AGG-Reform, Kabinett

AGG-Reform: Kabinett beschneidet Sonderrechte der Kirchen

Veröffentlicht am: 14.04.2026 um 18:32 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung verschĂ€rft die Kirchenklausel im AGG und verlĂ€ngert Fristen fĂŒr Betroffene. Die Reform stĂ€rkt den Schutz vor Diskriminierung am Arbeitsmarkt.
AGG-Reform: Kabinett beschneidet Sonderrechte der Kirchen Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesregierung will die umstrittene „Kirchenklausel“ im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) deutlich einschrĂ€nken. Das Kabinett beschloss heute einen Gesetzentwurf, der religiösen Arbeitgebern kĂŒnftig enge Grenzen setzt.

Kirchenklausel wird deutlich verschÀrft

Der Kern der Reform ist die Modernisierung der sogenannten kirchlichen Tendenz. Bisher konnten Religionsgemeinschaften bei Einstellungen und KĂŒndigungen weitgehend auf ihre eigene Rechtsordnung verweisen. KĂŒnftig soll eine unterschiedliche Behandlung nur noch zulĂ€ssig sein, wenn ein direkter sachlicher Bezug zwischen der Religion des Mitarbeiters und den konkreten Anforderungen der Stelle besteht.

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FĂŒr hunderttausende BeschĂ€ftigte in kirchlichen Einrichtungen bedeutet das mehr Rechtssicherheit. WĂ€hrend fĂŒr Pfarrer oder Religionslehrer weiterhin Glaubensfragen relevant bleiben dĂŒrften, erhalten etwa Verwaltungs- oder technische Angestellte deutlich besseren Schutz vor Diskriminierung aufgrund ihres Glaubens oder Lebensstils.

Die Regierung folgt damit auch innerkirchlichen Entwicklungen. Die katholische Kirche hatte ihre Grundordnung bereits Ende 2022 angepasst. Der Gesetzentwurf webll diese Prinzipien nun fĂŒr den gesamten Drittarbeitsmarkt verbindlich festschreiben. VerbĂ€nde und LĂ€nder können bis Donnerstag und Freitag Stellung nehmen.

Mehr Zeit fĂŒr Betroffene und erweiterter Schutz

Neben der Kirchenklausel enthĂ€lt die AGG-Reform weitere wichtige Neuerungen fĂŒr alle BeschĂ€ftigten. Die Frist zur Geltendmachung von AnsprĂŒchen wird von zwei auf vier Monate verdoppelt. Betroffene von Diskriminierung oder BelĂ€stigung haben so mehr Zeit, Rechtsberatung einzuholen und Beweise zu sammeln.

Erweitert wird auch der Schutz vor sexueller BelĂ€stigung. KĂŒnftig gilt er nicht mehr nur am Arbeitsplatz, sondern auch in anderen Lebensbereichen wie dem Wohnungsmarkt oder Fitnessstudios. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erhĂ€lt zudem neue Befugnisse zur Mediation und Prozessbegleitung.

Rechtsexperten bewerten das Gesamtpaket als substanzielle Modernisierung des 20 Jahre alten Gesetzes. Manche geforderte Maßnahmen, wie eine spezielle Regelung gegen „AGG-Hopping“, fanden jedoch keinen Eingang in den Entwurf.

Reform im Schatten großer Koalitionsdebatten

Die AGG-Reform fĂ€llt in eine Phase intensiver Regierungsverhandlungen. Erst gestern einigte sich die Koalition aus CDU, CSU und SPD auf ein milliardenschweres Entlastungspaket. Dazu zĂ€hlen eine zeitweise Senkung der Mineralölsteuer um rund 17 Cent ab Mai und ein steuer- und abgabenfreier „Krisenbonus“ von bis zu 1.000 Euro, den Arbeitgeber freiwillig zahlen können.

Die Wirtschaft reagiert gespalten. WĂ€hrend Großunternehmen Teile des Bonus zusagen, kritisieren VerbĂ€nde wie der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie die PlĂ€ne. Viele kleine und mittlere Betriebe könnten sich solche Zahlungen angesichts explodierender Materialkosten und steigender Insolvenzzahlen nicht leisten.

Gleichzeitig berichten Koalitionskreise von kontroversen Diskussionen ĂŒber eine Reform der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Vorgeschlagen werden eine KĂŒrzung der sechswöchigen Zahlungsdauer, eine Begrenzung auf einmal pro Jahr und die WiedereinfĂŒhrung einer Karenztag-Regelung. Teile der SPD lehnen dies entschieden ab und wollen den bestehenden KĂŒndigungsschutz fĂŒr erkrankte Arbeitnehmer erhalten.

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Richtungsweisende Urteile und EU-Vorgaben prÀgen den Kontext

Die AGG-Reform steht auch im Licht jĂŒngster Gerichtsentscheidungen. Das Bundesarbeitsgericht urteilte Ende Januar, dass Klauseln, die LohnansprĂŒche bei einer unwirksamen KĂŒndigung ausschließen, selbst unwirksam sind. BeschĂ€ftigte behalten so ihren Anspruch auf Annahmeverzugslohn.

Parallel bereiten sich Personalabteilungen auf die Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie vor, die bis zum 7. Juni in nationales Recht gegossen werden muss. Sie verpflichtet Arbeitgeber unter anderem, Bewerbern Informationen zum Einstiegsgehalt zu geben. Die Kombination aus AGG-Reform und Transparenzrichtlinie wird die Personalprozesse in den kommenden Monaten grundlegend verÀndern.

Die Regierung erwartet, dass die schĂ€rfere Kirchenklausel und die verlĂ€ngerten Fristen die deutsche Rechtsprechung enger an die Vorgaben des EuropĂ€ischen Gerichtshofs binden. Unterdessen zeigen Daten des DGUV-Barometers 2026 weiterhin Handlungsbedarf: Jeder fĂŒnfte BeschĂ€ftigte erhĂ€lt keine regelmĂ€ĂŸige Sicherheitsunterweisung, ĂŒber die HĂ€lfte klagt ĂŒber steigenden Zeitdruck und psychischen Stress.

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