hrigen Haftstrafe, davon zwei Jahre auf BewĂ€hrung, verurteilt. Auch in Berufung hatte die Anklage gefordert, Le Pen zeitweise das passive Wahlrecht zu entziehen und sie zu einer Haftstrafe zu verurteilen. Le Pens AnwĂ€lte hatten einen Freispruch gefordert. Ihre Hoffnung wurde enttĂ€uscht, doch ob Le Pen ihren Traum davon, an Frankreichs Staatsspitze zu stehen, damit aufgibt, wird sich erst noch zeigen.

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