Bundesarbeitsgericht setzt Grenzen für Betriebsrenten-Anpassung
22.01.2026 - 14:43:12Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat klargestellt: Unternehmen müssen Betriebsrenten nicht automatisch voll an die Inflation anpassen. In der schriftlichen Begründung zu einem Grundsatzurteil betont das Gericht die „wirtschaftliche Unzumutbarkeit“ als entscheidende Ausnahme. Diese Klarstellung hat weitreichende Folgen für Millionen Rentner.
Strenge Auslegung des Stichtagsprinzips
Die jetzt veröffentlichte Urteilsbegründung bestätigt einen strengen Maßstab. Demnach ist ausschließlich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zum konkreten Anpassungsstichtag relevant. Spätere Gewinne oder eine Erholung der Konjunktur bleiben außen vor – es sei denn, sie waren zum Stichtag bereits sicher absehbar.
„Das Gericht zieht eine klare Linie“, analysiert Arbeitsrechtsexperte Dr. Thorsten Krause. Für viele Firmen der Nach-Corona-Jahre ist das eine wichtige Rechtssicherheit. Hatten sie 2022 noch mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen, konnten sie Rentenerhöhungen damals rechtmäßig begrenzen – selbst wenn es 2023 und 2024 wieder bergauf ging.
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Musterfall Commerzbank: Keine volle Inflationsausgleichspflicht
Der konkrete Fall betraf einen ehemaligen Commerzbank-Mitarbeiter. Zum Stichtag 1. Juli 2022 verlangte dieser eine volle Anpassung seiner Rente von rund 1.763 auf etwa 1.962 Euro monatlich, um den Kaufkraftverlust auszugleichen. Die Bank gewährte jedoch nur eine Erhöhung um 2 Prozent.
Ihre Begründung: Die Eigenkapitalrendite in den drei vorangegangenen Geschäftsjahren (2019-2021) sei zu niedrig gewesen. Das BAG gab der Bank recht. Die damalige wirtschaftliche Lage rechtfertige die Begrenzung. Die Hoffnung des Rentners, die Bank hätte die spätere Erholung voraussehen müssen, ließen die Richter nicht gelten.
Wann liegt eine „wirtschaftliche Unzumutbarkeit“ vor?
Die Urteilsbegründung definiert zentrale Kriterien für die Härtefallklausel. Entscheidend ist die Frage, ob eine Anpassung das Unternehmen übermäßig belasten würde.
- Eigenkapitalrendite als Schlüsselindikator: Ist die Verzinsung des Eigenkapitals im dreijährigen Prüfzeitraum unzureichend, muss das Unternehmen keine Rentenerhöhung aus der Substanz finanzieren.
- Kein Automatismus: Es gibt keinen rechtlichen Automatismus, der Betriebsrenten unabhängig von der Firmengesundheit an die Verbraucherpreise koppelt.
- Vorhersehbarkeit zählt: Nur Entwicklungen, die zum Stichtag „hinreichend wahrscheinlich“ waren, spielen eine Rolle. Spekulative Hoffnungen auf Besserung genügen nicht.
Experten: Klarheit für Unternehmen, Rückschlag für Rentner
Die Reaktionen aus Rechtswissenschaft und Wirtschaft fallen gespalten aus. Für Unternehmen schafft das Urteil Planungssicherheit. „Es bestätigt, dass die Bewertung streng auf den Stichtag fokussieren muss“, sagt Philipp Zinndorf, Anwalt bei Noerr. Das schütze Firmen vor rückwirkenden Forderungen, die mit dem Wissen von heute gestellt werden.
Für Rentnervertreter ist das Urteil ein Dämpfer. Organisationen wie Rentenbescheid24 warnen vor realen Kaufkraftverlusten. Der „Inflationsschutz“ der Betriebsrente sei durch die Härtefallklausel durchlöchert. Besonders Rentner aus damals angeschlagenen Branchen müssen dauerhaft mit geringeren Steigerungen leben.
Ausblick: Streit verlagert sich auf die Berechnung
Das Urteil dürfte eine Welle von Klagen auf rückwirkende Anpassungen für die Hochinflationsjahre 2022/2023 beenden – vorausgesetzt, die Unternehmen können eine schlechte Wirtschaftslage zum Stichtag belegen.
Der künftige Streitpunkt wird sich nun verlagern: Es geht künftig um die korrekte Berechnung der Eigenkapitalrendite und die konkreten Bilanzdaten, mit denen Firmen die Unzumutbarkeit belegen. Während das BAG die Prinzipien klargestellt hat, bleibt die Einzelfallprüfung ein Konfliktfeld.
Bereits am 15. Januar 2026 zeigte das Landesarbeitsgericht Hamburg in einem Parallelverfahren, dass die unteren Instanzen die strenge Linie des Bundesarbeitsgerichts übernehmen. Für die anstehenden Anpassungsrunden 2026 gilt nun: Die Überprüfung der Rente bleibt Pflicht, ihre Erhöhung ist jedoch alles andere als garantiert.
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