Bundesarbeitsgericht, Betriebsräte

Bundesarbeitsgericht stoppt Betriebsräte für App-gesteuerte Liefergebiete

12.02.2026 - 19:23:11

Das Bundesarbeitsgericht verneint den Betriebsratsanspruch in der Plattformökonomie, da algorithmische Steuerung keine physische Leitungsstruktur ersetze. Die Entscheidung entfacht eine Grundsatzdebatte über Mitbestimmung.

Das höchste deutsche Arbeitsgericht hat den Betriebsratsanspruch für rein digital gesteuerte Arbeitnehmerkollektive verneint. Die Entscheidung stellt den traditionellen Betriebsbegriff auf den Prüfstand und entfacht eine Grundsatzdebatte über Mitbestimmung in der Plattformökonomie.

Mit Beschlüssen vom 28. Januar 2026 stellte das Bundesarbeitsgericht (BAG) klar: Ein rein über eine App verwaltetes Liefergebiet ist kein betriebsratsfähiger Betrieb. Die Begründung der Richter in Erfurt liegt nun vor. Kernargument: Es fehle die notwendige physische Leitungsstruktur vor Ort. Algorithmische Steuerung ersetze keine personelle Führung. Damit sind Betriebsratswahlen in solchen „Remote-Cities“ endgültig unwirksam.

Algorithmus statt Chef: Warum das Gericht „Nein“ sagte

Im konkreten Fall ging es um einen großen Lieferdienst. Das Unternehmen operiert in zwei Modellen: In „Hub-Cities“ sitzen Management und Verwaltung. In zahlreichen „Remote-Cities“ arbeiten dagegen nur Fahrer. Sie erhalten alle Anweisungen per App – ohne physisch anwesende Vorgesetzte.

Genau das wurde zum Knackpunkt. Das BAG betonte, ein Betrieb im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) benötige eine institutionalisierte Leitungsmacht vor Ort. Diese müsse personelle und soziale Angelegenheiten eigenständig regeln können. Eine Software allein erfülle diese Voraussetzung nicht. „Eine rein algorithmische Steuerung ersetzt keine physische Leitungsstruktur“, so die Richter.

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Schlag gegen lokale Interessenvertretung in der Gig-Economy

Die Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Mitbestimmung. Sie definiert neu, wo ein Betriebsrat gewählt werden kann. Diese Gremien haben umfangreiche Rechte – von Arbeitszeitgestaltung bis zu Kündigungsfragen.

Das Urteil bedeutet: Fahrer in app-gesteuerten Gebieten können keinen eigenen, lokalen Betriebsrat gründen. Ihre Interessenvertretung müsste über den Betriebsrat des zentralen „Hubs“ laufen. Experten sehen darin eine erhebliche Hürde. Lokale, spezifische Probleme ließen sich so kaum durchsetzen. Für Gewerkschaften ist das ein Rückschlag im Kampf um Rechte in der Plattformökonomie.

Digitalisierung sprengt den traditionellen Betriebsbegriff

Das Urteil trifft auf eine bereits laufende Debatte. Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz von 2021 sollte die Mitbestimmung an die digitale Welt anpassen. Doch es reicht offenbar nicht aus. Die Richter in Erfurt halten am klassischen Betriebsbegriff fest – dieser stößt bei völlig dezentralen Modellen an Grenzen.

Die Entscheidung ist juristisch klar, wirft aber politische Fragen auf. Sie zeigt den Konflikt zwischen flexiblen Geschäftsmodellen und dem Schutz der Arbeitnehmer. Wird der Gesetzgeber nun aktiv? Muss das BetrVG einen „digitalen Betriebsbegriff“ einführen?

Was bedeutet das für die Zukunft der Arbeit?

Kurzfristig schafft das Urteil Rechtssicherheit für Plattform-Unternehmen. Sie können dezentrale Strukturen ohne eigene Betriebsräte weiter ausbauen. Für die Beschäftigten wird die Interessenvertretung schwieriger.

Langfristig befeuert die Entscheidung die Reformdebatte. Themen wie Mitbestimmung bei algorithmischer Steuerung rücken in den Fokus. Die anstehenden Betriebsratswahlen im Frühjahr 2026 geben dem Thema zusätzliche Brisanz. Die Politik steht unter Druck: Muss sie die Gesetze anpassen, um auch in der Gig-Economy wirksame Mitbestimmung zu ermöglichen? Die Richter haben den Ball ins Feld des Gesetzgebers gespielt.

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